Der Umgang mit den Grundrechten der Menschen während der Corona-Pandemie

Apr 24, 2024 | Landespolitik, MFG Wien

Die Freie Meinung!

 

Verfolgt man die Geschichte der Europäischen Union zurück, so war diese als eines der größten Friedensprojekte propagiert worden. Hindernisse für die Wirtschaft sollten abgebaut, Soziales forciert werden. Großartige Errungenschaften, auf die man heutzutage sicherlich nicht verzichten möchte, sind zweifelsfrei die Freiheiten, sich ohne Beschränkungen in der gesamten Union aufzuhalten, zu leben oder zu arbeiten, Waren reibungslos quer durch die EU zu transportieren bzw. Dienstleistungen überall in der Union anzubieten. Gäbe es diese Grundfreiheiten nicht, wäre nicht nur die wirtschaftliche Situation für Österreich um einiges komplizierter, sondern das Leben für jeden Einzelnen wäre auch eingeschränkter.

 

Grundrechtecharta

Neben wirtschaftlichen Aspekten gilt auf jeden Fall das Inkrafttreten der Grundrechtecharta im Jahr 2009 als ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Europäischen Union. Die Grundrechtecharta ist neben dem EU-Vertrag, der ja die Grundlage jeglichen Handelns in der EU bildet, eine bedeutsame Säule der Union. Die Charta ist insbesondere für den Europäischen Gerichtshof eine wesentliche Entscheidungshilfe. Dieser beurteilt eine Rechtssache grundsätzlich im Lichte der Charta. Dadurch wird der Charta ein enormes Gewicht beigemessen. Landet eine Rechtssache beim Gerichtshof, so beurteilt er diese anhand der relevanten EU-Gesetze, aber auch immer anhand der Grundrechte, die in der Charta verankert sind.

Mit Sicherheit kann gesagt werden: während der Corona-Pandemie wurden diese Grundrechte mit Füßen getreten. Die Politiker haben sich gewissenlos über diese Menschenrechte hinweggesetzt: so war die Würde der Menschen nicht mehr unantastbar, das Recht auf körperliche Unversehrtheit war mit dem Impfzwang plötzlich wertlos, das Recht auf Freiheit des Privat- und Familienlebens wurde willkürlich eingeschränkt. Die Meinungsfreiheit wurde nicht nur beschnitten, sondern sogar bestraft! Gleichfalls sollte das Recht auf Versammlungsfreiheit klammheimlich ausgehebelt werden. Möglicherweise wurde durch den Zwang, eine gesundheitsschädliche Maske zu tragen bzw. durch die rigorose Vollziehung der Lockdowns, indem die Menschen von Sozialkontakten ausgeschlossen wurden, sogar auch das Grundrecht auf das Verbot der Folter verletzt. Dass dies nicht ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen bleiben darf, versteht sich von selbst! Denn es müssen Zeichen gesetzt werden, dass in Zukunft dieser eingeschlagene Weg nicht weiter beschritten werden darf.

Jedwede Infragestellung der Lockdowns mit ihren nach wie vor verheerenden wirtschaftlichen Konsequenzen wurde nicht nur von der Bundesregierung, sondern auch von Landespolitikern wie Bürgermeister Ludwig oder Gesundheits-Stadtrat Hacker im Keim erstickt. Sie sperrten ältere Menschen zu ihrem sogenannten „Eigenschutz“ einfach weg. Kinder wurden stundenlang mit Masken beim Atmen behindert. Der Schutz der Menschenwürde interessierte diese Politiker nicht mehr. Alles wurde einer evidenzlosen, fragwürdigen „Pandemie“ untergeordnet. Das große Fragezeichen bleibt nach wie vor: wo sind denn diese Daten, welche belegen, dass es eine „Pandemie“ tatsächlich gegeben hätte? Dies werden wohl die Gerichte eines Tages aufklären müssen.

 

Impfung!-Impfung!-Impfung!

Erst wurde das Schlagwort „Pandemie“ geboren. Schnell folgte darauf eine einzige Lösung: Impfung!-Impfung!-Impfung!. Symbolträchtig präsentierte in ihrem Schaufenster die Wiener Ärztekammer, die doch der umfassenden Gesundheit verpflichtet sein sollte, ihr offenbar einziges österreichweites gesundheitliches Anliegen: nur die Spritze. Von Seiten der Politiker wurde massiver Druck auf die Bevölkerung ausgeübt, um diese nicht ausreichend erforschte und lediglich bedingt zugelassene Substanz zu verabreichen. Daraus resultierende gesundheitliche Folgeschäden werden bis heute unter den Teppich gekehrt. „Plötzlich und unerwartet verstorben“ ist zum geflügelten Wort geworden! In Wien gingen sowohl Bürgermeister Ludwig als auch Stadtrat Hacker über das Recht auf körperliche Unversehrtheit einfach hinweg. Ihr Vorgehen war nur deshalb möglich, weil ihnen die Abgeordneten als Gesetzgeber dies auch erlaubten.

Das Jahr 2020 kann zu Recht als das markanteste und bedenklichste Ereignis innerhalb der Europäischen Union bezeichnet werden. Eine objektive und unabhängige Aufarbeitung dieses Zeitabschnitts mit allen Konsequenzen für die verantwortlichen Personen ist unumgänglich.

Seither fragt man sich: welchen Wert besitzen eigentlich die Grundrechte der EU? Insbesondere wenn diese von den Entscheidungsträgern schon bei derartigen konstruierten „Krisen“ ignoriert werden. Genau da hätten uns die Grundrechte aber vor staatlicher Willkür schützen sollen. Corona hat zumindest eines ganz deutlich gezeigt: Willkür hat in der Politik und den mit ihr verbundenen Institutionen Einzug gehalten – von der EU über die österreichische Bundespolitik bis hinunter in die Landespolitik.

Eine Aufarbeitung dieser „dunklen“ Zeit muss es geben! Grundrechte sind dazu da, um die Menschen vor politischer Willkür zu schützen! Sie dürfen nicht willkürlich eingeschränkt werden. Und dafür werden wir uns weiterhin einsetzen!

Informationen und Rückfragen: wien@mfg-oe.at

 

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