Update 10.07.2023
Die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) steht vor beunruhigenden Fragen. Mit ihrer aktuellen Geschäftspolitik, gekennzeichnet durch exorbitante Strompreiserhöhungen, entzieht sie den Tirolern (den eigentlichen Stakeholdern) ihre Lebensgrundlage – Strom, ein grundlegendes Menschenrecht.
Wir stellen uns im Namen von Zehntausenden betroffenen Bürgern gegen diese Praktiken und fordern den Vorstand der TIWAG auf, sich der dringend benötigten, transparenten Untersuchung zu stellen. Es ist an der Zeit, die verschleierten Geschäftspraktiken zu beleuchten und das rücksichtslose Streben nach Gewinnmaximierung, das massive soziale Verwerfungen verursacht, zu hinterfragen.
Wir vertrauen auf die Kooperation der TIWAG-Führung und fordern sie dazu auf, sich der öffentlichen Verantwortung zu stellen.
Hierzu hat ein engagiertes Mitglied einen öffentlichen Brief verfasst:
TIWAG- Tiroler Wasserkraft AG. Der Name ist Programm, der Name verpflichtet. Seit nun bald 100 Jahren. Heute sind ca. 300.000 Tiroler Stakeholder der TIWAG. Kernaufgabe der TIWAG: Erzeugung von Strom im Land Tirol aus Wasserkraft für seine Stakeholder, die Tiroler. Von denen lebt das Unternehmen und für diese wurde das Unternehmen gegründet. Die Versorgung mit Strom ist Grundlage für ein dem Menschen würdiges Leben, es ist ein Menschenrecht. Der Staat ist zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet, er gibt die juristischen Personen aus, verwaltet und reglementiert diese, zu denen u.a. die TIWAG wie auch die juristischen Personen als Staats-Bürger, also auch die Stakeholder der TIWAG zählen. Damit ist die TIWAG wie auch jedes andere Energieversorgungsunternehmen in Österreich verpflichtet, Menschenrechte einzuhalten und für seine Stakeholder eine auf kaufmännisch und menschlich ordentlichem Verhalten basierte Grundversorgung mit Strom sicherzustellen.
Die derzeitige Geschäftsführung verursacht mittels ihrer gegenwärtig betriebenen Geschäftspolitik mit exorbitanten Strompreiserhöhungen von mehreren 100% schwere soziale Verwerfungen und hohe Verluste insb. im Rückgrat der Wirtschaft, dem Klein- und Mittelstand, wo der höchste Anteil der Arbeitnehmer zu finden ist. Es werden zu Lasten seiner Kunden Gewinne maximiert, welche dann Gutteils nicht im Unternehmen sinnvoll und zielführend insb. zum Bau von weiteren Wasserkraftwerken und dem Ausbau des Verteilnetzes investiert werden, sondern in nicht den TIWAG Stakeholder nützenden Interessen versickern. Dahingehend sind die TIWAG Shareholder Aspekte zu beleuchten.
Die in den TIWAG Kundenschreiben mitgeteilte Basis der Strompreiserhöhungen ist unnachvollziehbar bzw. in sich unschlüssig und offensichtliche kaufmännische Gebarensmängel in der Geschäftsführung wie u.a ersichtlich in der Fristsetzung an Kunden in Schreiben mit Vertragsaufkündigung, bei welchen das postalische Zustelldatum dem Fristsetzungsdatum für Einlangung der Antwort bei der TIWAG entspricht, sodass dem Kunden nicht einmal die mindestens 3 Arbeitstage Bearbeitungszeit bleiben, zeigen ein Problem im Ethikverständnis der Unternehmensführung auf.
Wir wenden uns daher stellvertretend für zigzausende von dieser gegenwärtigen TIWAG Unternehmenspolitik betroffenen Tiroler an den Vorstand der TIWAG um offensichtliche gravierende Missstände öffentlich aufzuzeigen und arbeiten daran, dies zeitnah einem unabhängigen Untersuchungsausschuss zuzuführen, wofür wir den Vorstand im öffentlichen Interesse zur ordentlichen Kooperation auffordern, um insb. folgende Punkte zu klären:
- Wie kann es sein, dass die TIWAG in Norwegen, wo man laut TIWAG Informationsblatt um 280% ggü Vorjahr teurer ca. 35% des TIWAG Strombedarfs bezieht, zu offenbar absoluten Höchstpreisen am Markt Strom auf kurzfristiger Basis eingekauft hat und diesen dann als Messlatte für die Erhöhung des gesamten Strompreis über ein ganzes Jahr auch des 65%-ig regionalen Stroms hernimmt? Wie kann ein Zukauf von 35% Strom vom Gesamtbedarf mit 280% Preiserhöhung zu einer insgesamt ca. 300% Preiserhöhung für den Tiroler Endabnehmer führen? Die TIWAG Preispolitik ist genauso zu überprüfen, wie die Einkaufspraktik.
- Haben der Vorstand und die Führung der TIWAG in der Bedarfsplanung vorausschauend gearbeitet, um einen externen Zukaufsbedarf zu minimieren und das für den Tiroler Bedarf eigentlich völlig ausreichende regionale Wasserkraft Potential zu nutzen? Diese Frage steht in Verbindung damit, zu klären, warum eine Vielzahl regionaler Projekte insgesamt im TWh Bereich nicht realisiert wurden.
- Was treibt die TIWAG Unternehmensführung dazu, sich derart zu verhalten, s.o. eine dem Wucher entsprechende Preispolitik durchzudrücken und sich durch zu kurze Fristsetzung mit Vertragskündigung kaufmännisch inkorrekt zu verhalten, sich derart rücksichtslos gegen die Interessen seiner Stakeholder, der Tiroler Bevölkerung und ihren Betrieben, zu stellen und dort bewusst zu Gunsten einer Gewinnmaximierung im Interesse von wem massive soziale Verwerfungen zu verursachen?
- Beabsichtig der TIWAG Vorstand Maßnahmen und Konsequenzen für seine Geschäftsführung zu treffen, um deren offensichtlich eklatant mangelhaftes Geschäftsgebaren als TIROLER WASSERKRAFT AG im Sinne der Tiroler zu korrigieren?
Die TIWAG ist ein Unternehmen, das im öffentlichen Interessensbereich tätig ist und da dringendes öffentliches Interesse bzgl. der Firmenpolitik mit dem Ergebnis von massiven sozialen Verwerfungen besteht, wird eine Offenlegung des Hintergrundes dazu in allen seinen Einzelheiten gefordert, sodass die Öffentlichkeit die Preis- und Firmenpolitik der TIWAG nachvollziehen kann. Das Geschehen in der TIWAG ist einer unabhängigen Untersuchung zuzuführen und wir freuen uns auf die volle Kooperation des TIWAG Vorstands und Führung.
Mit freundlichen Grüßen,
Koch Johann
Update 14.06.2023
An alle, welche den Muster-Brief an die TIWAG geschickt haben und am 14.6.2023 von dieser einen Brief als Antwort mit Datum 06.06.2023 erhielten, auf den sie bis morgen (!), 15.06.2023, reagieren müssen.
Für Ihre Entscheidung können wir als MFG keine Empfehlung abgeben, da jeder nun für sich individuell und eigenständig entscheiden muss.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Sie unterschreiben den neuen TIWAG-Vertrag bis morgen, 15.6.2023, bzw. berufen sich auf die ursprünglich gesetzte Frist bis 30.6.2023- evtl. mit folgendem zusätzlichen Schreiben:
Anbei erhalten Sie unverbindlich ein Antwortschreiben von einem unserer Mitglieder, für dessen Inhalt keine Haftung übernommen wird. Eine individuelle Rechtsberatung kann damit nicht ersetzt werden.
[Sehr geehrter Vorstand der TIWAG AG,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben, datiert 6.6.2023, eingelangt bei mir am 14.6.2023 (kein Einschreiben), ist eine Rückantwort mit Frist einlangend bei Ihnen, mit 15.6.2023 festgehalten.
Ein derartiges Vorgehen mit weniger als 3 Arbeitstagen Bearbeitungsfrist für mich, ist meiner Kenntnis sowohl rechtlich als auch kaufmännisch inkorrekt und wird noch rechtlich geprüft werden, wodurch mir durch Ihre Fristsetzung, binnen weniger Stunden antworten zu müssen, jetzt nur die Möglichkeit bleibt, Ihnen per E-Mail zu antworten, wobei Ihnen diese E-Mail mit heutigem Versanddatum auch noch per Einschreiben zugeschickt wird.
Mein Schreiben vom 01.06.2023 an die TIWAG AG ist eindeutig und unmissverständlich. Da ich mit Ihrem Schreiben gezwungen werde (durch Androhung einer Kündigung meines Stromvertrages per 30.09.2023 Ihrerseits) den Vertrag mit den neuen geänderten ALB ab 15.06.2023 anzunehmen, werde ich das hiermit tun, dies jedoch unter Vorbehalt der Rechtslage, da Ihr Vorgehen bereits anderweitig rechtlich geprüft wird.
Mit dieser Klarstellung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen]
2. Sie suchen sich gleich einen neuen Lieferanten
3. Sie erwirken vorab per E-mail bei der TIWAG eine Nachfrist. In dieser Zeit rechtlichen Rat einholen (Konsumentenschutz, AK)
4. Sie schicken das im Anschluss beigefügte Antwortschreiben ohne Einwilligung in den neuen Vertrag, dann kann die TIWAG Sie in 8 Wochen kündigen, muss jedoch bis 30.09.2023 weiterhin Strom an Sie liefern. Innerhalb dieser Zeitspanne müssen Sie sich lt. TIWAG einen neuen Lieferanten suchen.
Anbei erhalten Sie unverbindlich ein Antwortschreiben von einem unserer Mitglieder, für dessen Inhalt keine Haftung übernommen wird. Eine individuelle Rechtsberatung kann damit nicht ersetzt werden.
[Sehr geehrter Vorstand der TIWAG AG,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben, datiert 6.6.2023, eingelangt bei mir am 14.6.2023, ist eine Rückantwort mit Frist einlangend bei Ihnen mit 15.6.2023 festgehalten. Ein derartiges Vorgehen mit weniger als 3 Arbeitstagen Bearbeitungsfrist für mich, ist meiner Kenntnis sowohl rechtlich als auch kaufmännisch inkorrekt und wird noch rechtlich geprüft werden, wodurch mir durch Ihre Fristsetzung, binnen weniger Stunden antworten zu müssen, jetzt nur die Möglichkeit bleibt, Ihnen per E-Mail zu antworten, wobei Ihnen diese E-Mail mit heutigem Versanddatum auch noch per Einschreiben zugeschickt wird.
Mein Schreiben vom ………….. an die TIWAG AG ist eindeutig und unmissverständlich. Ich möchte den Stromlieferanten nicht wechseln und stelle hiermit klar, wie von Ihnen angeboten wurde und von mir in diesem Schreiben mitgeteilt, die Option gewählt zu haben, im bestehenden Vertrag zu bleiben, d.h. nicht auf den angebotenen Vertrag einzugehen, und zwar durch die von Ihnen kommunizierte automatische Überführung zu den neuen AGBs mit dem Arbeitspreis von 0,25 € pro kW, dies jedoch unter Vorbehalt der Rechtslage, da Ihr Vorgehen bereits anderweitig rechtlich geprüft wird.
Mit dieser Klarstellung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen]
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Die unverschämten Tricks der Preistreiber in Tirol. Dass die größten Krisenabzocker innerhalb der Energieversorger zu finden sind, weiß hierzulande mittlerweile fast jeder der sich ein wenig mit Weltmarktpreisen befasst. Die tirolerische TIWAG liefert dazu nun ein betriebsjuristisches „Gustostückerl“. Anfang Mai erhielten Kunden der TIWAG nämlich ein Schreiben, in dem ihnen mitgeteilt wurde, dass alte Stromlieferverträge ab 15.06. von 8,1 Cent/kWh, auf 25,08 Cent – sprich das Dreifache(!) – per kWh erhöht würden. Um sich um die gesetzlich notwendige Begründung – weshalb und wieso plötzlich diese exorbitante Preiserhöhung – zu drücken, bedient sich die TIWAG eines juristischen Taschenspielertricks. Sie bietet einen kurzfristig zu zeichnenden Nachfolgevertrag – mit einem nur gering günstigeren Preis -von 22,68 Cent/kWh gegenüber dem saftig erhöhten neuen Preis an. Sollte man darauf nicht reagieren, droht die TIWAG auch gleich mit Netzabschaltung. Gemäß einem aktuellen AK-Gutachten sind jedoch „Preiserhöhungen nur dann, und auch nur soweit zulässig, wie sich die konkreten Kosten beim entsprechenden Anbieter auch tatsächlich erhöht haben“. Um diesen „Erklärungsnotstand“ – vor allem auch in Bezug auf die gesetzliche Auskunftspflicht und Transparenz – bei der TIWAG zu umgehen, setzt man in Innsbruck gleich auf eine indirekte Zwangsumsiedlung der Kunden in obiges Vertragsmodell und damit auf deren Einspruchsverlust. Umgehungsgeschäft zur Legitimierung von Wucher Das jedoch, stellt – laut Rechtsauskunft der MFG – ein höchst fragwürdiges, so genanntes „Umgehungsgeschäft zum Zweck der Legitimierung von Wucher“ dar. Die beste Methode der Stromkunden hier gegenzusteuern besteht nun darin, sich keinesfalls einen neuen Vertrag aufschwatzen zu lassen, sondern vorerst – vorbehaltlich rechtlicher Klärung – auf dem alten Vertrag zu beharren und etwaige, zu viel bezahlte Beträge danach zurück verlangen zu können. Die MFG Tirol stellt daher – ab sofort – allen Tirolern einen rechtlich geprüften Musterbrief https://www.mfg-oe.at/wp-content/uploads/2023/05/Musterbrief-an-TIWAG_Aenderung-der-ALB.docx (sofern noch kein neuer Vertrag unterschrieben wurde) zum Einspruch gegenüber die TIWAG-Tricks als Download auf der Homepage zur Verfügung. MFG TEAM TIROL