Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen Diversion im Fall Luger
Im Untreueverfahren gegen den ehemaligen Linzer Bürgermeister Klaus Luger wurde das Verfahren zunächst durch eine Diversion gegen Zahlung von 20.000 Euro eingestellt. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Linz Beschwerde erhoben und ausdrücklich festgehalten, dass sie von schwerer Schuld ausgeht. Der Fall liegt nun beim Oberlandesgericht.
„Genau das bestätigt unsere Kritik: Wenn selbst die Staatsanwaltschaft von schwerer Schuld ausgeht, ist dieser Fall nicht diversionstauglich.
Politische Untreue darf nicht mit Geldzahlungen erledigt werden. Würden solche Lösungen zur Regel, entstünde ein faktischer Freibrief für politische Entscheidungsträger, Verantwortung zu umgehen – und das untergräbt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat“, erklärt LAbg. Joachim Aigner, MFG-OÖ Landesparteiobmann.
Dass die Staatsanwaltschaft nun im Fall Luger – wie zuvor bereits im Fall August Wöginger – Beschwerde gegen die diversionelle Erledigung des Verfahrens erhoben hat, begrüßt die MFG daher ausdrücklich.
Ein Fall, der Wellen schlägt – und das Vertrauen in den Rechtsstaat auf die Probe stellt
Aigner erneuert darüber hinaus seine generelle Forderung nach klaren politischen Konsequenzen bei Diversion: „Sowohl ein Schuldspruch als auch eine Diversion müssen zwingend zum Verlust eines politischen Mandats führen. Es ist reine Wortakrobatik, hier von ‚Übernahme von Verantwortung‘ zu sprechen. Wer zahlt, um ein Strafverfahren zu beenden, übernimmt faktisch Schuld – und darf kein Mandat behalten.“ Denn gerade in Fällen politischer Untreue senden Diversionen ein fatales Signal an die Bevölkerung und untergraben das Vertrauen in die Rechtsstaat.
Die MFG Oberösterreich geht davon aus, dass das Oberlandesgericht der rechtlichen Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgen wird.
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