Gäbe es die „Anwälte für Grundrechte“ und den „Außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss“ in Österreich nicht, würden Menschen, bei denen der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, wohl vollständig im Regen stehen.
Staatlicherseits ist man anscheinend nicht daran interessiert, dass die Fälle wirklich publik werden. Schließlich wäre die Leistung eines umfassenden Schadenersatzes für Impfgeschädigte mit enormen Kosten für den Staat verbunden. Dieser hatte die Bürger ja massivst genötigt, sich mit einem Mittel spritzen zu lassen, für das es zumindest bis Stand Juli 2022 noch keine reguläre Zulassung, sondern nur eine bedingte Zulassung gibt.
Juristische Hilfe für Impfopfer? Fast Fehlanzeige!
Auf der Webseite des außerparlamentarischen Untersuchungsausschusses findet man das Formular Meldungen: Nebenwirkungen, Impf-Nebenwirkungen, Komplikationen. Dort kann man sich registrieren: https://www.acu-austria.at/meldung-von-impf-nebenwirkungen.
Äußerst wichtig ist es auch, dass Meldungen an das BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) erstattet werden. Diese Behörde ist für die Arzneimittelsicherheit zuständig und ihr müssen die Nebenwirkungen gemeldet werden, damit das Risiko-Nutzen-Verhältnis beurteilt werden kann.
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