Verträge der EU-Kommission mit Pfizer und Moderna geleakt – Rechtsanwaltskanzlei beurteilt sie als ungültig

Apr 20, 2021 | Europapolitik

Die EU-Kommission hat bekanntlich Verträge zum Kauf von Corona Impfstoffen mit einigen Firmen abgeschlossen. Die Verträge waren geheim, wurden aber nun im Fall von Pfizer und Moderna geleakt. Bemerkenswert ist, dass die Kommission nur Verträge für Gentechnik-Präparate abgeschlossen hat, aber nicht für die ebenfalls von verschiedenen Herstellern verfügbaren klassischen Impfstoffe.

Im Juli hatten Kommission und Ministerrat die bis dahin gültige Gentechnik Verordnung geändert, so dass die Verwendung der gentechnischen Impfstoffe möglich wurde. Bei den höchst umfangreichen Verträgen mit Pfizer (104 Seiten) und Moderna (69 Seiten) wurden sehr vorteilhafte Bedingungen eingeräumt. Sie müssen weder Garantien für die Wirksamkeit abgeben, noch Verantwortung für die durch die Präparate verursachten Schäden übernehmen.

Die Mitgliedstaaten – und damit die Steuerzahler –, die die Käufer der Impfstoffe sind, übernehmen damit letztendlich die gesamte Verantwortung und die Konsequenzen für Schäden oder Unwirksamkeit. Für das Vertrauen der Öffentlichkeit ist es unerlässlich, dass die Hersteller ihre Verantwortung dafür tragen, dass die Impfstoffe wirksam und sicher sind.

Da das wirtschaftliche Gewicht der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten letztlich (fast) vollständig von den Mitgliedsstaaten getragen wird, haben die Hersteller keinen wirklichen Anreiz mehr, wirksame und sichere Impfstoffe zu liefern und zu garantieren. Infolgedessen hat die Verpflichtung der Hersteller keine Substanz.

Dabei verdienen die Pharmaunternehmen enorm an Impfstoffen und den Tests wie der Autor Ernst Wolff feststellt: „Was den meisten Menschen nicht klar ist, dass die Pharmaindustrie im Moment absahnt, wie noch nie eine Industrie in der Geschichte der gesamten Wirtschaft abgesahnt hat.

Die belgische Vereinigung Notre Bon Droit, der die Verträge zugespielt wurden, hat von der Rechtsanwaltskanzlei De Brandt CV / SC ein Gutachten über die Rechtsgültigkeit der Verträge eingeholt. Dieses fällt negativ aus, die Anwälte betrachten die Verträge für rechtswidrig und daher für ungültig. Das Gutachten in englisch kann hier nachgelesen werden.

Die Verträge der EU sind hier mit Pfizer und hier mit Moderna anzusehen.

Notre Bon Droit hat dazu folgende Presseerklärung veröffentlicht:


UNGÜLTIGKEIT VON HAFTUNGS- UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSSKLAUSELN IN KAUFVERTRÄGEN FÜR COVID-19-IMPFSTOFFE

Die belgische Vereinigung „Notre Bon Droit“ hat eine renommierte europäische Anwaltskanzlei um ein Rechtsgutachten zur Rechtmäßigkeit der Haftungs- und Gewährleistungsausschlussklauseln gebeten, die den Herstellern von COVID-19-Impfstoffen gewährt wurden. Diese Klauseln unterliegen gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien dem belgischen Recht.

Zusammengefasst:

  • Diese Klauseln sind, auf den ersten Blick, ungültig.
    • Warum?
      • Weil die Hersteller keine Garantie für eine Mindestwirksamkeit der von ihnen in Verkehr gebrachten Impfstoffe geben;
      • Weil die Hersteller keine wirkliche Verantwortung für eventuelle Schäden übernehmen, die solche Impfstoffe verursachen können;
      • Weil die Mitgliedstaaten (und damit die Steuerzahler), die die Käufer der Impfstoffe sind, letztendlich die gesamte Verantwortung und die Konsequenzen in Form von Schäden oder Unwirksamkeit übernehmen.
      • Für das Vertrauen der Öffentlichkeit ist es unerlässlich, dass die Hersteller ihre Verantwortung dafür tragen, dass die Impfstoffe wirksam und sicher sind.
      • Notre Bon Droit fordert die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, diese Verträge im besten Interesse der Öffentlichkeit neu zu verhandeln.

Die Stellungnahme kommt zu dem Schluss:

„Die Klauseln, nach denen die Impfstoffhersteller die Wirksamkeit und das Ausbleiben von Nebenwirkungen weder garantieren noch verantworten, sollten nach belgischem Vertragsrecht von vornherein als illegal angesehen werden. Diese Klauseln zielen nämlich darauf ab, die Hersteller von ihrer primären Verpflichtung (etwas vertragsgemäß zu liefern und zu garantieren) zu befreien, aber auch – und vor allem – den Vertrag von seiner Substanz und jeder nützlichen Wirkung zu befreien.

Die Klauseln, wonach sich die Mitgliedstaaten (als Käufer des Produkts) verpflichten müssen, die Hersteller (als Verkäufer des Produkts) von (fast) jedem Schaden freizustellen, den Impfstoffe bei Dritten (geimpften Personen) verursachen könnten, sind auf den ersten Blick problematisch. Da das wirtschaftliche Gewicht der zivilrechtlichen Haftung gegenüber Dritten letztlich (fast) vollständig von den Mitgliedsstaaten getragen wird, haben die Hersteller keinen wirklichen Anreiz mehr, wirksame und sichere Impfstoffe zu liefern und zu garantieren. Infolgedessen hat die Verpflichtung der Hersteller keine Substanz.

Nichtsdestotrotz kann der Prozessrichter von seinem Ermessen Gebrauch machen und die außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit der Produktion der COVID-19-Impfstoffe und die allgemeine Wirtschaftlichkeit der Verträge berücksichtigen, um die offensichtliche Rechtswidrigkeit dieser Klauseln zu „mildern“. Es ist auch möglich, dass der Richter die Klauseln für gültig erklärt, wenn es einem Hersteller gelingt, nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des COVID-19-Impfstoffs nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht in der Lage war, das Vorhandensein schwerwiegender unerwünschter Wirkungen und/oder die Unwirksamkeit des betreffenden Impfstoffs vorherzusehen“.

Dieses Rechtsgutachten verdeutlicht die finanzielle Belastung für die belgischen und europäischen Steuerzahler. Es ist abnormal, dass die Steuerzahler zusätzlich zu den enormen Kosten, die mit der Bewältigung der Gesundheitskrise verbunden sind, auch die Kosten für eventuelle Schäden, die durch COVID-19-Impfstoffe verursacht wurden, tragen müssen.

Es wirft auch die Frage nach dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die COVID-19-Impfung auf. Um dieses Vertrauen wiederherzustellen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Hersteller die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Impfstoffe vollständig und offen garantieren und die volle Verantwortung für alle Schäden übernehmen, die sie verursachen.

„Notre Bon Droit“ fordert daher die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, die betroffenen Verträge dringend neu zu verhandeln und, falls dies nicht gelingt, die zuständigen belgischen Gerichte anzurufen, um diese Klauseln für ungültig zu erklären.

Im Einvernehmen mit der Anwaltskanzlei und in Übereinstimmung mit ihrem Auftrag ist ‚Notre Bon Droit‘ bereit, eine Kopie dieses Rechtsgutachtens an die Mitglieder der nationalen Parlamente und Regierungen sowie an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zu übermitteln: Contact@notrebondroit.be

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