LAbg. Joachim Aigner (MFG): „Die Justiz schützt das System, nicht die Bürger“
Der Verfassungsgerichtshof hat das ORF-Beitragsgesetz 2024 für verfassungskonform erklärt – doch damit ist die rechtliche Debatte keineswegs beendet. Weitere Beschwerden, darunter auch die von der MFG begleitete Verfassungsbeschwerde einer Bürgerin, sind noch anhängig. Aus Sicht der MFG bleibt das Erkenntnis eine unvollständige Auseinandersetzung mit einem zutiefst problematischen Zwangsmodell.
Der Verfassungsgerichtshof hat in der Vergangenheit immer wieder tiefgreifende Grundrechtseingriffe der Regierung bestätigt – sei es während der Corona-Zeit bei Lockdowns, Ausgangsbeschränkungen und Impfpflicht oder nun bei der Zwangsfinanzierung des ORF. Der Eindruck, dass verfassungspolitisch heikle Maßnahmen nicht mit letzter Konsequenz geprüft werden, ist aus Sicht der MFG mehr als nachvollziehbar – insbesondere angesichts der parteipolitischen Besetzung des Höchstgerichts. „Wenn ein Gericht, das von Parteigängern besetzt ist, Grundrechtseingriffe wie Lockdowns, Impfpflicht und jetzt die Zwangsfinanzierung des ORF abnickt, dann stellt sich schon die Frage, wessen Freiheit hier eigentlich geschützt wird – die der Bürger oder die der Regierung“, so LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann.
Für die MFG ist mit dem Erkenntnis des VfGH keineswegs das letzte Wort gesprochen.
Das heute veröffentlichte Erkenntnis VfGH 24.06.2025, E 4624/2024 betrifft nicht die von der MFG begleitete Verfassungsbeschwerde einer Bürgerin, die sich entschieden gegen die Zwangsfinanzierung des ORF zur Wehr setzt. Zu diesem Verfahren liegt bislang keine Entscheidung des VfGH vor. Auch wenn sich andeutet, dass viele Beschwerden im Rahmen des sogenannten Massenverfahrens abgelehnt oder zurückgewiesen werden, bleiben aus Sicht der MFG zahlreiche rechtlich relevante Fragen unbeantwortet.
In der von der MFG unterstützten Beschwerde werden mehrere wesentliche Aspekte aufgegriffen:
- Die parteipolitische Durchdringung und mangelnde Staatsferne der ORF-Gremien, die laut VfGH-Erkenntnis vom Oktober 2023 (G 215/2022) selbst bereits verfassungswidrig zusammengesetzt sind.
- Die systematische Verletzung des Objektivitätsgebots durch den ORF, insbesondere in seiner politischen Berichterstattung.
- Der Eingriff in die Meinungsfreiheit, da Bürger zur Finanzierung eines Mediums gezwungen werden, dessen Inhalte sie ablehnen – ohne Ausweichmöglichkeit.
- Die Missachtung unionsrechtlicher Vorgaben, insbesondere durch staatlich veranlasste Wettbewerbsverzerrung zugunsten des ORF und die Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs im Medienbereich.
- Der Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot, weil das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Festlegung der Beitragshöhe (§ 31 ORF-G) nicht durchgeführt wurde. Die im Gesetz angeführten Beträge (§ 31 Abs. 19 ORF-G) stellen lediglich eine Höchstgrenze dar – nicht aber eine ordnungsgemäße Festsetzung durch den Stiftungsrat im gesetzlich vorgesehenen Verfahren.
Für die MFG steht fest:
Die Zwangsfinanzierung des ORF verletzt zentrale Grundrechte. Dass das heutige Erkenntnis viele dieser Fragen nicht einmal berührt, zeigt aus Sicht der MFG, wie notwendig eine umfassende verfassungsrechtliche Überprüfung in der Tiefe ist.
„Es geht hier nicht bloß um 15,30 Euro pro Monat – es geht um die Frage, ob Bürger verpflichtet werden dürfen, ein System zu finanzieren, das politische Einseitigkeit praktiziert, kritische Stimmen systematisch ausblendet und sich selbst zur Deutungsinstanz erhebt“, so Aigner. „Solange der ORF-Beitrag auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage steht, bleibt unser Protest legitim – und notwendig.“
Rückfragehinweis:
MFG Oberösterreich
(+43 732) 7720 – 17402
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