Neutralität in Gefahr: Österreich haftet mit Milliarden für Ukrainekredit

Dez. 23, 2025 | Allgemein, Europapolitik, International, MFG Burgenland, MFG Kärnten, MFG Niederösterreich, MFG Salzburg, MFG Steiermark, MFG Tirol, MFG Vorarlberg, MFG Wien, Rechtspolitik

Neutralitätsbruch vom Feinsten

 

Innerhalb von Tagen nach Beginn des russischen Einmarsches in der Ukraine haben westliche Staaten (EU, G7-Staaten und Japan) in einer spontanen Reaktion russische Vermögenswerte in der Höhe von ca. 210 Mrd. Euro in ihren Zentralbanken eingefroren, in Österreich waren das ca. 2 Mrd. Euro. Jedes Jahr generiert dieses Vermögen einen Zinsgewinn von ca. 3 Mrd. Euro, auf welchen Russland der Zugriff ebenfalls verwehrt bleibt.

Seither gibt es Überlegungen in der westlichen Welt, wie mit diesem Geld umzugehen wäre, bislang wurden nur die Zinsen in Anleihen für die Ukraine eingebunden. Die ursprüngliche Idee der EU war, von diesem Geld die durch den Krieg entstandenen Schäden in der Ukraine zu bezahlen. Dazu hat Russland sogar Einverständnis signalisiert, wenn ein Teil des Geldes auch für die Ost-Ukraine, jetzt russischen Gebiete verwendet wird – letztlich wurde darüber jedoch nie wirklich Einigung gefunden.

Mit der absehbaren Insolvenz der Ukraine im Frühjahr 2o26 ist dieses Thema nun neuerlich in Diskussion: damit die EU sich die Zinsen „leihen“ kann, müsste das russische Kapital eingefroren bleiben. Die belgische Regierung hat diesem Plan jedoch widersprochen, weil sie darin eine völkerrechtliche Enteignung sieht und russische Reaktionen fürchtet – absehbar nicht unbegründet.

 

2,4 Mrd. Euro österreichischen Steuergeld

Da wieder keine Einstimmigkeit in dieser Frage gefunden werden konnte, war EU-seitig kurzfristig die Überlegung im Gange, eine Entscheidung auf Basis des Artikel 122 EU-Vertrag (Notfalls-Klausel) zu treffen. Nach genügend lauten Protesten wurde davon jedoch Abstand genommen und eine Alternative konstruiert, konkret in der Aufnahme neuer EU-Schulden in der Höhe von 90 Mrd. Euro zur Verteidigung der Ukraine für die nächsten zwei Jahre, deren Besicherung jedoch von Ungarn, Tschechien und der Slowakei nicht mitgetragen wird.

Was bedeutet das in der Realität? Die Ukraine würde dieses Darlehen erst zurückzahlen, wenn sie Reparationszahlungen erhalten hat – was nicht absehbar ist. Der Ausfall der Rückzahlungen wird daher durch Garantien der verbleibenden 24 Länder abgesichert. Trotz immerwährender Neutralität ist auch Österreich in der Riege der Garanten zu finden, und wenn Haftung im Verteilungsschlüssel der Beiträge zum EU-Budget mit 2,65 % übernommen werden, dann sind das knapp 2,4 Mrd. Euro österreichischen Steuergeldes!

 

Kritik an Bundeskanzler Stocker

Der österreichische Bundeskanzler Christian Stocker begrüßt die gewählte Lösung und meinte, sie werde keine direkten Auswirkungen auf die Verschuldungslage Österreichs beziehungsweise die nationale Budgetgestaltung haben. Wie kann er das sagen, woher weiß er, dass die Ukraine diesen Krieg gewinnen und Russland Reparationszahlungen leisten wird? Oder wird er, wenn dieser Fall nicht eintritt, die getroffene Lösung aber keine Auswirkungen auf die Verschuldungslage Österreichs haben wird, diese Haftung persönlich tilgen?

Wohl kaum. Im Gegenteil wird Herr Stocker möglicherweise gar nicht mehr im Amt sein, wenn die Österreicher aufgrund seines (= Österreichs) Versprechen zur Kasse gebeten werden. Was ermutigt die österreichische Regierung, in einer Zeit der wirtschaftlichen Notlage Österreichs 2,4 Mrd. Euro in einen Krieg zu investieren? Und nichts anderes ist das: eine Investition in einen Krieg gegen Russland – mit unrealistischer Hoffnung auf Rückzahlung bzw. absehbarem Totalausfall.

 

Kritik an Bundesregierung wegen möglichem Bruch der Neutralität

Vor allem ist diese Kriegsbeteiligung jedoch ein Bruch der immerwährenden Neutralität Österreichs, die nicht nur verfassungsrechtlich geschützt ist, sondern auch einen völkerrechtlichen Boden hat. Der Neutrale darf seine wirtschaftlichen Gepflogenheiten mit Kriegsparteien weiterführen, jedoch nur im Ausmaß vor Entstehung der Krise – und vorausgesetzt, es wird dadurch nicht die materielle Kriegsführung unterstützt. Da laut BGBl. Nr. 211/1955 die Bundesregierung mit der Vollziehung des Bundesverfassungsgesetzes „Neutralität“ betraut ist, fordern wir die Bundesregierung zur Einhaltung Ihrer Pflichten auf, konkret die getroffene Zusage vor Umsetzung mangels einer rechtlicher Basis zu widerrufen.

Bundesparteiobmann Robert Glaubauf erklärt dazu:
„Die österreichische Neutralität ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern ein aktiver Schutzmechanismus für unsere Bevölkerung. Jede Form der wirtschaftlichen oder politischen Kriegsbeteiligung gefährdet diesen Status – und damit unsere Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene. Diese Haftungszusage muss sofort zurückgezogen werden.“

Die MFG sieht darin nicht nur eine Frage der Souveränität, sondern auch des verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln – im Interesse aller Österreicher.

 

Rückfragehinweis:
MFG Österreich

(+43 732) 931 676 500
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