Kritik am VfGH wegen Ablehnung eines entsprechenden Individualantrags. Brunner schlägt AMA-Gütesiegel für Kultur-Hanf-Produkte vor.
Wien (OTS) – Gestern sorgte eine Entscheidung des VfGH wieder für reichlich Kritik. Der VfGH lehnte die Bearbeitung eines Individualantrags (zur Aufhebung der Cannabis-Restriktionen) eines jungen Niederösterreichers ab und meinte, dass es eine politische Frage sei, welche Substanzen legal und welche illegal sind. Der Mann war beim Rauchen von Cannabis von zwei eifrigen Polizisten erwischt worden. Das Strafverfahren wurde zwar eingestellt, trotzdem bleibt er in der Polizeidatenbank vorgemerkt, wogegen er vorgehen wollte. Für den Rechtsanwalt und MFG-Bundesparteiobmann Dr. Michael Brunner ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar.
„Der VfGH liegt hier falsch. Wenn eine Substanz – wie Cannabis medizinisch unbedenklich ist- dann muss diese auch legal angeboten und konsumiert werden können. Die medizinischen Daten müssen endlich zur Kenntnis genommen werden, dass Cannabis im Vergleich zu anderen „legalen Drogen“ wie z.B. Alkohol oder Nikotin relativ harmlos ist. Im Gegensatz zu diesen beiden legalen Drogen kommt es bei Cannabis weder zu einer körperlichen Abhängigkeit, noch zu einer Dosissteigerung. Deswegen bin ich für die Legalisierung von Cannabis (Nutzhanf)-Produkten. Der Konsum von Cannabis, Nikotin oder Alkohol ist grundsätzlich eine rein private Angelegenheit. Es kann nicht sein, dass eine große Bevölkerungsgruppe, die gute Erfahrungen mit Cannabis macht, kriminalisiert wird. Die Menschen werden nicht aufhören, in Maßen Cannabis zu konsumieren. Mit einem Verbot werden sie in die Illegalität abgedrängt, der Schwarzmarkt blüht mit allen negativen Konsequenzen – inklusive dem Umstand, dass Produkte auf den Markt gelangen, die nicht qualitätsgesichert sind, Verunreinigungen aufweisen können oder schlicht einen bedenklich hohen THC Wert haben.“
Auch THC-Cannabis unter Auflagen legalisieren
Brunner spricht sich für eine vorbehaltlose Legalisierung von CBD-Cannabis in allen Produktvarianten aus und auch für die Legalisierung von THC-haltigen Produkten, sofern hier ein zu definierender THC-Grenzwert eingehalten wird, der Jugendschutz gewahrt bleibt und Regeln für Verkehrsteilnehmer definiert werden. Viele Studien würden überdies zeigen, dass Cannabis keine Einstiegsdroge sei, wie immer wieder fälschlich behauptet wird. So wie es Weinbauern gibt, die nach dem Weinskandal und den danach erfolgten Verschärfungen im Weingesetz in der Bevölkerung hohes Ansehen genießen, sollte es auch vermehrt Hanf-Bauern in Österreich geben, die unter hohen Qualitätsstandards – sogar mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet werden. Zumal der trockenheitsverträgliche und somit klimafitte Hanf gut in Österreich kultiviert werden kann und auch zum – ohnehin ständig rückläufigen – Einkommen der österr. Bauernfamilien beitragen kann.