Und: Die Sehnsuchtsrealität des für die Vorarlberger Landesregierung tätigen Coronaexperten Dr. Fidler.
Der für die Vorarlberger Landesregierung tätige Gesundheitsexperte Dr. Armin Fidler hat vor einigen Wochen in den Vorarlberger Nachrichten die lasche Impfkultur angesichts hoher Coronakrankenstände beklagt. Die Politik habe einen Kniefall vor den Coronagegnern gemacht, es gäbe keine Impfkampagne mehr, es fehle an niederschwelligen Angeboten, wie beispielsweise die Impfung durch Apotheken. Gesunde würden ja nicht zum Arzt gehen, und junge Menschen hätten oft gar keinen Hausarzt. Und durch die Impfung lasse sich auch die Wahrscheinlichkeit vermindern, auf andere ansteckend zu wirken.
Dr. Fidler war früher bei der WHO und als Aufsichtsrat bei der GAVI – Global Alliance for Vaccines tätig. Während der Pandemie hat sich Dr. Fidler als engagierter Verfechter einer möglichst hohen Durchimpfung der Bevölkerung mit den neuen und unerprobten, gentechnisch erzeugten Wirkstoffen hervorgetan. Kritische Stimmen wurden von ihm mit dem Argument, diese Impfung sei wirksam, sicher und diene dem Ziel der Herdenimmunität, abgetan. Wir wissen heute alle, dass keines dieser Argumente zutreffend war. Das Pandemiemanagement der gesundheitspolitischen Entscheidungsträger hat in der Bevölkerung eine gravierenden Vertrauenseinbruch hinterlassen. Zu viele der getroffenen Entscheidungen erweisen sich im Nachhinein als falsch oder zumindest fragwürdig.
Fassen wir in diesem Zusammenhang die mittlerweile vorliegenden Fakten und Erkenntnisse zu den Covid-Impfstoffen samt deren Beschaffungsvorgängen kurz zusammen:
Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hat in einem Schreiben vom 18. Oktober 2023 offiziell bestätigt, dass die mRNA-Wirkstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von Covid 19 von einer Person auf eine andere (also nicht für epidemiologische Zwecke) zugelassen wurden. Die Indikationen dienten nur dem Schutz der geimpften Personen (EMA/451828/2023, European Medicines Agency). Daten zur Übertragbarkeit seien aus den Bewertungsberichten zur Zulassung nicht vorhanden.
Zur Erinnerung: Die EMA ist für die Prüfung der Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln zuständig. Sie finanziert sich weitgehend (zu über 80 %) über Einnahmen/Gebühren von Pharmaunternehmen. [1] Die EMA führt in ihrem Schreiben weiters aus, sie „werde weiterhin die zugelassenen Verwendungszwecke der Covid-19-Impfstoffe transparent machen und Bereiche identifizieren, in denen sie Missverständnisse ausräumen müsse.“
Damit will die EMA wohl zum Ausdruck bringen, dass sie selbst diese Produktinformation transparent gehandhabt habe. Es wird Gegenstand zukünftiger Abklärungen sein, wer denn nun die „Missverständnisse“ über den zugelassenen Verwendungszweck der neuartigen und unerprobten gentechnischen Wirkstoffe zu verantworten hat. Jedenfalls zeigt sich ein noch nie dagewesenes, grob fahrlässiges Verhalten hinsichtlich der gebotenen Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Information über den zugelassenen Verwendungszweck der Impfstoffe. Verantwortungsdelegation von und nach allen Seiten steht zu befürchten.
Was bedeutet die Aussage zum „zugelassenen Verwendungszweck“ nun wirklich?
Zunächst einmal, dass der national und international implementierten Strategie einer möglichst hohen Durchimpfung der Bevölkerung aus „epidemiologischen Gründen“ damit völlig der Boden entzogen wird. Der EMA musste sich darüber im Klaren sein, dass es aus epidemiologischen Gründen für die Impfung gesunder Menschen ohne Risikopotenzial, damit besonders auch von Kindern und jungen Menschen, keine Indikation gab. Wenn die Covid-Impfung nicht davor schützt, andere anstecken zu können, entbehrten auch sämtliche Argumente für die von der Regierung verhängten 2- und 3-G-Regelungen ihrer Grundlage.
Wir erinnern uns an die Parolen, wonach eine hohe Durchimpfungsrate die Gefahr der Ansteckung und somit die Verbreitung der Erkrankung minimiert (in Österreich sollte bekanntlich der renitente Teil der Bevölkerung per gesetzlicher Anordnung zum Gehorsam angeleitet werden).
Interessantes Detail noch am Rande: In dem am 23.12.2020 veröffentlichten offiziellen Zulassungsdokument der EMA für den Impfstoff von Pfizer/BioNTech wird wörtlich erklärt, dass nicht bekannt sei, ob der Impfstoff gegen asymptomatische Infektion schütze oder wie er sich auf die Übertragung des Virus auswirke. Auch die Schutzdauer durch die Impfung sei nicht bekannt. Dies, weil die Zulassungsstudie gar nicht darauf ausgelegt war, den Übertragungsschutz (Schutz vor Ansteckung) zu bewerten. [2] Lesen unsere, die politischen Entscheidungsträger beratenden Gesundheitsexperten solche Dokumente nicht? Wie schaut es mit nationalen Prüfungseinrichtungen (AGES) aus?
Die Covid-Impfung schützt auch nicht vor Erkrankung. Es bleibt bei der Bewertung des Impfstoffs also das Risiko des „schweren Verlaufs.“Auch dazu noch ein Detail aus dem offiziellen Zulassungsbericht von Pfizer/BioNTech: „Basierend auf den verfügbaren, begrenzten Daten können keine verlässlichen Schlussfolgerungen in Bezug auf die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere Covid-19-Erkrankungen mehr als 7 Tage nach der zweiten Dosis (sekundärer Endpunkt) gezogen werden.“ [3]
Das waren also die „wissenschaftlichen“ Grundlagen für die politische Umsetzung der Impfstrategie? Auf dieser Grundlage wurden bestimmte Bevölkerungsgruppen, z.B. ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung, a priori als „Risikogruppen“, eingestuft und geimpft. Auf dieser Grundlage wurden Kinder und Jugendliche, die allesamt nie ein ernsthaftes Erkrankungsrisiko hatten, aus den Schulklassen geholt und in eigens hierfür eingerichteten Impfbussen einem völlig neuartigen und unerprobten, gentechnisch erzeugten Wirkstoff ausgesetzt. Auf dieser Grundlage wurde ein noch nie dagewesener politisch-medialer Druck auf die Menschen, sich dem Impfdiktat zu beugen, aufgebaut. Und Menschen, auch Wissenschaftler mit fundierter Expertise, die sich kritisch äußerten, wurden darauf aufbauend als wissenschaftsfeindlich etikettiert, als unsolidarisch abgewertet und ausgegrenzt.
Weil es thematisch damit zusammenhängt: Die Covid-19- Impfstoff-Beschaffungsverträge geben ebenso hinreichend Anlass zur Skepsis im Umgang mit der gebotenen Sorgfalt und dem Schutz der Bevölkerung.
Wiewohl Milliarden von öffentlichen Geldern bezahlt wurden, sind die zwischen der EU und den Impfstoffherstellern abgeschlossenen Verträge nicht zugänglich oder in zentralen Teilen geschwärzt (auch die Schweiz hat nur eine geschwärzte Version veröffentlicht.[4] [5] Immerhin handelt es sich um den größten Impfstoffvertrag der EU mit einer mutmaßlichen Kaufsumme von 35 Milliarden Euro aus Steuergeldern.[6] Zwischenzeitlich wurden einzelne Verträge „geleakt“.[7] [8] Die Impfstoffhersteller sicherten sich weitestgehende Haftungsfreistellungen. Ungeniert wird zugestanden, dass die Impfstoffe noch nicht ausreichend erforscht sind, die kurz- und langfristigen Nebenwirkungen noch nicht bekannt sind und der Hersteller deshalb keine Verantwortung übernimmt. Jegliches Risiko wird auf die Käufer abgewälzt. Klingt nicht gerade vertrauenserweckend. Die Impfstoffe sind doch sicher und wirksam, man hat sie ja schließlich milliardenfach verabreicht. Diese frohe Botschaft als Gamechanger zur Bewältigung der Pandemie wurde uns von unseren politischen Regierungsvertretern gebetsmühlenartig eingehämmert. Warum dann die Geheimniskrämerei?
Wie ein nahtloser Baustein fügt sich der Umstand in die Kaskade der Ungereimtheiten ein, dass der US-Pharmakonzern und BioNTech-Kooperationspartner Pfizer für die Massenproduktion von Comirnaty ein gänzlich anderes Verfahren zum Einsatz brachte als beim Verfahren für die Impfstoffzulassung.[9] [10] Für das Zulassungsverfahren wurde in vitro steril maschinell produziert, für die Massenproduktion – aus Kostengründen – bakteriell basiert, nicht steril und damit mit einem völlig anderen und unklaren Sicherheits- und Risikoprofil vor allem hinsichtlich möglicher Verunreinigungen und deren Folgen im menschlichen Körper. Ein weiterer möglicher Risikofaktor sind mögliche Ablesefehler bei der Proteinbildung. So haben Forscher unlängst erklärt, dass die Verwendung synthetischer Bausteine in der Impfstoff-mRNA dazu geführt habe, dass geimpfte Personen zum Teil fehlerhafte Proteine bilden, die unerwartete Immunreaktionen auslösen können.[11] Es fehlt jegliches Wissen über Langzeitauswirkungen.
Arzneimittelkontrolle? Schwierig, wenn die zuständigen Einrichtungen ihre Aufgaben nach „oben“ – in letzter Konsequenz wohl an den Hersteller – delegieren (so zumindest hat es den Anschein, ansonsten wäre ihr Verhalten höchst kriminell).
Ein Rückgriff auf die Weltgesundheitsorganisation – WHO hilft auch nicht weiter, hatte diese doch vehement die globale Impfstrategie betrieben. Es trägt auch nicht zur Beruhigung bei, wenn man weiß, dass die WHO zu 80 % auf freiwillige Zuwendungen angewiesen ist. Diese kommen von den Mitgliedstaaten, aber eben auch von privaten Stiftungen oder von Pharma-Unternehmen. Das Hauptproblem: Ein großer Teil dieser Spenden (88 %) ist zweckgebunden (2018/2019: 3,6 Milliarden US-Dollar, 2020/2021: rund 4,8 Milliarden US-Dollar).[12] Wer zahlt, schafft an, ist ein alter Spruch. Und wer verdient an den Impfstoffen? Transparenz wäre wünschenswert.
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit waren die Leitplanken westlicher Demokratien nach dem zweiten Weltkrieg.
Dass die aufgezeigten Vorgänge nach rechtsstaatlichen und demokratischen Maßstäben erhebliche Defizite aufweisen, braucht wohl keiner näheren Erläuterung. Gegen die zahlreichen und weitreichenden Grundrechtsverletzungen während der Pandemie hat die MFG – in Vorarlberg als einzige politische Bewegung – vehement Stellung bezogen. Die Grundrechtseinschnitte erfolgten mit atemberaubender Geschwindigkeit und in einem Ausmaß, wie wir es seit dem 2. Weltkrieg nicht mehr erlebten.
Der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, hat die Rechtsprechung (auch das Deutsche Bundesverfassungsgericht) während der Coronakrise im Hinblick auf die Anforderungen des Rechtsstaates kritisiert.[13]
Unter anderem führt er aus: ”Ein Staat, der alle persönlichen Risiken seinen Bürgerinnen und Bürgern abzunehmen versucht, wird selbst zum Risiko für die Freiheitlichkeit der Gesellschaft.“
Papier verweist auf das „Grundprinzip der Verhältnismäßigkeit“ als Maßstab für Grundrechtseingriffe und moniert das Fehlen ausreichender, präziser Grundlagen zur Beurteilung der Zulässigkeit der Eingriffe. Papier fordert eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung, damit sich solche Vorgänge nicht mehr wiederholen können. Die Forderungen des ehemaligen Präsidenten des deutschen Bundesverfassungsgerichtes können eins zu eins auf Österreich übertragen werden.
Zum wiederholten Male fordern auch wir von der MFG eine allgemeine und im Besonderen eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung der Coronamaßnahmen. Corona hat unsere Gesellschaft am linken Fuß erwischt. Für die Zukunft sollten wir besser gerüstet sein, auch im Bereich der Rechtsprechung. Denn es gilt: Eine Suspendierung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte ist auch in Notzeiten nicht vorgesehen. Und wenn es um die Festlegung von Kriterien zur Beurteilung von Risiko und Nutzen bzw. um die Verhältnismäßigkeit geht, erinnern wir an Artikel 17 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (1. Grundrechtskatalog in Österreich und Bestandteil unserer Verfassung): „Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.“
Rückfragehinweis:
MFG Österreich
(+43 732) 931676500
[1] https://www.fr.de/ratgeber/gesundheit/zahnloser-tiger-11020738.html
[2] https://www.achgut.com/artikel/gesundheit_und_corona_einstuerzende_luegengebaeude
[6] https://norberthaering.de/news/eu-impfstoffvertraege/
[7] https://www.infosperber.ch/gesundheit/public-health/knebelvertraege-vom-geschwaerzten-ist-einiges-bekannt/ – betrifft Albanien; wobei davon auszugehen ist, dass gleichlautende Klauseln auch in den Verträgen mit den anderen Ländern enthalten sind. Noch heute verweigern es die Behörden, die Haftungsklauseln offenzulegen.
[8] https://www.manova.news/artikel/der-knebelvertrag
[9] https://www.nachdenkseiten.de/?p=106868
[10] https://www.nachdenkseiten.de/?p=107399
[13] https://www.cicero.de/innenpolitik/die-causa-corona-teil-I (Bezahlschranke)