MFG: „Freie Impfentscheidung statt Familien mit Geldentzug unter Druck setzen“
Die oö. Gesundheitspolitik kommt nicht zur Vernunft. Ein absurder Vorschlag jagt den Nächsten: Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander will nun Familien, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen, das Kinderbetreuungsgeld von bis zu 33,88 Euro/Tag streichen – und den Besuch des Kindergartens verbieten. „Eine Pflichtimpfung zu verordnen, mit Druck und finanziellen Einschränkungen oder gar mit dem Entzug sozialer Gelder zu drohen, darf in einem Rechtsstaat nicht das Mittel der Wahl sein. Es macht fassungslos, wie schnell Haberlander sich ohne mit der Wimper zu zucken über Grund- und Freiheitsrechte hinwegsetzt“, sagt MFG-Gesundheitssprecherin Dagmar Häusler: „Jetzt ist das Maß voll. Bitte treten Sie endlich zurück, Frau Haberlander!“ Auch innerhalb der ÖVP bröckelt der Rückhalt für die wirre Landesrätin, der mehr und mehr Spielraum in ihren Ressorts entzogen wird.
MFG-Gesundheitssprecherin Dagmar Häusler zerreißt den neuesten ‚Haberlander-Plan‘ in der Luft. Demzufolge soll allen, die ihre Kinder nicht zwangsweise gegen Masern impfen lassen, das Kinderbetreuungsgeld teilweise oder ganz gestrichen werden. Auch Kindergartenbesuche sollen laut Haberlander verboten werden, wenn die Eltern nicht gehorsam sind und ihr Kind impfen lassen. Die seit Beginn der Corona-Krise keinesfalls im Sinne des Kindeswohls agierende Gesundheitslandesrätin beweist damit einmal mehr ihre komplette Unfähigkeit. Sie kopiert ihre absurde Idee der Einführung einer Masern-Zwangsimpfung von Deutschland, das mit seinem immer abstruser auftretenden Minister Lauterbach bestimmten „Impf-Kurs“ wahrlich keinen Vorbildcharakter hat, und will diese bei uns nun durch die Hintertür einführen.
„Latent unfähige Landesrätin“ sogar mit Liebesentzug der eigenen Partei
„Stärkung der Impfmoral“ nennt Haberlander ihren Plan. Gleichzeitig nimmt sie damit in Kauf, dass viele Eltern(teile) dadurch in große Not gestoßen werden. Dagmar Häusler: „Wenn Haberlander will, dass nicht gegen Masern geimpfte Kinder nicht mehr in den Kindergarten gehen dürfen, ist das für viele alleinerziehende Elternteile mit dem Jobverlust gleichzusetzen. Versteht diese Frau überhaupt, was sie da fordert?“
Es sei kein Wunder, dass die ÖVP der latent unfähigen Landesrätin mittlerweile weite Teile ihrer Ressorts entzogen und an Landesrat Hattmannsdorfer übertragen habe. Häusler: „Ganz offensichtlich will man den Handlungsspielraum der außer Rand und Band agierenden Haberlander weitest möglich einschränken. Wirklich helfen würde aber nur der längst fällige Rücktritt, nur dann kann sie keinen Schaden mehr anrichten.“
Bald nur bei Gehorsam Sozialleistungsempfänger?
Die Stoßrichtung von Haberlander ist klar: Geht die Masern-Zwangsimpfung durch, ist es nur eine Frage der Zeit, bis dieser staatlich angeordnete Entzug von Sozialleistungen salonfähig wird. Haberlanders Vorschlag ist ein bitterer Vorgeschmack darauf, was mit diesen Politikmarionetten auf uns zukommen könnte. Er erinnert an das in China bereits gelebte „Sozialkreditsystem“.
Medizinhistorie vs. Impflobbyismus
Der angebliche Erfolg der Masernimpfung, auf den sich Dr. Tilman Königswieser – er ist Kinderarzt und Ärztlicher Direktor des Salzkammergut-Klinikums – beruft, spricht jedenfalls nicht für deren Verpflichtung: „Sieht man sich den Verlauf der Masernsterblichkeit im 20. Jahrhundert an, wurde gegen Masern zu einem Zeitpunkt geimpft als die Sterblichkeit schon verschwunden war“, so Univ.-Doz. (Wien) Dr. med. Gerd Reuther. Dennoch wurde 2020 die Masernimpfpflicht [Anmerkung: in Deutschland] eingeführt und nun scharf gestellt. „Es ist keine wirklich rationale Überlegung, die man aus diesem Kurvenverlauf ableiten kann, sondern das ist etwas, das man tatsächlich nur durch Impflobbyismus erklären kann“, betont Reuther.
„Grund- und Freiheitsrechte sind nicht verhandelbar“
Der MFG-Standpunkt ist und bleibt:Die Grund- und Freiheitsrechte stehen jeder Person absolut zu, sie sind Ausdruck der Menschenwürde und nicht verhandelbar. Dazu gehört ein Verbot jeglicher Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit jeder Person, wie direkte oder indirekte medizinische Zwangsbehandlungen durch Impfverpflichtungen. Eltern haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, wie sie am besten für die Gesundheit ihres Kindes sorgen können. Wer sein Kind gegen Masern impfen lassen möchte, soll das tun – wer sein Kind nicht gegen Masern impfen lassen möchte, soll nicht dazu genötigt werden. Die Impfentscheidung muss frei sein und bleiben.