Vorwort
Liebe MFG-Freunde aus der Steiermark,
unser Stammtisch erfreut sich großer Beliebtheit und bietet regelmäßig Raum für spannende politische Diskussionen sowie den Austausch über Fakten, Theorien und aktuelle Ereignisse.
Mit einer neuen Kategorie in unserem Newsletter möchten wir euch künftig daran teilhaben lassen. Hier findet ihr Denkanstöße – zur eigenen Meinungsbildung, zur weiteren Recherche oder als Gesprächsgrundlage für Diskussionen.
Wenn Sie mehr über die Aktivitäten und Standpunkte der MFG zum Thema Sky Shield und österreichische Neutralität erfahren möchten, besuchen Sie gerne unsere Homepage, unsere Social-Media-Kanäle sowie unseren YouTube-Kanal. Dort finden Sie weiterführende Informationen, Interviews und Hintergrundberichte.
Wir hoffen, dass Ihnen der Beitrag gefallen hat – und vielleicht Ihre Neugier geweckt wurde, selbst intensiver zu recherchieren, unseren nächsten Stammtisch am 30. September zu besuchen oder uns sogar einen eigenen Leserbrief zu einem Ihrer Herzensthemen zu senden.
Herzliche Grüße
Ihr MFG-Steiermark-Team
Genehmigung von Luftwärmepumpen
Wie in den letzten Tagen kolportiert wurde, möchte die neue steiermärkische Landesregierung die Bauordnung in einigen Punkten novellieren, darunter das bisherige behördliche Genehmigungsverfahren von Luftwärmepumpen kippen. Deregulierung heißt das Zauberwort.
Bisher müssen Luftwärmepumpen vor ihrer Aufstellung behördlich genehmigt werden, dabei haben alle Anrainer im Umkreis von 100m vom Aufstellungsort Parteienstellung. Das führt häufig zu langwierigen und teuren Verfahren, denn der Bewilligungswerber muss mit einem schalltechnischen Gutachten nachweisen, dass seine Luftwärmepumpe keine übermäßige Lärmbelästigung mit sich bringt.
Jetzt soll die Aufstellung einer Luftwärmepumpe nur mehr meldepflichtig werden, der Baubehörde soll nur mehr der Aufstellungsort, Type und Leistung gemeldet werden. Wenn es den Anrainern zu laut wird, müssen die Anrainer dann mit einem schalltechnischen Gutachten nachweisen, dass die Luftwärmepumpe der Grund für die Lärmbelastung ist, eine klassische Beweislastumkehr. Erst dann könnte die Bau-Behörde Schallschutzmaßnahmen vorschreiben.
Moderne Luftwärmepumpen entwickeln zu Beginn ihrer Nutzungsdauer ein Betriebsgeräusch zwischen 35 und 70 db. Für die Ausbreitung des Schalls spielt auch der Aufstellungsort, Schallreflexionen, Art der Aufstellung und Belastung der Luftwärmepumpe eine Rolle, eines ist aber klar: Am lautesten ist die Wärmepumpe, wenn es draußen am kältesten ist, nämlich zwischen 01:00 Uhr und 04:00 Uhr früh. Nach drei bis fünf Jahren im Betrieb zeigen die Lager des Ventilators erste Abnutzungserscheinungen, die Luftwärmepumpen werden lauter, bis zu 100 db Lärm sind hier keine Seltenheit. Diese Lärmentwicklung entspricht der eines vollbeladenen LKWs mit 120 km/h auf der Autobahn. Auch wurden schon erhebliche Belastungen durch Infraschall nachgewiesen, die generell von schnell drehenden Teilen verursacht werden, wie etwa Windrädern. Infraschall ist ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Mensch und Tier, wie wir aus den Untersuchungen zu Windrädern wissen.
Die Profiteure stehen aber jetzt schon fest. Stromanbieter, Energienetzbetreiber und der Vertrieb von Luftwärmepumpen. Es gibt aber noch einen nicht unerheblichen Nebeneffekt: Die Netzkosten auf der Stromrechnung sind in der Steiermark eine der höchsten von ganz Österreich. Der Netzbetreiber (Energienetz Steiermark) hat zusehends Probleme, diese hohen Kosten zu rechtfertigen. Mehr Luftwärmepumpen sind da ein willkommener Grund um die Netzkosten hoch zu belassen, anstatt eine deutlich spürbare Entlastung für die Stromkunden zu schaffen. Übrigens: Der Landeshauptmann der Steiermark ist gleichzeitig auch oberster Eigentümervertreter der Energie Steiermark, damit auch der Energienetze Steiermark. Er hat ein Weisungsrecht an den Vorstand, er könnte mit einer einzogen Weisung die Stromrechnung aller Stromkunden in der Steiermark spürbar senken. Niedrigere Stromgesamtkosten wären auch eine Entlastung für die Wirtschaft. Vorausgesetzt der politische Wille ist vorhanden und der ÖVP-dominierte Vorstand der Energie Steiermark probt nicht angesichts einer solchen Weisung den Aufstand.
Eines steht fest: Lärm macht krank und Ruhe tut uns allen gut.
– Harry (Leserbrief)