Rauch schafft alle Corona Gesetze ab

Jan 14, 2023 | Gesundheitspolitik, Innenpolitik | 1 Kommentar

Rauch schafft alle Corona-Gesetze ab

Die Pandemie ist in Österreich demnächst vorbei, zumindest legistisch. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) kündigt an, alle Corona-Gesetze und -verordnungen im Laufe des Jahres abzuschaffen.

Corona soll damit keine meldepflichtige Erkrankung mehr sein. Nach Ansicht des Ressortchefs stellt auch die massive Covid-Welle in China keine große Bedrohung mehr dar.

✅MFG: – „Rauch folgt damit genau der Argumentation und Forderung der MFG. Allerdings ist der Gesundheitsminister damit um Monate zu spät dran. Wir erwarten uns eine sofortige Abschaffung der Gesetze – und nicht schrittweise und über das gesamte Jahr 2023 verteilt!

Es sei höchst an der Zeit, die Krise im Gesundheitswesen anzupacken und zu beseitigen. Diese habe sich durch die Maßnahmen der Regierung verschlimmert. „In diesem Jahr sind noch hunderte Millionen Euro für Maßnahmen rund um Corona budgetiert. Diese Mittel müssen umgeleitet und für den Wiederaufbau unseres Gesundheitswesens eingesetzt werden!

Zudem fordert die MFG die schonungslose Aufarbeitung und Wiedergutmachung.

Unser Forderungen:
Zur Klärung, Aufarbeitung, Dokumentation und Beurteilung aller Corona- Maßnahmen und Geschehnisse während der Corona-Krise ist ein Außerparlamentarischer Corona- Untersuchungsausschuss einzurichten, deren Mitglieder aus Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Ärzten und weiteren Fachleuten besteht. Sie haben ihre Aufgaben weisungsungebunden und in ihrer Funktion unabsetzbar auszuüben.

Es steht die sachliche und schonungslose Analyse des Gesamtgeschehens einschließlich staatlichen Krisenmanagements, aller Kollateralschäden etc., im Fokus des Untersuchungsausschusses. Dazu gehört auch eine Bilanz der eingetretenen Schäden, die jeweils der Krankheit oder den verordneten Maßnahmen zugeordnet werden müssen.

Ein eigens einzurichtender Gerichtshof hat die Verantwortlichkeit und Haftung sowohl in zivil- als auch strafrechtlicher Hinsicht von Personen, Verantwortungsträgern und Institutionen, denen rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen vorzuwerfen ist, zu prüfen und zu beurteilen. Ebenso obliegt es diesem Gerichtshof über die Ansprüche geschädigter Personen zu befinden.

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Die Zeiten werden nicht leichter, die Herausforderungen nicht kleiner.
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