Wolfgang Robert Mückstein (ja, er leistete sich auch einen zweiten Vornamen) über 1G, also die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften, in der ZIB 2 vom 15. August 2021: „Also mir ist das jetzt zu früh, diese Diskussion.“ Derselbe Wolfang Robert Mückstein zwei Tage später, ebenfalls im ORF: „Wir werden über 1G reden müssen. Und ich kann mir das im Oktober durchaus vorstellen.“ So viel zur Gültigkeitsdauer von Aussagen der gegenwärtigen Regierungsmannschaft …
Wien – Kurzer Nachschlag zum Mückstein’schen ZIB 2 Interview vom 15. August: Dort sagte er nämlich auch „Es ist wichtig, dass die Menschen impfen gehen und die Einschränkung des öffentlichen Lebens derzeit nur für Geimpfte halte ich bundesweit derzeit für nicht spruchreif.“
Einschränkungen NUR für Geimpfte? Schon wieder ein Freud’scher Versprecher des Herrn Doktors, der im Vereinsregisterauszug des Vereins „Grüne – Ärztinnen und Ärzte“ als Kassier (!) geführt wird (siehe PDF)? Mag sein. Ist ja schließlich derselbe Herr Doktor, der im März 2021 auf Servus TV vollmundig behauptete, die Impfspritze gehe nicht ins Blut …
Das gesamte ZIB 2 Interview mit Mückstein gibt’s hier
(Freud’scher Versprecher ab Minute 03:34)
Nur zwei Tage später die Kehrtwende (umgangssprachlich auch gern mit „im Liegen umfallen“ umschrieben). Plötzlich muss auch Mückstein „über 1G reden“. Natürlich aufgrund der dramatischen, epidemiologischen Lage …
Passend dazu ein kleiner Ausflug aufs Covid-19 Dashboard der „Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“, kurz AGES, Stand 20. August 2021.
Belegung der Intensivstationen in Österreich mit Covid-19 Patienten = 3 Prozent!
Also wenn wir aufgrund dieser „dramatischen epidemiologischen Lage“ über 1G reden müssen, dann bitteschön 1G wie Gesund!
Zurück zu Mückstein: Wieder zwei Tage später (zumindest den Rhythmus hat er drauf) abermals Neues aus dem Munde des Gesundheitsministers und Vereinskassiers zum Thema 1G.
Gegenüber der APA verwies Mückstein plötzlich auf zwei Voraussetzungen für 1G. O-Ton APA: „Zum einen dürfe die Eindämmung der ‚prekären epidemiologischen Situation’ nicht mit gelinderen Mitteln möglich sein, zum anderen müsse jeder die Möglichkeit für den zweiten Stich gehabt haben.“
Was für ein Wirrwarr! Unser Regierungsteam, Mückstein inklusive, scheint sich eher bei Konfusius als Konfuzius zu bedienen. Hierfür Verständnis aufzubringen, fällt schwer. Selbst für Dr. Karl Hasch, Gründungsmitglied von MFG Österreich, Finanzreferent im MFG Landesvorstand Kärnten und Rechtsanwalt. „Zu Mücksteins Äußerungen als Rechtsanwalt Stellung zu nehmen, ist nicht leicht. Dies schon deshalb, weil unsere Regierung seit nunmehr eineinhalb Jahren einen Gesetzgebungsaktionismus betreibt, den ich persönlich nicht mehr anders als chaotisch beschreiben kann. Die Äußerung von Minister Mückstein ist nur eine konsequente Fortsetzung dieses sowohl verantwortungslosen als auch dilettantischen Tuns. Er hat uns – obwohl er Doktor der Medizin ist – schon Einblick in seinen medizinischen Wissenstand gewährt, als er sagte, die Impfung gehe nicht ins Blut. Nunmehr dilettiert er auch auf dem Gebiet der Juristerei.“
Hasch führt weiter aus:
„Die Einführung einer 1G-Regel ist rechtlich undenkbar. Sie würde de facto die Einführung eines Impfzwanges bedeuten – und dieser ist in jeder Hinsicht unzulässig. Um Menschen per Gesetz dazu zu zwingen, einen gesundheitlichen Eingriff zu erdulden, bedürfte es nämlich einer massiven Bedrohung der gesamten Bevölkerung oder zumindest weiten Teilen davon. Gott sei Dank sind wir davon weit entfernt. Nicht nur Mückstein sondern die gesamte Bundesregierung entfernt sich seit nunmehr eineinhalb Jahren von sämtlichen Grundregeln verfassungsgemäßer Gesetzgebung. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die nicht in den Plan der Politiker passen, werden völlig ignoriert, teilweise werden irgendwelche Fantasiezahlen zu einer Begründung produziert, teilweise wird überhaupt auf eine Begründung verzichtet und schließlich werden behauptete Sachverhalte als Begründung vorgeschoben, die – unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt – nicht einmal in irgendeinen logischen Zusammenhang mit dem Elaborat zu bringen sind, welches man uns dann via Bundesgesetzblatt vor die Nase knallt.“
Hasch abschließend:
„Persönlich stört mich schon seit längerem, dass überhaupt von einer ‚Impfung’ gesprochen wird. Unter dem Begriff Impfung versteht man die Verabreichung eines Impfstoffes mit dem Ziel, durch aktive oder passive Immunisierung vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Gegenwärtig ist mir kein Stoff bekannt, der diese Kriterien hinsichtlich der Corona-Viren erfüllen würde. Sogar die Notzulassung der derzeit massivst beworbenen Stoffe lautet auf ‚gentechnisches Therapeutikum’. Man muss also festhalten, dass derzeit weltweit kein Impfstoff gegen Covid-19 existiert. Wie sollte ich mich daher gegen Corona impfen lassen können?
Bedauerlicherweise spitzt sich die gesamte Situation dahingehend zu, dass mit einer in der Geschichte noch nie dagewesenen Vehemenz mit allen Mitteln und aus allen Richtungen nur mehr darauf gedrängt wird, dass sich möglichst viele Menschen der gentechnischen Therapie unterziehen.
Und schließlich ist noch bedenklich, dass logisch nicht nachvollziehbare Gesetze selbst bei durch und durch anständigen und gesetzestreuen Menschen auf kein Verständnis stoßen und mehr und mehr völlig brave und unbescholtene Bürger diese Grenze übertreten. Mit anderen Worten: Die Regierung treibt die gesamte Bevölkerung in die Illegalität.“
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