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Wir sind angetreten um eine echte Veränderung in der politischen Landschaft in Österreich zu schaffen. Wir sind MFG – Menschen, Freiheit, Grundrechte – Wir sind die Mitte der Gesellschaft.
Dr. Michael Brunner
Ehrenobmann,MFG Österreich
Lockdown in Wien und Ostösterreich auf Basis fragwürdiger Daten
Seit einiger Zeit ist das, was 7-Tages-Inzidenz genannt wird, der maßgebliche Wert nach dem Maßnahmen gesetzt werden. Abgesehen von der Frage, ob das wirklich ein sinnvoller Wert ist – was er nicht ist, da die Berechnungsgrundlage völlig beliebig ist – sind die Werte selbst innerhalb dieses unklaren Rahmens noch mehr als fragwürdig.
Es beginnt damit, dass die Zahl der Tests einen massiven Einfluss hat. Ist zum Beispiel durchschnittlich 1 von 1000 tatsächlich infiziert und man testet alle 100.000 einer Population, dann erhalte ich genau 100. Teste ich nur die Hälfte, dann sinkt die Inzidenz gleich mal auf 50. Also würde der Wert nur etwas aussagen, so man immer einen gleichen Prozentsatz testest. Tut man aber nicht, wie die folgenden Kurven zeigen.
Wir sehen, dass die Zahlen der Tests maßlos in die Höhe geschraubt worden sind. Selbst wenn der tatsächliche Anteil an Infizierten stark gesunken ist – was für die Jahreszeit der Normalfall, zu erwarten ist und auch im Vorjahr passiert ist, steigt noch immer die „Inzidenz“. Dieser einfache Zusammenhang scheint aber weder dem Gesundheitsministerium noch dem Gesundheitsdienst der Stadt Wien klar zu sein. Dabei hat das Verwaltungsgericht Wien in seinem Urteil, das gestern für einiges Aufsehen gesorgt hat, explizit auf diesen Zusammenhang hingewiesen:
„Besonders hervorzuheben war, dass stark steigende Fallzahlen nicht zuletzt auf stark steigende Tests zurückzuführen sind.“
Falsche Befunde von PCR-Tets
Eine ebenso gravierende Rolle könnten falsche Befunde spielen, wie dieser hier:
Hier sehen wir einen Befund, der bei Zykluswerten von 39 bzw 37 die völlig unsinnige und definitiv falsche Aussage trifft „Patient kann als infiziert gelten.“ Selbst innerhalb des Befundes finden sich widersprechende Passagen. Auch das Urteil hält fest, dass laut WHO und dem Erfinder des PCR-Tests, Cary Mullis, allein auf Grund eines PCR- oder Antigen Tests nicht von Infektion gesprochen werden kann und eine Erkrankung nur durch eine klinische Diagnose eines Arztes festgestellt werden darf. Im Gegenteil – so hohe Ct Werte sind der Beweis, dass keine Infektion vorliegt.
Das Großlabor, das diesen Test durchgeführt hat, kam Anfang März in die Schlagzeilen, da die Wiener Ärztekammer Klage eingereicht hatte, um zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die angebotenen Leistungen erbracht werden.
Die Presse berichtete, dass das Labor 208.306 PCR-Tests für Wien ausgewertet (Stand: Dienstag, 2. März 2021) habe. „Das ist fast das Doppelte von allen anderen Laboren zusammen im letzten halben Jahr“, veranschaulichte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) die Dimension gegenüber Die Presse. Auch das Projekt „alles gurgelt“ werde mit dem Unternehmen durchgeführt, ebenso erfolgt dort die Auswertung der PCR-Tests des Wiener Kindergartenpersonals. Das Labor sei ein „wichtiger, wenn nicht zentraler Baustein“, so der Sprecher.
Sehen wir uns kurz die Posivitätsrate bei den Tests an:
Wir sehen, dass sie schon seit einiger Zeit auf Werten wie voriges Jahr im Sommer zu finden ist. Schon allein deshalb ist es richtig und gerechtfertigt alle Maßnahmen komplett aufzuheben wie das immer mehr Bundesstaaten in den USA tun.
Die so genannten „Inzidenzen“, die die AGES insbesondere für Wien berichtet, sind mit nahezu absoluter Sicherheit völlig falsch und total überhöht. Bei einem derart geringen Anteil an Infektionen ist ein sehr hoher Anteil von Tests – jenseits von 90% – falsch-positiv und dazu kommt noch ein wahrscheinlich ebenso beträchtlicher Anteil von einfach falsch ausgewerteten Tests wie im Beispiel oben zu sehen.
Unter dem Strich: Der eben verhängte Lockdown samt Schließungen von Geschäften und Schulen sowie die in Wien ausgeweitete Maskenpflicht im Freien, die absolut gesundheitsschädlich ist, haben keinerlei Grundlage mehr in der vorhandenen Evidenz und den Daten.
Die verhängten Maßnahmen für Wien und Ostösterreich sind damit rechts- und verfassungswidrig.
Anmerkung: Die Zahlen der Hospitaliserungen und Belegung von Intensivstationen werden in Prozent angegeben, laut Dashoard:
„Die Auslastung bezieht sich auf Betten, die am Berichtstag für die Behandlung von COVID-19 PatientInnen maximal vorgesehen sind (100%). Hierbei werden Intensivbetten inkludiert, die aus Sicht des Berichtstages binnen 7 Tagen zu Verfügung stehen könnten. Für Wien liegt aufgrund einer unterschiedlichen Dateneinmeldung diese Information nicht vor.“
Die absoluten Zahlen in den Kurven gingen wie in fast allen Ländern mit der Zunahme der Impfungen wieder in die Höhe. Mehr dazu hier.
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