Moment mal! Der EU-Data Act

Sep. 5, 2025 | Allgemein, Europapolitik, MFG Steiermark

Vorwort

Liebe MFG-Freunde aus der Steiermark,

unser Stammtisch erfreut sich großer Beliebtheit und bietet regelmäßig Raum für spannende politische Diskussionen sowie den Austausch über Fakten, Theorien und aktuelle Ereignisse.

Mit einer neuen Kategorie in unserem Newsletter möchten wir euch künftig daran teilhaben lassen. Hier findet ihr Denkanstöße – zur eigenen Meinungsbildung, zur weiteren Recherche oder als Gesprächsgrundlage für Diskussionen.

Wenn Sie mehr über die Aktivitäten und Standpunkte der MFG zum Thema Sky Shield und österreichische Neutralität erfahren möchten, besuchen Sie gerne unsere Homepage, unsere Social-Media-Kanäle sowie unseren YouTube-Kanal. Dort finden Sie weiterführende Informationen, Interviews und Hintergrundberichte.

Wir hoffen, dass Ihnen der Beitrag gefallen hat – und vielleicht Ihre Neugier geweckt wurde, selbst intensiver zu recherchieren, unseren nächsten Stammtisch am 30. September zu besuchen oder uns sogar einen eigenen Leserbrief zu einem Ihrer Herzensthemen zu senden.

Herzliche Grüße
Ihr MFG-Steiermark-Team

 

 

Der EU-Data Act
Die gesetzliche Grundlage für die Totalüberwachung

 

Am 12.September 2025 tritt der EU Data Act in Kraft, bisher wurde über den Inhalt dieses EU-Gesetzes nur sehr wenig und lückenhaft berichtet. Dabei hat es dieses Gesetz in sich.

Bisher wurde nur berichtet, die EU will damit den Umgang mit nicht personalisierten Daten regeln, die Big Tech Konzerne weiter an die Kette legen, und uns Bürger vor dem unkontrollierten Datenhandel schützen, also eine Ergänzung zur DSGVO schaffen. Doch weit gefehlt, im EU Data Act geht es auch zu einem Gutteil um den Ausbau der Überwachung der Bevölkerung.

Mittlerweile sammeln viele Geräte Daten, vom Auto bis zur Kaffeemaschine, von der Smart Watch bis zum Kühlschrank. Diese Daten werden an die Gerätehersteller übermittelt, der von Zeit zu Zeit Updates für die Geräte bietet. Was passiert mit den Daten danach? In der heutigen Zeit stellen sie einen bedeutenden Rohstoff dar, oft ist vom Erdöl des 21.Jahrhunderts die Rede wie auch vom Data Mining. Die Daten werden also global gehandelt. Hier soll nun der EU Data Act greifen und eine fairen Datenhandel gewährleisten. Soweit so gut, auch wenn einigen von uns schon mulmig wird bei dem Gedanken, dass z.B. der Kaffeekonsum von Interesse ist.

Wer ist vom EU Data Act betroffen? Alle mittleren Unternehmen ab einem gewissen Jahresumsatz bzw. mit über 50 Beschäftigten. Alle diese Unternehmen sind dann verpflichtet, die gesammelten Daten gemäß den Bestimmungen des Data Acts zu behandeln.

Vom EU Data Act sind aber auch hochsensible Gesundheitsdaten umfasst. Medikamentenkonsum, Impfstatus, chronische Erkrankungen, Therapien, Behandlungen und Krankenhausaufenthalte.
Selbstverständlich von höchstem Interesse für die Pharma-Industrie und die Versicherer. Weit hinten im Gesetz ist auch ein Passus versteckt, der jeder Behörde bzw. Regierungsstelle im Falle eines „öffentlichen Notfalls (public emergency)“ den Zugriff auf diese Daten erlaubt. Damit kann dann auf Knopfdruck die Auslastung eines bestimmten Krankenhauses abgerufen werden, wie auch der Impfstatus der Bevölkerung, natürlich auch regional bezogen. Der „public emergency“ wird dabei nicht definiert, analog zu den entsprechenden Regelungen im WHO-Pandemievertrag. Auch die Weitergabe an supranationale Organisationen wird damit geregelt.

Ebenso betroffen sind auch die Daten aus diversen Smartmetern, die unseren Bezug an Strom, Gas, Wasser, Fernwärme messen bzw. die Daten aus den Verwiegechips der Mülltonnen. Diese Daten sind dann adressbezogen und erlauben einen Rückschluss auf das Konsumverhalten der Menschen. Selbstverständlich sind auch die Finanzdaten betroffen, sowie die Bewegungsdaten und die Nutzung von sozialen Medien. Wann werden bestimmte soziale Medien wie genutzt, wie viele Kilometer legt ein Auto wann zurück usw.

Mit diesem Gesetz sind verschiedenste dystopische Situationen plötzlich rechtlich möglich. Bei einigen heißen Tagen im Sommer wird in einer Region der Wassermangel zu einem public emergency erklärt und die Smartmeter-Daten dieser Region abgefragt und ausgewertet. Wer dann noch ein Planschbecken im Garten befüllt oder gar einen Pool darf sich auf die gleiche Behandlung freuen, wie die Ungeimpften während der Corona-Pandemie. Oder ein Beispiel mit aktuellem Bezug, das zusammengeschusterte Budget der Regierung hält nicht, es wird ein finanzieller public emergency ausgerufen mit anschließendem Zugriff auf Vermögens- und Finanzdaten. Wer dann noch etwas mehr Geld zur Verfügung hat, darf dann, wie in Griechenland 2008, nur mehr einen kleinen Betrag pro Tag abheben.

Kaum auszudenken sind dann auch die „Gestaltungsmöglichkeiten“ der Obrigkeit bei der nächsten Pandemie.

Doch auch ohne public emergency können alle möglichen Repressionen viel einfacher durchgesetzt werden. Der Bezug von Ressourcen wie Energie und Wasser können kontingentiert werden, genauso wie der anfallende Abfall. Die Bewohner einer Adresse können dann bei Überschreitung des jeweiligen Kontingents mittels Fernabschaltung über die Smartmeter von der Versorgung getrennt werden. Oder bestimmte Einkäufe werden unmöglich gemacht, denn der EU Data Act ermöglicht auch die Datenabfrage und Nutzung um einen public emergency zu verhindern.

Wer kontrolliert die Einhaltung des EU Data Act? Natürlich eine neu geschaffene Brüsseler Behörde sowie die einzelnen nationalen Regierungen.

Wohin kann sich ein Bürger wenden, wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen den EU Data Act besteht? Hier müssen noch eigene nationale Stellen in den Mitgliedsstaaten geschaffen werden.

Das führt zur nächsten Frage: Wie können sich die Menschen vor der nun in Kraft gesetzten Totalüberwachung schützen? Eine unwahrscheinliche Möglichkeit wäre der Austritt aus der EU. Eine andere Möglichkeit ist, keine Geräte mit Smart-Funktionen zu verwenden, den Einbau von Smartmetern aller Art zu verhindern und vor allem die Nutzung der Gesundheitsdaten zu verhindern – man kann sich trotz aller anders lautenden Berichte nach wie vor von der ELGA abmelden. Es ist allerdings offen, wie lange dies noch möglich sein wird.

Eine deutsche Version des EU-Data Act ist hier verlinkt:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R2854


Zusammenfassend kann gesagt werden, die Eingriffe der EU in die Daten-Welt sind gewaltig. Unternehmen müssen dann nachweisen, warum sie gewisse Daten als Betriebsgeheimnisse nicht zur Verfügung stellen um nicht ausgespäht zu werden. Privatpersonen haben praktisch keine Chance ihre Daten nicht zur Handelsware werden zu lassen. Konflikte zwischen der EU und den weltweit agierenden Tech-Giganten wie Meta, Google, Tiktok usw. scheinen vorprogrammiert.

Es ist höchste Zeit, sich vor den drohenden Auswirkungen des Überwachungs- und Regulierungswahnsinns der EU präventiv zu schützen! 

– Harry (Leserbrief) 

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