ORF verbreitet FAKENEWS – Jetzt Beschwerde einreichen!

Mrz 6, 2024 | Allgemein, Internet und Medien

Kurz erklärt:

Frau Leibetseder trifft in der Sendung „Fakten mit Profil – Recherchen von faktiv und ORF III“ mehrere falsche Aussagen zum Thema „Anzahl von Geschlechtern“. Statt diese Aussage zu hinterfragen, stellt die ORF-Reporterin lediglich fest: „Es gibt Ausnahmen, aber wie viele genau – weiß man das?“

So darf Frau Leibetseder munter Ihre ideologisch geprägte Meinung unter dem Motto „Wissenschaft“ kundtun und bekommt nicht eine kritische Frage vom zwangsfinanzierten öffentlich rechtlichen Rundfunk gestellt.

Das empfinden wir, und viele andere, als Affront gegen alle, die sich genau aus diesen Gründen einer Beitragsfinanzierung entzogen haben.

Daher reichen wir Beschwerde ein – und Sie können mitmachen:

Download der Beschwerde-Unterstützung: hier downloaden

 

WICHTIG
Bitte das DATUM (Spalte 2) ergänzen dabei bitte die Spalte 1 „Nummer“ frei lassen – wird von uns ausgefüllt!

Bitte schicken Sie das Original Dokument bis spätestens 27.03. an folgende Adresse:

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MFG Österreich – Menschen Freiheit Grundrechte
Forchtenau 380
4971 Aurolzmünster

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Die Beschwerde im Detail:

2I. SACHVERHALT

Seit September 2023 gibt es eine Kooperation zwischen „ORF“ und „Profil“, die jeden Montag im Rahmen von „ORF III aktuell“ „Fakten mit Profil – Recherchen von faktiv und ORF III“ zeigt1. Die Sendung vom 19.2.2024 drehte sich um die Aussage, dass es nur 2 biologische Geschlechter gibt. ORF und Profil berichteten, dass diese Aussage falsch sei, es somit mehr als 2 biologische Geschlechter gäbe. Als Gegenbeweis nannte Lena Leibetseder als Vertreterin von „Profil“ Störungen der Geschlechtschromosomen. Chromosomenstörungen sind keine eigenen Geschlechter, sondern biologische Anomalien, die je nach Art und Ausprägung mildere oder gravierende Gesundheitseinschränkungen bewirken. Die Einordnung von ORF und Profil ist daher sachlich falsch.

 

II. BEGRÜNDUNG

Lena Leibetseder von „Profil“ trug in der Sendung „ORF III aktuell“ vom 19.2.2024 einen Profil-Faktencheck vor, der unter dem Titel „Das Kanzler-Märchen von Mann und Frau“ auch auf der Webseite von Profil zu finden ist.[1] Zum Faktencheck stand die Aussage: „Es gibt biologisch gesehen nur zwei Geschlechter – nämlich Mann und Frau.“ Leibetseder führte aus, dass ihre Kollegin Franziska Dzugan von der Profil-Wissenschaftsredaktion zum Schluss gekommen sei, dass diese Aussage falsch sei. Biologische Frauen haben in der Regel zwei XX Chromosomen, biologische Männer XY Chromosomen. Davon gäbe es sehr viele Ausnahmen. Leibetseder führt die Chromosomen-Anomalie namens „Klinefelter-Syndrom“ als Beispiel an.

Tatsächlich haben Menschen 23 Chromosomenpaare, von denen eines – die Geschlechtschromosomen – aus XX für Mädchen und Frauen (Karyotyp 46,XX) und XY für Buben und Männer (Karyotyp 46,XY) bestehen. Die bekannteste Chromosomen-Anomalie betrifft das Chromosom 21. Tritt dieses Chromosom dreimal statt zweimal auf, spricht man von Trisomie 21. Je nach Form und Ausprägung dieser Störung, leiden die Betroffenen mehr oder weniger stark an körperlichen und kognitiven Einschränkungen. Trisomie 21 kommt bei mehr als 1 von 1.000 Menschen vor. Auch Störungen der Geschlechtschromosomen können vorkommen:

Mädchen/Frauen Buben/Männer
Karyotyp 45,X (Turner-Syndrom) weiblich, nur ein X Karyotyp 45,Y männlich, nicht lebensfähig
Karyotyp 46,XX weiblich Karyotyp 46,XY männlich
Karyotyp 47,XXX (Trisomie, Triple-X-Syndrom) weiblich Karyotyp 47,XXY (Klinefelter-Syndrom) männlich
Karyotyp 47,XYY männlich – kein besonderer Phänotyp
Karyotyp 48,XXXX (Tetrasomie, bislang nur rd. 100 Fälle weltweit beschrieben) weiblich Karyotyp 48,XYYY männlich
Für beide Geschlechter gibt es neben den oben genannten Formen zusätzliche seltene Anomalien die hier nicht näher erwähnt werden.

Das von Leibetseder angeführte Klinefelter-Syndrom ist eine Anomalie der Geschlechtschromosomen und kein Hinweis auf ein weiteres Geschlecht. Leibetseder behauptet allerdings über das Klinefelter-Syndrom fälschlicherweise: „Es ist also nicht so, dass es hier nur zwei biologische Geschlechter gibt. Es gibt Ausnahmen.“ Statt diese Aussage zu hinterfragen, stellt die ORF-Reporterin lediglich fest: „Es gibt Ausnahmen, aber wie viele genau – weiß man das?“ Leibetseder behauptet darauf, dass sich „die Biologie“ uneinig sei und noch zu keinem finalen Schluss gekommen sei, wie viele Geschlechter es gebe. Man beachte, dass starke Abweichungen von den Karyotypen 46,XX und 46,XY nicht auftreten, weil sie nicht lebensfähig sind. Umso absurder ist die Behauptung, man wisse noch nicht genau wie viele Geschlechter (an sich müsste es heißten Anomalien der Geschlechtschromosomen) es gäbe.

Leibetseder führt weiter aus, dass es Männer ohne Testosteron-Produktion und Frauen mit Testosteron-Produktion gäbe. Dazu ist festzuhalten, dass auch Frauen Testosteron bilden, jedoch deutlich weniger als Männer. Mit Männern, die kein (!) Testosteron produzieren, meint Frau Leibetseder möglicherweise Männer mit sehr niedrigem Testosteronspiegel – das sind noch immer Männer – oder Männer mit Androgenresistenz – das sind Männer (!), bei denen die Androgenrezeptoren unzureichend funktionieren (männlicher Hermaphroditismus).

Weiters behauptet Leibetseder, dass Intergeschlechtlichtkeit vorliegt, wenn es in der Zelle keine eindeutigen männlichen oder weiblichen Merkmale gäbe. Sie bezieht sich auf die bereits beschriebenen Chromosomenanomalien, die jedoch eine Zuordnung in männliche (Y-Chromosom vorhanden) und weibliche (kein Y-Chromosom vorhanden) dennoch erlauben.

Intergeschlechtlichkeit sei 2018 vom Verfassungsgerichtshof anerkannt worden und es seit 2019 sei der Geschlechtseintrag „divers“ möglich. In der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes geht es nicht um das biologische Geschlecht, sondern vielmehr um die Geschlechtsidentität, die sich im Eintrag im Zentralen Personenstandsregister widerspiegeln können soll.[2]

 

Der als „Faktencheck“ und „Recherche“ der „Wissenschaftsredaktion von Profil“ präsentierte Beitrag erweckt bei den Zuschauerinnen und Zuschauern den Eindruck, es handle sich beim Inhalt um wissenschaftlich belegte, gut recherchierte Fakten. Die präsentierten Inhalte waren jedoch in mehreren Punkten inhaltlich falsch. Es handelt sich um Falschmeldungen. Das widerspricht dem öffentlich-rechtlichen Kernauftrag § 4 Abs 1 Z 5 (Vermittlung von Wissenschaft), Z 14 (Information über Themen der Gesundheit), Z 17 (Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge) sowie den inhaltlichen Grundsätzen § 10 Abs 3 (Bemühen um Qualität), Abs 4 (umfassende Information), Abs 5 (sorgfältige Prüfung auf Wahrheit und Herkunft), Abs 7 (Sachlichkeit und nachvollziehbare Tatsachen).

 

[1] https://www.profil.at/faktiv/das-kanzler-maerchen-von-mann-und-frau/402784435

[1]https://der.orf.at/unternehmen/aktuell/220906_ORFIII_fakten_mit_profil100.html

[2] https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH_Entscheidung_G_77-2018_unbestimmtes_Geschlecht_anonym.pdf

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