Es ist ohne genauere juristische Untersuchung schwer einzuschätzen, ob eine solche Maßnahme wirklich im Ermessen eines Bildungsministers liegt und ob dabei alle Gleichheitsgrundsätze gewahrt werden. Mit Brief vom Vormittag des 5. April kündigt dieser jedenfalls an: Die Schulleiterinnen und Schulleiter Österreichs erhalten wörtlich eine „Belohnung“ in der Höhe von EURO 500,-.
Siehe Bild und verlinktes Original-PDF aus dem Bildungsministerium: Mit 5. April gab Bildungsminister Polaschek (ÖVP) bekannt, dass er sich bei den Schuldirektoren für den außergewöhnlichen Einsatz während der Pandemie bedanken würde. Dies geschieht mit einer Einmalzahlung in Höhe von EURO 500,-. Die Maßnahme wird mit „Fairness und Gleichbehandlung“ argumentiert.
Neben all den bekannten Diskussionen über die Pandemie, die schrecklichen Zwangsmaßnahmen in Schulen und die gesundheitlichen und psychischen Auswirkungen auf die Schüler, die sich in völlig überlaufenen psychologischen Ambulanzen manifestieren, stellen sich viele Fragen.
Weshalb wären ausgerechnet die Direktoren für ihr Wohlverhalten während der Pandemie finanziell zu belohnen, die Lehrkräfte oder zahlreiche andere Beamte aber nicht? Weshalb sollten überhaupt einzelne Berufsgruppen bevorzugt werden, wo doch das gesamte Land unter den Folgen der Pandemiemaßnahmen zu leiden hatte.
Dabei geht aus dem Schreiben nicht hervor, ob von dieser Zahlung Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Sollte es sich um eine steuerfreie Zuwendung handeln, wofür der verwendete Begriff „Belohnung“ spricht, wäre dies eine weitere – unglaubliche – Diskriminierung all jener Personen, die Steuern und Abgaben von ihren Einkünften leistet.
Die höchst „freihändig“ wirkende Vorgangsweise des Bildungsministers wirkt aus rechtsstaatlicher Sicht befremdlich. Es wird wichtig sein, dass die Partei MFG – Menschen, Freiheit, Grundrechte –bei den kommenden Nationalratswahlen mit einer ausreichenden Stärke im Parlament vertreten ist, um solche Sachverhalte durch parlamentarische Anfragen klären zu können.