STRAFANZEIGE GEGEN die Landeshauptfrau von NÖ – MAG. JOHANNA MIKL-LEITNER, § 89 STGB

Dez 5, 2022 | Allgemein | 4 Kommentare

Univ.Prof.Dr.Johann Missliwetz erklärt in diesem Video die medizinischen Hintergründe der Strafanzeige

„Wir haben es vorliegend mit der größten durch Arzneimittelverursachten Gefährdung und bereits eingetretenen Verletzung der menschlichen Gesundheit zu tun, welche es jemals gegeben hat: Die Zulassung und die Verabreichung der weitgehend wirkungslosen mRNA-Impfstoffe stellen eine weitaus größere Gefahr dar als der Erreger SARS-CoV-2, vor welchem diese „Impfstoffe“angeblich schützen sollen“.

Abschließend wird auf § 42 AMG verwiesen: Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Minderjährigen nur unter besonderen –strengen –Voraussetzungen durchgeführt werden, insbesondere muss der Nutzen für den Minderjährigen das Risiko eindeutig überwiegen. Das ist, wie die Strafanzeige gegen Swissmedic und diese Sachverhaltsbekanntgabe u.a. aufzeigen, aufgrund der bereits vorliegenden und allseits bekannten Daten nicht einmal ansatzweise der Fall.

 

 

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