Die Tageszeitung HEUTE berichtete am Montag, den 14. Februar 2022, dass in Wien der „Impfstart“ angelaufen sei. Zitat: „Ab heute können sich Kinder in 176 städtischen Volksschulen impfen lassen. Derzeit gibt es dafür 3.027 Voranmeldungen.“
Für jeden medizinischen Eingriff, so auch für Impfungen gilt:
Der medizinische Nutzen muss mögliche Schäden oder Risken um ein Vielfaches überwiegen.
Das ist bei Kinderimpfungen gegen COVID-19 nicht der Fall. Die Sterblichkeit gesunder Kinder an dieser Erkrankung beträgt Null Prozent in der österreichischen Gesamtbevölkerung. Die Hauptlast der Sterblichkeit trägt die Bevölkerungsgruppe der über Achtzigjährigen.
Das Risiko für Kinder und Jugendliche, unter anderem eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis) als Impfnebenwirkung zu erleiden, ist hingegen durch mehr als tausend medizinisch wissenschaftliche Veröffentlichungen belegt. Es ist auch die Frage denkbarer Langzeitauswirkungen zu reflektieren.
Der medizinische Appell an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte lautet somit:
Verschonen Sie Ihre Kinder mit dieser nur vorläufig zugelassenen Impfung, nämlich der COVID-19-Impfung!
Gesetzlich besteht für Kinder keine Impfpflicht – die Impfung benötigt Ihre Einwilligung als Obsorgeberechtigter!
Sogar die WHO hat empfohlen, die Kinderimpfung bis auf weiteres zurückzustellen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung ergibt sich aus den Erläuterungen zum COVID-19-Impfpflichtgesetz: Eine Impfrate der Bevölkerung von über neunzig Prozent zu erreichen. Aus demografischen Gründen (19,3 % der Bevölkerung sind jünger als 20) müssen daher viele Kinder geimpft werden, sonst ist diese Impfquote niemals zu verwirklichen.
Riskieren Sie nicht die Gesundheit Ihrer Nachkommen für politische Ziele. Gerade die Omicronvariante beweist, dass die Kinderimpfung die Infektionsrate nicht absenken wird, weil sie häufig Geimpfte befällt.
a.o. Univ.Prof. i.R. Dr. med. Johann Missliwetz
Wissenschaftlicher Beirat, MFG