Sofortiger Verzicht auf die Nachzahlung der während der Corona-Krise gestundeten Abgaben!

Aug 16, 2022 | Finanzpolitik | 0 Kommentare

Der Landessprecher der MFG Wien, Rechtsanwalt Dr. Mag. Georg Prchlik, fordert: SOFORTIGER VERZICHT AUF DIE NACHZAHLUNG DER WÄHREND DER CORONA-KRISE GESTUNDETEN ABGABEN! Mehr als anderthalb Jahre lang hat man mit großteils sinn- und evidenzbefreiten „Corona-Maßnahmen“ (Lockdowns für alle, Lockdowns für Ungeimpfte, willkürlichen Betretungsverboten etc.) gesunde und leistungsfähige Unternehmen an den Rand des Ruins (und vielfach noch darüber hinaus) getrieben. Der einzig taugliche Weg zu einer das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen sichernden Kompensation des staatlich erzwungenen Einkommensausfalls wäre die zumindest partielle Befreiung der betroffenen Unternehmen von Steuern und Gebühren gewesen. Zu diesem sinnvollen Mittel haben unsere Regierenden allerdings nicht gegriffen: Sie haben lediglich die Stundung von Steuerzahlungen angeboten, also die Verschiebung der Zahlungen in die (keineswegs fernere) Zukunft. Diese medienwirksam präsentierte Hilfe ist in Wahrheit eine Verhöhnung der Bürger: Mit Wegfall der wirtschaftsfeindlichen und existenzbedrohenden „Corona-Maßnahmen“ sind die Unternehmen im für sie günstigsten Fall zu den früheren Einkommensverhältnissen zu-rückgekehrt (häufig können sie allerdings nicht einmal das frühere Einkommen erzielen, da die ebenso wirtschaftsfeindlichen und nicht zu Ende gedachten „Russland-Sanktionen“ sowie die enorme Inflation und die extremen Energiepreise sie daran hindern); mit diesem Einkommen aber können die betroffenen Unternehmen

  • bestenfalls die laufenden Abgaben bezahlen,
  • nicht aber die durch die Stundung angehäuften Verbindlichkeiten abtragen.

Ein plastisches Beispiel: Betrachten wir einen Getränkehersteller, der vor Corona hauptsächlich Gastwirte beliefert hatte und daher während des Lockdowns große Umsatzeinbußen hin-nehmen musste. Diesem Unternehmer ist mit Stundungen nicht geholfen, denn die Kunden der Gastwirte wer-den wohl kaum nach dem Lockdown mehr konsumieren als davor, weshalb der Getränkehersteller keinen höheren Umsatz erwirtschaftet und somit keine zusätzlichen Mittel zum Abtragen angehäufter Verbindlichkeiten zur Verfügung hat. Das ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der derzeitigen rasanten Inflation und vor allem der hohen Energiepreise zu be-trachten, welche dem Unternehmer einerseits höhere Produktionskosten und andererseits eine durch Verminderung der Kaufkraft des Publikums geringere Nachfrage bescheren. Gelegentlich wird der Gedanke ventiliert, die gestundeten Forderungen der Finanz müssten selbst bei wahrscheinlicher Uneinbringlichkeit formal aufrechterhalten werden, um eine Verringerung der Kreditwürdigkeit des Staates durch zugestandene Steuerausfälle zu verhindern. Dem ist zu widersprechen: Unter den gegenwärtigen ökonomischen Bedingungen würden potentiell kreditgewährende Banken nicht allen Ernstes annehmen, dass alle krisengebeutelten Unternehmen ihre ausständigen Abgaben begleichen könnten; dies gilt auch für die Shareholder dieser Banken, die sonstigen wirtschaftlich interessierten und die Rating-Agenturen. Abgesehen davon sei darauf hingewiesen, dass die Vortäuschung (tatsächlich nicht vorhandener) Kreditwürdigkeit durch Unterlassung der Wertberichtigung schwer einbringlicher Forderungen im Allgemeinen als Bilanzbetrug betrachtet wird; darüber, warum das im Falle eines Staates anders gesehen werden sollte, wäre gesondert zu diskutieren. Somit ist als Sofort-Maßnahme zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen ein endgültiger Verzicht des Staates auf die wegen der Corona-Problematik gestundeten Abgaben zu verlangen. Rechtsanwalt Dr. Mag. Georg Prchlik, Landessprecher der MFG Wien

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