Ist das Ärztegesetz verfassungskonform?

Dez 13, 2022 | Gesundheitspolitik | 0 Kommentare

Ist das Ärztegesetz verfassungskonform?

Wiener Verwaltungsgericht bringt entsprechenden Überprüfungs-Antrag an den VfGH ein.

Wien (OTS) – Auf Antrag des Wiener Verwaltungsgerichts (VwG) hat der Verfassungsgerichtshof nun eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen zu treffen: Nicht nur die umstrittene Disziplinarkommission der Ärztekammer soll auf Verfassungskonformität geprüft werden, sondern gleich das Ärztegesetz insgesamt.

Kammerjustiz kann existenzbedrohlich werden

Zur Vorgeschichte: Die willkürlich und intransparent zusammengesetzte Disziplinarkommission der Ärztekammer beurteilte in der Vergangenheit v.a. ärztliche Verfehlungen, doch in der Corona-Zeit entwickelte sie sich zum politischen Standesgericht: Ärzte, die berechtigte Kritik an der Covid-Strategie der Bundesregierung und an der Ärztekammer äußerten, wurden von diesem „Kammer-Tribunal“ sanktioniert. Es wurden nicht nur empfindliche Geldstrafen verhängt, sondern mitunter sogar die Ärztelizenz entzogen.

23.000 Euro Geldstrafe

Massiv geschadet hat diese allmächtige Privatjustiz dem Arzt DDr. Christian Fiala. Er sitzt seit März 22 für die Partei MFG in der Wiener Ärztekammer. Fiala wurde dreimal vom „Kammer-Tribunal“ verurteilt. Einmal zu einer Geldstrafe von EUR 5.000,- sowie EUR 1.000,- Verfahrenskosten, weil er im Zuge einer Rede bei einer Kundgebung wissenschaftlichen Daten zitiert hatte, die zeigten, dass „das Virus relativ harmlos im Vergleich zu anderen Viren und Grippeviren” ist.

„Keine Herstellerhaftung für Impfung“

Ein zweites Mal, weil er auf der Homepage www.initiative-corona.infowissenschaftliche Daten analysiert hatte, die klar zeigten, dass „es derzeit nicht sinnvoll ist, sich gegen Covid-19 zu impfen, weil die Sterblichkeit bei Covid-19 gering ist und der Virus vergleichbar mit sonstigen grippalen Infekten.“ Hingegen sei die Haftung für immer wieder auftretende Impfschäden ungeklärt, weil die Staaten mit den Pharmafirmen Geheimverträge abgeschlossen hätten. Auch hier wurde er zu einer Geldstrafe von EUR 5.000,- und EUR 1.000,- für Verfahrenskosten verurteilt.

„Corona-Impfung führt zu einer autoimmunen Zerstörung“

Ein drittes Mal schließlich wurde der unbeugsame Arzt gleich zu EUR 10.000,- und EUR 1.000,- Verfahrenskosten verurteilt, weil er in einem Beitrag auf der Website „Rechtsanwälte für Grundrechte“ die schädliche Wirkweise der mRNA-Coronaimfpung beschrieben hatte. Durch die Injektion würden gesunde, körpereigene Zellen mit dem Spikeprotein als fremd markiert und so zur Zerstörung durch das eigene Immunsystem freigegeben. Dies sei nichts anderes als eine gezielte autoimmune Zerstörung des Körpers, vergleichbar mit anderen Autoimmun-Erkrankungen. Nach Ansicht der Ärztekammer trug Fialas Artikel „zum Tod eines Teiles der (Welt)Bevölkerung bei“.

VwG fordert Aufhebung der Selbstverwaltung der ÄK

Gegen sämtliche Geldstrafen (insgesamt also EUR 23.000,-) legte Fiala Beschwerde beim Wiener Verwaltungsgericht ein. Dieses stellte nun einen Antrag mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen: Das Verwaltungsgericht ersucht das Höchstgericht um die verfassungsrechtliche Aufhebung der Bestimmungen zur Disziplinarkommission, weil deren Zusammensetzung möglicherweise verfassungswidrig erfolgt sei. Falls diesem Antrag nicht entsprochen würde, sei die Verfassungskonformität der Selbstverwaltung der Ärztekammer zu prüfen, und sogar die Aufhebung des gesamten Ärztegesetzes.

„Keine demokratische Legitimation“

Der VwG begründet den Antrag damit, dass die übliche Bestellung des Disziplinarvorsitzenden durch das Gesundheitsministerium (und allenfalls das Justizministerium) keine demokratische Legitimation habe und dem Bundesgesetz zur Selbstverwaltung der Ärztekammer zuwiderlaufe. Stattdessen obliege es dem vom Ministerium eingesetzten Vorsitzenden, die Disziplinarkommissionsmitglieder auszuwählen und anzugeloben.

„Impffanatisches Gesundheitsministerium“

Fiala hat sich in den vergangenen Jahren von den Drohungen der ÄK unbeeindruckt gezeigt: „Die enorme Übersterblichkeit in Österreich während der Lockdowns und der Impfkampagnen, sowie der auffällige starke Geburtenrückgang 9 Monate nach der Covid-Impfung geben mir ohnehin schon Recht, was die Kritik an dieser Gentherapie betrifft”, sagt Fiala. Und auch die vor kurzem erfolgte Veröffentlichung der Geheimverträge mit den Herstellern der Impfungen bestätigen die gemachten Aussagen und damit die schlimmsten Befürchtungen. (Inzwischen sind diese Geheimverträge öffentlich zugänglich)

“Jetzt geht es aber darum, dass diese Pharma-Industrie-hörige, politisch motivierte Kammerjustiz abgeschafft wird. Denn sie versucht, unabhängige und kritische Mediziner unter Androhung der Existenzvernichtung mundtot zu machen. Der Umstand, dass der Vorsitz der ÄK-Disziplinarkommission vom impffanatischen-Gesundheitsministerium bestellt wird und diese über das berufliche Schicksal von Ärzten nach willkürlichen Kriterien waltet, erscheint mir rechtsstaatlich fragwürdig“, so Fiala in einer ersten Reaktion.

Selbstjustiz-Gremium undemokratisch

Auch der Rechtsanwalt und Bundesparteiobmann der MFG, Dr. Michael Brunner, sieht im Urteil Sprengkraft. „Die Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern ist ja per se schon menschenrechtswidrig. Die kammereigenen Selbstjustiz-Einrichtungen, die sogar befugt sind, unter Ausschluss der Öffentlichkeit Geldstrafen zu erlassen und Berufsverbote zu verhängen, sind mit dem österr. Rechtsstaat nicht vereinbar. Ich hoffe, dass der VfGH jetzt eine Entscheidung trifft, die frei von politischen Zurufen ist. Wir als Partei werden jedenfalls weiter gegen das undemokratische Zwangssystem der Kammern kämpfen“.

MFG-Ärztegruppe: www.aerzte-nicht-kammer.at

www.mfg-oe.at

Initiative für evidenzbasierte Corona Information: www.initiative-corona.info

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