Petition nach Artikel 10 Vorarlberger Landesverfassung an die Vorarlberger Landesregierung
Wer schützt Kinder und Jugendliche?
Die Vorarlberger Landesregierung veröffentlichte vor Kurzem eine VLK (Vorarlberger Landeskorrespondenz) unter dem Titel „Keinen Jugendlichen zurücklassen und auf keinen zu verzichten.“ Geschildert werden Maßnahmen (Fördermittel) zur Nachholung des Pflichtschulabschlusses.
Die MFG Vorarlberg nimmt diese Aussendung zum Anlass, die politischen Maßnahmen der Vorarlberger Landesregierung für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen während der Coronazeit einer genaueren Betrachtung zu unterziehen.
Vorab sei noch ein Blick in die Vorarlberger Landesverfassung erlaubt, die in ihrem Art. 8 Abs. 3 festlegt, dass das Land bei allen seinen Maßnahmen, die Kinder betreffen, „das Wohl der Kinder vorrangig zu berücksichtigen hat.“ Die Vorarlberger Landesverfassung sieht es auch als Aufgabe des Landes, „die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen sowie die Gestaltung des Gemeinschaftslebens nach den Grundsätzen der Subsidiarität und der Solidarität aller gesellschaftlichen Gruppen zu sichern.“ Und schließlich: „Jedes staatliche Handeln des Landes hat die Würde des Menschen, …. und die Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel…“ zu achten (Art. 7 Abs. 1 und 2).
Wir erinnern uns, gerade Kinder und Jugendliche mussten beispiellose Repressionen über sich ergehen lassen. Sie wurden durch Lockdowns wiederholt von ihrem Sozialleben ausgeschlossen. Das Zusammentreffen mit anderen wurde ihnen ebenso untersagt, wie der Besuch von Sport- und Freizeiteinrichtungen. Schulen und Kindergärten wurden mehrfach über lange Zeiträume geschlossen. Hatten sie zwischendurch offen, bestimmten stundenlanges Tragen von dichten Masken, fortlaufende Nasenabstriche, das Verbot körperlicher Nähe (Abstände, Fortbewegung entlang von Markierungen in vorgegebenen Laufrichtungen) den Schulalltag. Alles, was den Schulalltag auflockert, wie Singen, Turnen, Ausflüge, etc, war strikt untersagt. Im Fall eines „positiven“ Tests mussten sich Kinder und Jugendliche samt ihren Angehörigen umgehend isolieren.
In weiterer Folge wurden besonders Jugendliche in Schulen und in vielen Betrieben einem massiven Impfdruck ausgesetzt und zur öffentlichen Preisgabe ihres Impfstatus genötigt. Im Fall einer Nichtteilnahme an diesem (offensichtlich gescheiterten) „genbasierten Impfexperiment“ wurden sie ausgegrenzt. Schulen sanktionierten dies z.B. mit dem Teilnahmeverbot an Schulveranstaltungen, etc. Ganze Schulklassen wurden mit dem experimentellen Impfstoff (ohne Rücksicht auf eine allfällig vorangegangene Infektion) praktisch durchgeimpft. Es sind uns Fälle bekannt, wo Betriebe bei fehlender „Impfung“ ihren Lehrlingen mit der Kündigung drohten. Jugendliche waren dem politisch und medial befeuerten sozialen Druck hilflos ausgeliefert und hatten keine Möglichkeit einer eingehenden Auseinandersetzung über den Nutzen oder eine mögliche Schädigung des Impfstoffs für ihre Gesundheit. Im Gegenteil: Wer nicht mitmachte, wurde als unsolidarisch und die Allgemeinheit gefährdend etikettiert und abgewertet. Dies ging so weit, dass Kinder und Jugendliche – ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage – als „Pandemiebetreiber“ gebrandmarkt wurden, teils sogar mit indirekten Schuldzuweisungen (Gefährdung der Großeltern) konfrontiert wurden. Und dies alles im vollen Bewusstsein, dass aufgrund der Datenlage Corona für junge Menschen in keinster Weise bedrohlich war.
Die Liste an Repressalien ließe sich noch zahlreich fortsetzen. Festzuhalten bleibt, dass Kinder und Jugendliche ohne wissenschaftliche Evidenz über Notwendigkeit und Nutzen, ohne laufendes Monitoring über die tatsächliche Gefährdungslage und ohne jegliche Rücksicht auf daraus resultierende gesundheitliche und psychische Schäden fast drei Jahre lang mit zahlreichen obrigkeitlichen Aktionen massiv unter Druck gesetzt wurden. Die rigiden Maßnahmen waren völlig überschießend. Dass es auch anders ging, zeigen Beispiele aus Schweden und der Schweiz. Zahlreiche „Entscheidungsträger“, u.a. Bildungsminister Polaschek, erklären mittlerweile auch, die Schulschließungen seien ein Fehler gewesen.
Zwischenzeitlich verweisen immer mehr Fachärzte, Therapeuten und Fachgesellschaften auf die katastrophalen Folgen von Dauerdruck, Dauerangst, Vereinzelung und Überforderung. Abgesehen von den bildungspolitischen Auswirkungen, wie einem weiteren Auseinanderdriften der Bildungsschere und teilweise erheblichen Lernverlusten, zeigen sich auch schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zu erhöhter Anzahl an Suiziden oder Suizidversuchen bei Jugendlichen als Kollateralschäden der Corona Politik.
Die Auswirkungen der genbasierten, experimentellen Impfstoffe sind völlig unzureichend erforscht. Zahlreiche Berichte verschiedenster Fachleute aus dem In- und Ausland verweisen auf besorgniserregende Erkenntnisse und sind keineswegs, wie von politischer Seite gebetsmühlenartig wiederholt, im vernachlässigbaren Bereich.
Die politische Handhabung der Krise zeichnete sich vor allem durch Panikmache (Zitat: Prof. Allerberger, ehemaliger AGES-Chef und Mitglied der Corona-Taskforce in Infosperber, 13.02.2023), virologischen Tunnelblick und Willkür anstatt einer verantwortungsgeleiteten, seriösen und ergebnisoffenen Analyse und Steuerung der „Pandemieentwicklung“ aus (dann wäre nämlich „bereits ab Mitte 2020 erkennbar gewesen, dass sich die Corona-Verbreitung saisonal abschwächen würde“ – Zitat Streek /deutscher Virologe und Mitglied in der deutschen Expertenkommission, FOCUS Magazin | Nr. 7 2023, derselbe auch zum Impfschutz: „es war schnell klar, dass die Impfung als Fremdschutz nicht gut taugt.“ Bezüglich Erkrankungsrisiko und Skepsis von Corona-Impfungen bei jungen Menschen wird auf die zusammenfassende Darstellung des Experten Dr. Martin Sprenger im Rahmen eines offenen Briefs an den Gesundheitsminister Johannes Rauch verwiesen.
https://www.facebook.com/GrazPublicHealth/posts/568378021954734.
Wir von der MFG Vorarlberg fragten uns von Anbeginn an, wo bleibt die – auch landesverfassungsgesetzlich gebotene – Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen? Wer schützt in dieser angstgetriebenen Gesellschaft Kinder und Jugendliche? Wo bleibt die Abwägung zwischen den angemessenen Ängsten älterer Menschen gegenüber den legitimen Bedürfnissen der jungen Menschen? Wurden junge Menschen aus purer Angst mit übertriebenen Maßnahmen auf dem Altar des (vermeintlichen) Selbstschutzes der Älteren geopfert? Gerade beim Thema Impfdruck wurden zur Verstärkung des politischen Ziels einer möglichst hohen Durchimpfung nahezu ausschließlich in der zweiten Lebenshälfte befindliche, gut situierte Personen mit öffentlichem Bekanntheitsgrad medial wahrgenommen. Wo blieben die Stimmen der Jungen, wer hat ihre Interessen vertreten? Haben die bestehenden Schutzeinrichtungen geschwiegen oder wurden sie nicht einbezogen?
Die Vorarlberger Landesregierung rühmte sich in der Vergangenheit wiederholt, die kinderfreundlichste Region Europas sein zu wollen. Junge Menschen sozial zu isolieren und einer psychischen Dauerbelastung auszusetzen, ihnen eine Impfung anzutun, die sie nicht schützt, wohl aber krankmacht, ist ebenso unverantwortlich, wie sie über lange Zeiträume zum stundenlangen Tragen von Masken zu zwingen, die von Viren und Mikroben besiedelt sind und die infolge des erhöhten Atemwiderstandes und der CO2-Rückatmung verheerende Wirkungen auf deren körperliche und psychische Gesundheit haben.
Wir von der MFG Vorarlberg fordern die Vorarlberger Landesregierung auf, uns und der Öffentlichkeit mitzuteilen, welche Maßnahmen sie ergreift, um sicherzustellen, dass sich der Schutz von Kindern und Jugendlichen zukünftig nicht auf bloße Lippenbekenntnisse beschränkt, sondern auch im Krisenfall hält, was er verspricht. Nämlich, dass bei allen Maßnahmen das Wohl der Kinder und Jugendlichen vorrangig berücksichtigt wird.