Direkte Demokratie und
Bürgerbeteiligung

MFG – Österreich unterstützt den Wunsch der stimmberechtigten Bevölkerung zur unmittelbaren Teilhabe an politischen Sachfragen. 

Die politische und rechtliche Bildung der Bevölkerung ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie, die dem rechtsstaatlichen Prinzip folgt. Eine solches Angebot soll daher Teil des Rechtes auf Bildung in den Schulen und sonstigen Institutionen werden.

Das Prinzip der direkten Demokratie muss ausgebaut und Bestandteil im Bewusstsein der Bevölkerung werden. An der direkten Demokratie teilzunehmen, darf vom Einzelnen nicht nur als Recht verstanden werden, sondern auch als Pflicht zur Förderung des Gemeinwohls.

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1. Unsere Forderungen

Zusammenfassend sind folgende Punkte wichtig für eine Verbesserung der Direkten Demokratie: 

  1. Schaffung eines plebiszitären – direkt demokratischen – Misstrauensvotums des Volkes gegen Mitglieder der Bundesregierung, Landesregierungen, den Bundespräsidenten, Höchstrichter sowie Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesgerichte.
  2. Schaffung eines plebiszitären – direkt demokratischen – Anklagerechtes gegen Mitglieder der Bundesregierung, Landesregierungen und den Bundespräsidenten beim Verfassungsgerichtshof.
  3. (Partielle) Einführung eines direkten Persönlichkeitswahlrechtes der Bevölkerung für alle gesetzgebenden Vertretungskörper.
  4. Sämtliche Höchstrichter (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, Oberster Gerichtshof) sowie alle Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesgerichte werden direkt bzw. indirekt vom Volk gewählt.
  5. Ausbau der Mittel der direkten Demokratie, wie Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Volksbegehren.
  6. Mitbestimmung der Bevölkerung bei Koalitionsverhandlungen bis hin zu einem möglichen Koalitionsverbot.
  7. Stärkung und Etablierung der möglichen Instrumente der direkten Demokratie:
             1. Bürgerinitiativen
             2. Volksbegehren
             3. Volksabstimmungen
  8. Etablierung von noch mehr Mitsprachrerechten für Bürger

2. Unterstützung unabhängiger Netzwerke

Durch die Vernetzung von Bürgern(initiativen), Verwaltung und Politik wird Bürgernähe erreicht, die Demokratie gestärkt, Konflikte gelöst, Kompromisse gefunden und Entscheidungen gemeinsam getragen und umgesetzt. Dabei ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Abstimmung über bestimmte politische Vorhaben herbeizuführen. Es geht dabei nicht um ein formelles Anhörungsverfahren, sondern um eine gesetzlich geregelte Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Dieser Beteiligungsprozess bindet Bürger(initiativen), Interessenvertretungen (u.a. Kammern) und Organisationen der Zivilgesellschaft (NGO, Vereine etc.) mit ein und führt über Informationen und Stellungnahmen zur intensiven Mitgestaltung und Mitverantwortung. Die Behörden stellen dabei die Schnittstelle zur Politik dar mit dem Ziel, das Verhältnis von Bürgern zur staatlichen Verwaltung und zur Politik zu verbessern.

Verfasser von Gesetzes- und Verordnungsvorlagen haben sich zu verantworten

3. Direkte Demokratie braucht volle Transparenz

Das österreichische Parlament erklärt auf seiner Webseite, die Bundesregierung

„…verfügt in den Ministerien über Experten und Expertinnen mit dem Fachwissen für die Ausarbeitung von Gesetzen. Regelungsvorhaben setzen voraus, dass man sich sehr gut mit einem – oft sehr engen – Fachgebiet auskennt und Probleme und Auswirkungen im Detail voraussehen kann.“

Wie im Fall des COVID-19-Impfpflichtgesetzes arbeiteten an diesem Gesetzesentwurf vom Steuerzahler hochdotierte Ministerialbeamte, die namentlich im Dunkeln bleiben. Mit ihren verfassungsfeindlichen Entwürfen verstoßen sie u.a. gegen das Beamtengesetz und müssen zur vollen Verantwortung gezogen werden.

Das betrifft nicht nur leitende Beamte der Ministerialbürokratie, sondern auch jene der Landesverwaltung und des Magistrats, die zahlreiche gesetzeswidrige Texte u.a. zu den COVID-19-Verordnungen zu verantworten haben. Wir fordern, dass alle für die Verordnungen und Gesetzesentwürfe verantwortlichen Beamten hierin namentlich bekannt gemacht werden. Wie bereits unter Punkt 2 des Diskussionspapiers des Autors vom 09. Januar 2022 festgestellt, müssen sie für ihr schuldhaftes öffentlich-rechtliches Handeln persönlich in Haftung genommen werden, wobei die Fürsorge- und Haftpflicht des Dienstherrn ausscheidet.

Wichtiger als der Anspruch, dass wir als Volk Kontrolle ausüben und mitentscheiden können, ist, dass möglichst gute Entscheidungen zum Wohle aller getroffen werden.

Wir das Staatsvolk müssen das oberste Organ für staatsrelevante Entscheidungen bleiben und über der Regierung und den Institutionen stehen (gleich der Generalversammlung in bspw. Vereinen und Genossenschaften). Unsere derzeitige repräsentative Demokratie gibt dem Staatsvolk nur relative schwache Mittel an die Hand, sich einzubringen, mitzuentscheiden und kontrollierend Entwicklungen zu korrigieren.

Die Einführung von Instrumenten der direkten Demokratie stärken die Einfluss- und Mitbestimmungsmöglichkeiten deutlich. Direktdemokratie entwickelt sich qualitativ, je kompetenter und geübter die Bürger diese leben.

In einer Demokratie stellt sich immer wieder die Frage, wie man es vermeiden kann, dass viele Stimmberechtigte schlechte Entscheidungen für Viele treffen? Mehr als nur eine direkte Demokratie dient uns das Setzen eines übergeordneten Staatszieles, welches auf eine lebensförderliche Entwicklung im Sinne einer hohen Lebensqualität für ALLE in Harmonie mit der Natur und unseren natürlichen Lebensgrundlagen ausgerichtet ist. Durch diese Staatszielsetzung orientiert sich die Entwicklung an der Erreichung dieses Zieles und wird unabhängiger von den Interessen der Parteien und deren Lobbygruppen.

Dazu eine Ideenskizze: Die MFG wird einen Prozess in Gang setzen, in dem das Entwicklungsstaatsziel gemeinsam von allen Bürgern formuliert wird und somit einer breiten Zustimmung bei der obligatorischen Volksabstimmung zu rechnen ist. Unsere lebensförderliche Entwicklung wird unser gemeinsames Anliegen und die MFG ist die Bewegung, welche sich als Hebamme in den Dienst stellt.