Stellungnahme zum Krisensicherheitsgesetz

Feb 24, 2023 | Innenpolitik | 2 Kommentare

Stellungnahme der MFG Teilorganisation MFG Burgenland zum Bundesgesetz über die Sicherstellung der staatlichen Resilienz und Koordination in Krisen (BundesKrisensicherheitsgesetz – B-KSG)

Der Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem, dass die Bundesregierung im Inland in Krisenzeiten das Bundesheer einsetzen kann. Eine Krise hat Bedeutung für die nationale Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl oder für die Umwelt. Die Feststellung einer Krise erfolgt durch die Bundesregierung mit dem Hauptausschuss des Nationalrates durch Verordnung.

Zusammenfassend lehnt die MFG Burgenland diesen Gesetzesentwurf ab und fordert alle politischen Parteien im Nationalrat und im Bundesrat auf, gegen dieses Gesetz zu stimmen. Der aktuelle ministerielle Entwurf zum B-KSG ist ABZULEHNEN.

Zur Stellungnahme: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/235594

Diese Stellungnahme kann am Parlamentsserver unterstützt werden: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/235594?selectedStage=103

“… Diese Menschen in der Bundesregierung werden mit dem Bundes-Krisensicherheitsgesetz (BKSG) ermächtigt, im Einvernehmen mit den Abgeordneten des Hauptausschusses per Verordnung das Vorliegen einer Krise festzulegen. Die Namen dieser Minister (sowie ihrer Vorgänger) und ihre Leistungen in der Covid-19-Krise werden hoffentlich demnächst in einem Covid-Untersuchungsausschuss genau durchleuchtet. Mehr als 50 während der Covid-19-Krise erlassene Verordnungen dieser Minister und Abgeordneten wurden durch Höchstgerichte aufgehoben.

Diese Menschen haben in ihrem gesamten Verhalten als Regierungsmitglieder, Minister und Abgeordnete darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Tätigkeit als Regierungsmitglied und als Minister erhalten bleibt. Dieses Vertrauen ist im Rahmen der Covid-19-Krise nicht erfüllt worden.

Die Menschen in der Bundesregierung, im Hauptausschuss und im Nationalrat sowie in der Länderkammer Bundesrat haben immer die Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Einsatzes von Steuergeld der Österreicher einzuhalten.

Der Grundsatz der Effizienz umfasst zwei traditionelle haushaltsrechtliche Grundsätze, die der Sparsamkeit und der Zweckmäßigkeit. Es muss die oberste Pflicht in der Verwendung des Steuergeldes der Österreicher sein, dass die öffentlichen Mittel rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig im Sinn einer nachhaltigen Entwicklung aufgebracht und verwendet werden.

Im Rahmen der Covid-19-Krise wurden 46 Milliarden an Steuergeld zum Einsatz gebracht.Teilweise erfolgten Beschaffungsvorgänge ohne Ausschreibung auf Grundlage der Notverordnungen. Der Ruf der politischen Opposition nach einem Covid-Untersuchungsausschuss zur gesamten Aufarbeitung dieser Staatsausgaben unter Krisenverordnungen wird immer lauter. Im B-KSG muss eine Berichtspflicht und Offenlegung aller Beschaffungsvorgänge, die im Rahmen einer Krise getätigt werden, gesetzlich verpflichtend sicherstellen, dass dem Nationalrat alle Beschaffungsvorgänge offengelegt werden. Da dies nicht der Fall ist, stimmt die MFG Burgenland diesem Gesetz nicht zu…”

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