Die MFG Österreich kritisiert, dass der ORF nur Vertreter der im Parlament vertretenen Parteien zu diesen Gesprächen eingeladen hat, während andere wahlwerbende Parteien, darunter die MFG selbst, ausgeschlossen wurden. Dies verstoße laut MFG gegen das ORF-Gesetz, da der ORF seiner Verpflichtung zur ausgewogenen und umfassenden Berichterstattung nicht nachkomme.
In ihrer Beschwerde fordert die MFG die unverzügliche Herstellung eines rechtskonformen Zustands sowie die Ausstrahlung von Sommergesprächen mit allen wahlwerbenden Parteien. Weiters beantragt die Partei, dass die Regulierungsbehörde feststellt, dass die selektive Berichterstattung des ORF gegen das Gesetz verstößt und die Haushaltsabgabe für den ORF aufgrund dieses Verstoßes nicht gerechtfertigt ist.
Das vollständige Dokument der Beschwerde kann hier heruntergeladen werden.