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VfGH Spruch zum Impfpflichtgesetz – verfassungskonform wegen der Nichtanwendung – ein kurioser Spruch

von | 5. Jul. 2022 | Gesundheitspolitik, Innenpolitik | 0 Kommentare

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Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 23.06.2022, das ist der Tag, an dem der Gesundheitsminister Rauch die Aufhebung des Impfpflichtgesetzes verkündet hat, entschieden, dass nach seiner Ansicht (der VfGH ist politisch besetzt) die Impfpflicht angesichts der geltenden Nichtanwendung verfassungskonform gewesen wäre, ohne aber eine konkrete materielle rechtliche Prüfung auf der Grundlage der Menschenrechte vorzunehmen.

Im Wesentlichen hat der VfGH lediglich geprüft, ob das Legalitätsprinzip eingehalten worden wäre, dabei völlig ungeprüft und unreflektiert das gesamte Corona Narrativ, wie es von der Politik „vorgebetet“ wird, als richtig vorausgesetzt. Es hat keine, auch nur ansatzweise Auseinandersetzung mit der Wirksamkeit und Sicherheit der „Impfstoffe“, die medizinisch keine sind, stattgefunden, ebensowenig wurden Impfschadensfälle oder gar Todesfälle etc. in die Entscheidung mit einbezogen. Zusammengefasst ist zu konstatieren, dass hier eine juristische Entscheidung entgegen den medizinischen Erkenntnissen und der verheerenden Faktenlage getroffen wurde:

Zugrunde gelegt wurde das, was wir aus den Leitmedien gebetsmühlenartig kennen. Für mich als Rechtsanwalt ist diese Entscheidung juristisch unvertretbar und unverantwortlich. Diese Entscheidung bestätigt ebenso wie die Entscheidungen zum Lockdown für Ungeimpfte, dass mehr als dringend die Entpolitisierung des VfGH, letztlich der gesamten Justiz und Verwaltung, notwendig ist.

Wie ich in meinen politischen Reden oft betont habe, sind die Höchstrichter, insbesondere die Richter des Verfassungsgerichtshofes, vom Volk zu wählen, und nicht von der Politik oder politischen Gremien zu bestellen.
Ich empfehle den Höchstrichtern in die Augen derjenigen zu blicken, die durch diese „Impfungen“ schwere gesundheitliche Schäden erlitten oder den Tod von ihnen nahestehenden Familienangehörigen oder Freunden zu beklagen haben.

Die Formulierung, dass das Impfpflichtgesetz anhand seiner Nichtanwendung verfassungskonform gewesen wäre, dient wohl nur der Absicherung der Politik und des Staates vor den millionenschweren Ansprüchen impfgeschädigter Personen.
Meine Entscheidung, als Kandidat für die Bundespräsidentenwahl zur Verfügung zu stehen, wird durch dieses Urteil bekräftigt.

RA Dr. Michael Brunner

Quellen:

https://tkp.at/2022/06/29/covid-impfpflicht-in-oesterreich-grundsaetzlich-verfassungskonform/

https://www.wochenblick.at/corona/verfassungsgericht-bestaetigt-impfzwang-ist-schwerer-eingriff-in-koerperliche-integritaet/

 

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