Am 9. März gab die Bundesregierung bekannt, das umstrittene und mutmaßlich verfassungswidrige Impfpflicht-Gesetz vorübergehend auszusetzen. Viele Österreicherinnen und Österreicher atmeten in Folge auf und wähnten sich in Sicherheit. Doch es ist das Wort „vorübergehend“, auf das es ankommt.
Es war ein Tag der Schande für den Österreichischen Parlamentarismus, als das Impfpflichtgesetz im Parlament mit nahezu allen Stimmen außer jenen der FPÖ angenommen wurde. Die bis dahin schon stattliche Anzahl an Demonstranten gegen Corona-Maßnahmen und Impfpflicht wurde immer größer. Hintergrund des zunehmenden Widerstandes sind die geringe Wirksamkeit der Impfung, sowie die zahlreichen Impfkomplikationen, die teilweise auch sehr schwer und sogar tödlich verlaufen. Nicht zuletzt deshalb ruderte die Schwarz-Grüne Bundesregierung recht schnell zurück und erklärte das Impfpflicht-Gesetz als „ausgesetzt“.
Doch zahlreiche so genannte „Regierungs-Experten“ forderten in Folge, das Gesetz noch im Sommer „scharf“ zu schalten, damit man „auf den Herbst vorbereitet“ wäre. Welche Wirkung eine dann zweieinhalb Jahre alte Impfung gegen einen Virus entfalten soll, den es in dieser alten Form gar nicht mehr gibt, weil er sich laufend verändert, verrieten all diese „Experten“ nicht.
Die mit 11. März kundgemachte Verordnung zur „vorübergehenden Nichtanwendung des Covid-19-Impfpflichtgesetzes“ hat einen großen Haken: Sie tritt ab dem 31. Mai 2022 außer Kraft. Somit gilt ab dem 1. Juni der strafbewehrte Impfzwang in Österreich. Und dieses Datum nähert sich mit Riesenschritten.
Die MFG sieht in Hinblick auf das Impfpflichtgesetz nur eine Lösung als verfassungskonform an: es muss zur Gänze aufgehoben und ersatzlos gestrichen werden. Bis dahin sind die Bürgerinnen und Bürger Österreichs in Gefahr, das Selbstbestimmungsrecht über ihren Körper und medizinische Eingriffe zu verlieren. Aufgrund bereits eingebrachter Beschwerden ist jetzt auch der VfGH am Zug!