Volksbegehren zur Wiedergutmachung der Covid-Maßnahmen im Gesundheitsausschuss

Feb 25, 2023 | Gesundheitspolitik | 1 Kommentar

Quelle: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/XXVII/VER/149 © Parlamentsdirektion / Kavedo

 

Wenn es keinen Test gegeben hätte, dann wäre niemandem etwas aufgefallen.

Das Volksbegehren zur Wiedergutmachung der Covid-Maßnahmen wurde im Gesundheitsausschuss behandelt.

DDr. Christian Fiala konnte leider nicht in Wien anwesend sein, wurde aber per Video eingespielt:

„Die wissenschaftlichen Daten zeigen eindeutig: Im Jahr 2020 bestand keine Gefahr und es war von Anfang an klar, dass das, wovor wir uns gefürchtet haben, nicht eintreten würde, weil Covid-19 vergleichbar mit grippalen Infekten ist. Anders ausgedrückt: Wenn es keinen Test gegeben hätte, wäre niemandem etwas aufgefallen.

Deshalb hat die Regierung unbegründet Angst geschürt um die Maßnahmen durchzuführen, die bekannterweise als Schutz vor einem Virus unwirksam sind, aber zahlreiche negative bis katastrophale Auswirkungen haben, unter anderem auch die Coronaimpfung, die, wie die meisten ja inzwischen auch selbst erfahren haben, nicht schützt, aber aufgrund des vollkommen neuen Wirkmechanismus potenziell gefährlich ist.

Die Statistik Austria hat das Gesagte auch bestätigt: Im Jahr 2020 war die Sterblichkeit über den Großteil des Jahres relativ gering. Es gab nur zu zwei Zeitpunkten eine erhöhte Sterblichkeit. Das war während des ersten und des zweiten Lockdowns im Frühjahr und im Herbst. Damals sind vermehrt ältere und kranke Menschen gestorben – aufgrund des Pflegemangels, der eben durch diese Lockdowns bedingt war. Das heißt, die Maßnahmen der Regierung haben maßgeblich zum unnötigen Tod von zahlreichen Menschen geführt.

Im Jahr 2021 hat sich das in ganz ähnlicher Weise wiederholt. Damals war die Sterblichkeit über den Großteil des Jahres wiederum relativ gering – im historischen Vergleich, altersstandardisiert –, allerdings gab es einen massiven Anstieg der Sterblichkeit im Herbst 2021. Das war parallel zu und bedingt durch die dritte Impfkampagne.

Was hat die Regierung gemacht, um diese massiven Schäden in der Bevölkerung auszugleichen? Sie hat unter anderem ein 47-Milliarden-Euro-Coronahilfspaket ausgeschüttet, allerdings vornehmlich an Firmen und Einzelunternehmen. In der sogenannten Transparenzdatenbank ist das im Detail aufgeführt. Nichts bekommen haben unter anderem Kinder, die besonders unter den Maßnahmen gelitten haben und nach wie vor leiden. Nichts bekommen hat ein Großteil der Menschen mit einem Impfschaden, die ihren Impfschaden nicht gemeldet haben – das sind immerhin 94 Prozent aller Menschen mit einem Impfschaden. Diejenigen, die einen Impfschaden gemeldet haben, haben einmalig 1 350 Euro bekommen. Nichts haben auch die Menschen bekommen, die eine ungerechtfertigte Coronastrafe bekommen und bezahlt haben. Nichts haben auch jene Menschen bekommen, die eine ungerechtfertigte Coronastrafe bekommen und Kosten oder Schäden durch diese Strafe erlitten haben. Das heißt: Das, was die Regierung fälschlicherweise als Coronahilfen bezeichnet hat, ist eigentlich nichts anderes als eine Umverteilung von unten nach oben.

Um derartige Ungerechtigkeiten oder Fehlentwicklungen in Zukunft zu vermeiden, bedarf es unter anderem eines sogenannten Eilverfahrens für den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Im vorliegenden Fall hat die Regierung ihre Maßnahmen so rasch eingeführt, dass der Verfassungsgerichtshof zwar einige dieser Maßnahmen im Nachhinein dann als verfassungswidrig erklärt hat, allerdings waren die Maßnahmen dann schon nicht mehr gültig. Das heißt, es ist unbedingt zu fordern, dass der Verfassungsgerichtshof ähnlich rasch reagieren kann wie die Regierung, wenn es darum geht, neue Maßnahmen einzuführen. Deshalb ist die Forderung des Volksbegehrens eben, das Parlament zu bitten, auch Eilverfahren für den Verfassungsgerichtshof zu ermöglichen.“

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