Vorwort
Liebe MFG-Freunde aus der Steiermark,
unser Stammtisch erfreut sich großer Beliebtheit und bietet regelmäßig Raum für spannende politische Diskussionen sowie den Austausch über Fakten, Theorien und aktuelle Ereignisse.
Mit einer neuen Kategorie in unserem Newsletter möchten wir euch künftig daran teilhaben lassen. Hier findet ihr Denkanstöße – zur eigenen Meinungsbildung, zur weiteren Recherche oder als Gesprächsgrundlage für Diskussionen.
Wenn Sie mehr über die Aktivitäten und Standpunkte der MFG zum Thema Sky Shield und österreichische Neutralität erfahren möchten, besuchen Sie gerne unsere Homepage, unsere Social-Media-Kanäle sowie unseren YouTube-Kanal. Dort finden Sie weiterführende Informationen, Interviews und Hintergrundberichte.
Wir hoffen, dass Ihnen der Beitrag gefallen hat – und vielleicht Ihre Neugier geweckt wurde, selbst intensiver zu recherchieren, unseren nächsten Stammtisch am 30. September zu besuchen oder uns sogar einen eigenen Leserbrief zu einem Ihrer Herzensthemen zu senden.
Herzliche Grüße
Ihr MFG-Steiermark-Team
Überwachung in den eigenen vier Wänden
Der zwangsweise Einbau von sogenannten „intelligenten“ Zählern macht auch vor der Wasserleitung nicht halt.
Seit einiger Zeit versuchen öffentliche Wasserversorger im Zuge vom routinemäßigen Zählertausch den bisherigen Wasserzähler gegen einen Smart-Meter auszuwechseln.
Begründet wird diese Aktion meistens mit irgendeiner EU-Vorgabe, einem nebulösen neuen Gesetz oder der Digitalisierung des Wassernetzes zur Ressourcenschonung.
Alle diese Begründungen sind glatte Lügen.
Es gibt in Österreich kein Gesetz, nachdem ein Haushalt einen digitalen Wasserzähler akzeptieren muss. Ebenso wenig gibt es eine entsprechende EU-Richtlinie, lediglich die Verbraucherschutz-Richtlinie der EU, die Wasserversorger zum regelmäßigem Tausch der Wasserzähler verpflichtet, in der Regel alle 15 Jahre.
Ein Wasserversorger (entweder Gemeinde bzw. Wasserverband) kann auch nicht einseitig gegen den Willen eines Wasserkunden den Tausch gegen ein Smart-Meter erzwingen.
Wenn ein Wasserkunde nun den Einbau eines solchen digitalen Wasserzählers ablehnt kann der Wasserversorger nichts anderes tun, als die Ablehnung zu akzeptieren.
Der Zugang zu Trinkwasser darf niemandem verwehrt werden, es handelt sich dabei um ein elementares Menschenrecht.
Deswegen kann auch kein Wasserversorger mit dem Abdrehen der Wasserzufuhr drohen, wenn sich ein Wasserkunde gegen einen Smart-Meter zur Wehr setzt.
Die Argumente für die digitalen Wasserzähler bei Haushalten sind ebenfalls nicht haltbar. Eine Trinkwasserknappheit gibt es in Österreich nicht, es sind viele natürliche Wasservorkommen erkundet und mit entsprechenden Schutzgebieten geschützt, werden aber mangels Bedarf nicht angezapft.
Die bisher verwendeten Messungen im öffentlichen Wasserleitungsnetz arbeiten sehr zuverlässig und genau, so dass der Trinkwasserbedarf von Privathaushalten sehr gut gesteuert werden kann.
Ebenso kann man auftretende Rohrbrüche durch plötzliche Druckabfälle in den Leitungen recht genau eingrenzen. Mit den bisher verwendeten Mess- und Regelwerkzeugen sowie Fernwirkleitungen ist das öffentliche Wassernetz sehr gut steuerbar.
Auf der Negativseite dagegen steht vor allem eines:
Ein weiteres Instrument der Überwachung. Über den Wasserbezug lässt sich leicht herausfinden, wann jemand zu Hause ist, wie viele Menschen anwesend sind und auch wie lange.
Ein unschätzbares Überwachungsinstrument, wenn wieder einmal ein Lockdown ausgerufen wird oder an heißeren Tagen gewisse Aktivitäten untersagt werden. Schon jetzt kommt es vor, dass öffentliche Wasserversorger im Frühsommer heimlich den Leitungsdruck künstlich absenken, um das Befüllen von Planschbecken und privaten Pools zur Geduldsprobe werden zu lassen. Wenn es Beschwerden von Wasserkunden über den niedrigen Druck gibt, erhält man als Auskunft, die Poolbesitzer sind schuld, weil alle gleichzeitig ihre Pools befüllen müssen.
Ein häufig nicht erwähnter Nachteil dieser Smart-Meter ist die Daten-Schnittstelle zur Datenübermittlung an den Wasserversorger. Diese Schnittstelle ist gleichzeitig ein Einfallstor für Hacker, die recht einfach die Wasserzufuhr blockieren können oder den Smart-Meter manipulieren können.
Wer also keinen Smart-Meter in der Wasserleitung haben will, kann diesen einfach ablehnen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Neben diversen „intelligenten“ Zählern werden nun auch die Brandmelder „intelligent“. Diese Brandmelder messen dann auch die Temperatur im Raum, die Luftfeuchtigkeit, teilweise auch Aerosole, den Luftdruck sowie Kohlenmonoxid.
Die Daten werden dann über eine weitere Schnittstelle an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung weitergeleitet, Alarmierungen direkt an die Feuerwehr. Auch damit lässt sich vortrefflich das Geschehen in einer Wohnung überwachen.
Wie viel wird geheizt, wie oft wird gelüftet, wann und wie oft wird gekocht, ist jemand anwesend bzw. sind es mehrere Personen.
In Deutschland versuchte der Immobilien-Konzern Vonovia ab 2022 vermehrt derartige Brandmelder durchzusetzen, bis sich zahlreiche Vonovia-Mieter zur Wehr setzten.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte sah sich die Situation genauer an und stellte fest, dass die online Übermittlung und Speicherung der vom Brandmelder gesammelten Daten aus dem privaten Bereich nicht zulässig ist.
Lediglich der Betrieb im „default offline“ Modus, also als reiner Brandmelder sei zulässig. Neben der Sammlung der Daten des Raumklimas könnte hier auch ein anderer Daten-Missbrauch betrieben werden.
Sollte eine Wohnung von Schimmel befallen werden, kann sich der Vermieter mit den Raumklima-Daten dann auf ein Verschulden des Mieters ausreden, entweder wurde zu wenig oder zu viel gelüftet und damit ein Sanierungsbeitrag der Mieter verlangt werden.
Auch ist hier der Schritt zur „grünen Heiz-Polizei“ nicht weit, es genügt dann eine Überprüfung durch ein „Klimaschutzministerium“ und schon flattert ein Brief ins Haus – sie haben die Raumtemperatur auf die verordneten 16°C abzusenken.
Erinnern wir uns an das Frühjahr 2022 zurück, als wir von der damaligen Ministerin Gewessler die Energiespar-Tipps serviert bekamen, wie etwa die erwähnten 16°C im Raum, die ja auch ausreichen und den Deckel auf den Topf beim Nudelkochen.
Ob das Volk den segensreichen Empfehlungen der Klimaretter folgt, sagt dann der „intelligente“ Brandmelder.
Auch den Spion am Plafond braucht niemand zu akzeptieren, wie auch ein Smart-Meter in der Fernwärmeleitung – Sicha ned!
– Harry (Leserbrief)