Nein zu „grüner“ Erbschaftssteuer: Am Ende gäbe es nur Verlierer

Mai 16, 2023 | MFG Oberösterreich, Sozialpolitik

2008 vom Verfassungsgerichtshof aus gutem Grund gekippt, will der grüne Vizekanzler Werner Kogler die Erbschaftssteuer nun erneut einführen. Der Staat möchte damit bei mehrfach versteuertem und meist hart erarbeitetem Geld nochmals zulangen. Ein klares NEIN kommt dazu von MFG Österreich, weil es dadurch nur Verlierer quer durch alle Bevölkerungsschichten gäbe. Ganz nebenbei wäre der Aufwand enorm, die Einnahmen mehr als überschaubar. MFG bringt dazu einen Gegenentwurf ins Spiel: Mit einer Reform der 224 Millionen Euro schweren Parteienförderung ließe sich mindestens genauso viel Geld hereinholen…

Österreichs aktuelle Steuerlast und das Problem der Doppelbesteuerung

Rechnet man die gesamte Steuerlast zusammen, liegen Herr und Frau Österreicher bereits jetzt bei einem Steuersatz von um die zwei Drittel des verdienten Geldes. Vom Einkommen gehen bis zu 55% Spitzensteuersatz an den Staat. Der Rest wird beim Einkaufen, Tanken, Essen, im Sommerurlaub oder beim Konzertbesuch nochmals mit 20 und mehr Prozent besteuert – durch Mehrwertsteuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, CO2-Steuer und und und… Es geht aber noch skurriler: So müssen etwa Unternehmen, die Werbeinserate in einer Zeitung schalten, zusätzlich zur Mehrwertsteuer ein 5-prozentige „Werbeabgabe“ bezahlen, wobei diese auch für die zu zahlende Mehrwertsteuer anfällt: Österreich besteuert eine Steuer – das kann man nicht erfinden, ist aber so.

Wer an die nächsten Generationen denkt, wird bestraft

Entscheidet man sich aber gegen das Ausgeben seiner Ersparnisse und legt diese vielleicht sogar über einen längeren Zeitraum für die nachfolgende Generation an und kommt so zu einem kleineren oder größeren Vermögen, will auch hier der Staat ohne jede Gegenleistung durch eine Erbschaftssteuer mitschneiden – zumindest, wenn es nach der neuesten Forderung von Vizekanzler Werner Kogler geht. Was Kogler nicht dazusagt: Die Erbschaftssteuer gab es bereits und ist 2008 vom Verfassungsgericht aufgehoben worden, weil sie als verfassungswidrig beurteilt wurde, da u.a. die Bewertungsvorschriften für Grundstücke gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hatten.

Mögliche Motive hinter Koglers Vorschlag

Koglers Gelüste nach noch mehr Steuermillionen könnten auch einen ganz anderen Grund haben: nämlich jenen, das Milliardenloch zu stopfen, das der Vizekanzler und seine ‚liebe türkis-grüne Familie‘ mit Testen, Impfen und der coronamaßnahmenbedingten Vernichtung der heimischen Wirtschaft selbst aufgerissen haben.

Nach der Offenlegung der Zahlen vom Jahr 2007 wurde zudem publik, dass in ganz Österreich lediglich 110 Millionen Euro an Erbschaftssteuer eingenommen wurden. Rund 40 Beamte haben das ganze Jahr nur an der Berechnung, Kontrolle und Einhebung dieser Steuer gearbeitet – mit beachtlich wenig Output. „Kein Wunder, dass die Erbschaftssteuer als sogenannte Bagatellsteuer eingestuft wurde“, so LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann, der in seinem Brotberuf als anerkannter Steuerexperte tätig ist.

50 Milliarden großes „Coronaloch“ als eigentlicher Grund?

Koglers Fantasien und Gelüste nach noch mehr Steuermillionen könnten aber auch einen ganz anderen Grund haben: das Milliardenloch zu stopfen, das der Vizekanzler und seine ‚liebe türkis-grüne Familie‘ mit Testen, Impfen und der coronamaßnahmenbedingten Vernichtung der heimischen Wirtschaft selbst aufgerissen hat. Aigner: „Wir reden da von 40 bis 50 Milliarden Euro, die völlig sinnlos verpufft sind, wahrscheinlich aber noch von viel mehr.“

„Schleichende Enteignung“

MFG lehnt jede Art von Vermögenssteuer ab: Nicht nur, weil es billig und populistisch ist, ständig Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen. Sondern vor allem aufgrund der Ungerechtigkeit, bei teilweise sogar mehrfach versteuertem Geld nochmals abzukassieren: „Ja, mit diesem erarbeiteten Geld haben sich manche trotz der bekannt hohen Steuerlast oft über mehrere Generationen ein kleines oder größeres Vermögen aufgebaut. Warum der Staat sich im Erbschaftsfall da jetzt nochmals ein Riesenstück herunterschneiden will, ist unlogisch, ungerecht und nicht fair“ so Aigner, der sogar von einer ‚schleichenden Enteignung‘ spricht: „Wenn man von Generation zu Generation immer mehr von etwas abgeben muss, das die Eltern oder Großeltern unter hoher Arbeits- und Steuerlast geschaffen haben, gleicht das einem Erpresser, der immer wieder neue Forderungen stellt, den Hals nie voll genug bekommt und ständig noch mehr Geld für eine nicht vorhandene Leistung kassieren will.“

Die Kritik von MFG Österreich und mögliche Alternativen

Joachim Aigner: „MFG erteilt allen grünen Fantasien nach einer Erbschaftssteuer eine klare Absage, weil es unter dem Strich nur Verlierer gäbe. 110 Millionen Euro ließen sich auch spielend leicht durch eine Reform der Parteienförderung hereinholen. Diese betrug laut APA im Jahr 2022 mit 224 Millionen Euro mehr als das Doppelte der Erbschaftssteuer.“

Am Ende steht dann bei manchen sogar die traurige Entscheidung an, das geerbte Haus veräußern zu müssen oder das alteingesessene Familienunternehmen zu schließen oder zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer überhaupt stemmen zu können. Aigner: „Es gibt auch sehr viele Menschen, die mit einem durchschnittlichen oder sogar niedrigen Einkommen im von den Eltern oder Großeltern erbauten Haus leben. Für viele ist es unmöglich, im Falle des Ablebens der Eltern eine Riesensumme an Erbschaftssteuer auf den Tisch zu legen. Da steht dann auf einmal vielleicht die von den Ahnen erbaute Bleibe zur Disposition. Das ist nicht nur finanziell, sondern auch eine enorme psychische Herausforderung.“

Aber nicht nur das: Mit der Koglerschen Erbschaftssteuer gingen durch Firmenverkäufe Investitionen, Arbeitsplätze und Wertschöpfung für immer verloren. Das ist nicht sozial oder gemeinnützig, sondern genau das Gegenteil. Außerdem käme es bei einer entsprechenden Erbschaftssteuer zu einer Kapitalflucht ins Ausland, Investitionen im Inland würden sinken und so mancher überlegt sich vielleicht sogar ganz, ob er überhaupt noch ein Unternehmen gründet, wenn trotz der Spitzensteuersätze in Österreich vom Staat noch ein weiteres Mal auf hart erarbeitete Werte zugegriffen wird.

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