MFG fordert Neuwahlen

Okt 9, 2021 | Innenpolitik

Neues Gesetz soll Einflussnahme der Politik auf Medien strafbar machen

Wien, Linz (OTS) – Mit Bestürzung und Besorgnis reagiert MFG (Menschen-Freiheit-Grundrechte) auf die bekannt gewordenen Vorwürfe der WKSta gegen Sebastian Kurz und seinem engsten Umfeld. Der Rechtsanwalt und Bundesobmann der MFG, Michael Brunner, fordert daher die Einführung eines neuen Strafbestandes in die Gesetzgebung: „Jegliche Einflussnahme der Politik auf Medien soll unter Strafe gestellt werden und eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft soll dies ohne Ansehen der Person in Zukunft verfolgen.“

Kritische Medien gefordert

Während der gesamten Polit-Krise seit Ausrufung der „Corona-Pandemie“ habe man den dringenden Verdacht gehabt, dass Medien mit überbordenden Regierungs-Inseraten gefügig gemacht worden seien um eine objektive und faktenbasierte Berichterstattung zu den Covid-Maßnahmen und deren Auswirkungen zu verhindern, so Brunner weiter. Die Wahlen in OÖ haben eindeutig gezeigt, dass viele Menschen sich objektive Medien wünschen, die mehr Diskurs zulassen und kein bloßes Sprachrohr der Mächtigen sind.

Neuwahlen und Covid-Aufarbeitung

Darüber hinaus fordert Brunner Neuwahlen: Sollten die Grünen weiter an der Koalition festhalten wollen, und dies wohl nur aus Machterhalt, dann ist der Bundespräsident gefordert, seinen verfassungsmäßigen Pflichten nachzukommen und die Regierung abzuberufen. Die MFG wird in Zukunft die in ihrem Ausmaß noch unbekannten Kollateralschäden, die durch eine völlig verkehrte Corona-Politik in Österreich entstanden sind aufarbeiten und Haftbarmachung aller dafür verantwortlichen Personen und Institutionen fordern.

Gegen Non-ÖVP-Alleinregierung

Auch den kolportierten Vorschlag einer Non-ÖVP-Allparteien-Koalition erteilt MFG eine eindeutige Absage: „Eine lebendige Demokratie braucht eine funktionierende und – untadelige – Opposition. Dann wäre ja die ÖVP, die jede Glaubwürdigkeit verloren hat, die einzige Opposition. Von ihr darf bezweifelt werden, dass sie uneingeschränkt und unumwunden die Interessen der Bevölkerung vertritt“ so Brunner abschließend. (MFG)

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