MFG OÖ: Wer Freiheit ernst meint, muss sie gerade dann verteidigen, wenn es unbequem wird
Demokratie lebt nicht von Einigkeit, sondern davon, unterschiedliche Meinungen auszuhalten. Anlässlich des Internationalen Tages der Demokratie am 15. September fordert die MFG Oberösterreich deshalb eine politische Kultur, in der Kritik, Opposition und Bürgerbeteiligung nicht als Störung, sondern als wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Demokratie verstanden werden. „Demokratie beginnt dort, wo auch jene zu Wort kommen, die widersprechen. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und politische Beteiligung sind keine Zugeständnisse des Staates, sondern elementare Rechte der Bürger“, erklärt LAbg. Joachim Aigner, MFG-OÖ Landesparteiobmann.
Für die MFG betrifft das mehrere Ebenen: Bürger müssen politische Entscheidungen stärker mitgestalten können, die parlamentarische Opposition muss ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können, Medien müssen unterschiedliche politische Positionen fair abbilden und Grund- und Freiheitsrechte müssen gerade dann geschützt werden, wenn ihre Ausübung politisch unbequem ist.
Der Fall Schutte: Wenn Grundrechte erst erkämpft werden müssen
Wie wichtig dieser Schutz in der Praxis ist, zeigt aus Sicht der MFG aktuell der Fall des Versammlungsorganisators Peter Schutte. Schutte hatte für den 30. November 2024 am Wiener Heldenplatz eine Versammlung zum Thema „Frieden und Neutralität“ angemeldet. Nach seinem Vorbringen wurde potenziellen Teilnehmern durch polizeiliche Absperrungen der Zugang zum Versammlungsort erschwert beziehungsweise verwehrt. Nach Beendigung der Kundgebung sei zudem auch das Verlassen des Heldenplatzes über einen längeren Zeitraum nicht möglich gewesen. Schutte erhob daraufhin Maßnahmenbeschwerde beim Verwaltungsgericht Wien. Dieses wies die Beschwerde nach einer mündlichen Verhandlung als unzulässig zurück.
Der Verfassungsgerichtshof hob diese Entscheidung mit Erkenntnis vom 1. Juli 2026 auf. Er stellte fest, dass Schutte durch die Zurückweisung seiner Beschwerde hinsichtlich der behaupteten Fernhaltung von Versammlungsteilnehmern in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit und hinsichtlich der behaupteten Hinderung am Verlassen des Heldenplatzes im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden war. Das Verwaltungsgericht muss sich nun inhaltlich mit den betreffenden Vorwürfen auseinandersetzen. „Der Verfassungsgerichtshof hat damit sehr deutlich klargestellt, dass solche Eingriffe nicht einfach einer gerichtlichen Prüfung entzogen werden dürfen. Genau dafür gibt es Grundrechte und unabhängige Gerichte“, betont LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann.
Der Fall zeigt auch, dass Versammlungsfreiheit weit mehr bedeutet, als eine Demonstration lediglich formal anmelden zu dürfen. Wenn Teilnehmer faktisch vom Versammlungsort ferngehalten werden oder Menschen einen Versammlungsort nicht mehr verlassen können, stellen sich grundlegende rechtsstaatliche Fragen. „Ein Grundrecht, das theoretisch besteht, aber praktisch nicht wirksam durchgesetzt werden kann, verliert seinen Wert. Demokratie braucht deshalb nicht nur Grundrechte auf dem Papier, sondern auch einen Rechtsstaat, der ihre Einhaltung tatsächlich überprüft“, so Krautgartner.
ÖVP und FPÖ wollten Demonstrationsrecht verschärfen
Umso kritischer bewertet die MFG rückblickend einen Beschluss, den ÖVP und FPÖ im Oö. Landtag gemeinsam gefasst haben. Am 26. Jänner 2023 beschlossen beide Parteien die Resolution „Zeitgemäße Ausgestaltung des Demonstrationsrechts“. Gefordert wurden darin unter anderem eine Verlängerung der Anmeldefristen für Demonstrationen, die Unterbindung sogenannter Serien-Anmeldungen, Änderungen bei Abstandsregeln und weitere Verschärfungen im Umfeld von Versammlungen. Anlass waren insbesondere Protestaktionen von Klimaaktivisten.
Die MFG warnte bereits damals davor, einzelne als störend oder problematisch empfundene Protestformen zum Anlass zu nehmen, das Versammlungsrecht insgesamt einzuschränken. „Wenn jemand Straßen blockiert, Sachen beschädigt oder Gewalt ausübt, gibt es dafür bereits gesetzliche Bestimmungen. Daraus aber Verschärfungen eines fundamentalen politischen Grundrechts abzuleiten, war schon damals der falsche Weg“, erklärt Krautgartner.
Besonders bemerkenswert ist aus Sicht der MFG die Rolle der FPÖ. Diese tritt heute gerne als Verteidigerin von Freiheit und Grundrechten auf, hat in Oberösterreich aber gemeinsam mit der ÖVP selbst eine Verschärfung des Demonstrationsrechts vorangetrieben. „Freiheit ist kein Begriff, den man je nach politischer Lage aus der Schublade holen kann. Wer Freiheit glaubwürdig vertreten will, muss sie auch für jene verteidigen, deren Protestform oder politische Meinung einem selbst nicht gefällt. Gerade darin liegt der Unterschied zwischen einem politischen Schlagwort und einem echten Grundrechtsverständnis“, so Krautgartner.
Bereits 2023 hatte die MFG den gemeinsamen Vorstoß von ÖVP und FPÖ zu einer Einschränkung des Demonstrationsrechts scharf kritisiert. Damals verwies Krautgartner auch darauf, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit historisch gegen staatliche Macht erkämpft worden ist und gerade deshalb nicht leichtfertig eingeschränkt werden darf. „Es ist zu einfach, sich nur dann auf die Versammlungsfreiheit zu berufen, wenn Menschen für die vermeintlich richtige Sache auf die Straße gehen. Das Grundrecht muss für Klimademonstranten genauso gelten wie für Corona-Maßnahmenkritiker, Friedensdemonstranten oder jede andere friedliche politische Bewegung. Genau das ist der Kern eines liberalen Rechtsstaates“, betont Krautgartner.
MFG: Demokratie nicht nur fordern, sondern leben
Die MFG setzt sich seit ihrer Gründung für eine stärkere direkte Demokratie, Bürgerbeteiligung und den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte ein. Dieser Anspruch beschränkt sich dabei nicht auf programmatische Forderungen, sondern wurde in den vergangenen Jahren auch durch zahlreiche parlamentarische und außerparlamentarische Initiativen aufgegriffen:
- So brachte die MFG OÖ im Juni 2026 einen dringlichen Initiativantrag ein, mit dem Petitionswerber künftig die Möglichkeit erhalten sollen, ihr Anliegen persönlich im Petitionsausschuss des Oö. Landtags vorzutragen. Gefordert wurde ein fünfminütiges Rederecht, auf Wunsch auch per Videokonferenz. „Wer Petitionen ernst nimmt, muss auch den Menschen dahinter zuhören“, lautete die zentrale Forderung.
- Auch beim Thema direkter Demokratie fordert die MFG seit Jahren eine stärkere Einbindung der Bevölkerung. Erst im August kritisierte sie die Entscheidung der Bundesregierung, die zuvor in Aussicht gestellte Volksbefragung zur Reform des Wehr- und Zivildienstes nicht durchzuführen. Wer der Bevölkerung Mitsprache verspricht, muss dieses Versprechen auch einlösen, so die MFG.
- Mit parlamentarischen Bürgerinitiativen versucht die MFG zudem, politische Fragen unmittelbar ins Parlament zu tragen. Dazu zählen etwa die Bürgerinitiativen gegen Österreichs Beteiligung an Sky Shield und gegen die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO.
- Demokratie setzt für die MFG aber auch voraus, dass Bürger Zugang zu einer möglichst vollständigen politischen Information haben. Nachdem der ORF bei seiner Berichterstattung über eine Aktuelle Stunde zum Thema Energiezukunft im Oö. Landtag alle Fraktionen mit Ausnahme der MFG dargestellt hatte, brachte die Partei deshalb eine offizielle ORF-Beschwerde ein. Auch aktuell setzt sich die MFG mit einer weiteren Programmbeschwerde für sachliche Berichterstattung und Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein.
Widerspruch ist kein Angriff auf die Demokratie
Der Internationale Tag der Demokratie muss deshalb auch Anlass sein, über den politischen Umgang mit Kritik nachzudenken. „Wer demonstriert, eine Petition einbringt, Medien kritisiert, gegen staatliche Maßnahmen vor Gericht zieht oder einer politischen Mehrheit widerspricht, gefährdet damit nicht die Demokratie. Er nimmt demokratische Rechte wahr“, stellt auch LAbg. Dagmar Häusler klar.
„Demokratie darf nicht darauf reduziert werden, alle paar Jahre ein Kreuzerl zu machen. Sie braucht Bürger, die sich einmischen, eine Opposition, die widerspricht, Medien, die Vielfalt abbilden, und einen Rechtsstaat, der Grundrechte schützt. Widerspruch ist keine Gefahr für die Demokratie, er gehört zu ihrem Wesen“, so Aigner abschließend.
Rückfragehinweis:
MFG Oberösterreich
(+43 732) 7720 – 17402
presse-ooe@mfg-oe.at
www.klubmfg-ooe.at

