Argumentationshilfe zur Maskenproblematik für Eltern von Schulkindern

Okt 21, 2022 | Gesundheitspolitik | 1 Kommentar

Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte im Gutachten zur

„Unwirksamkeit von Masken als Virenschutz und gesundheitsschädigende Auswirkungen“

1. Potenzielle Gesundheitsschädigungen werden nachgewiesen.
Abschnitte 7-9, Seite 74-102.

2. Die Gefahrenlage ist in den Abschnitten 4-6 beschrieben, Seite 52-73.

3. Um dem „Totschlagargument“, dass Masken zur Eindämmung der Virenverbreitung unbedingt nötig sind, zu begegnen, wird im Abschnitt 3, Seiten 21-51, nachgewiesen, dass durch Masken keine derartige Schutzwirkung (weder Fremd- noch Eigenschutz) besteht und daher auch keine Eindämmung der Verbreitung von Coronaviren durch eine allgemeine Maskentragepflicht erreicht werden kann.

4. Das im Jahr 2021 in einem Begleitakt zur COVID-19-Schulverordnung 2021/22 – C-SchVO 2021/22 (25.08.2021) angeführte Argument, dass nicht geimpfte Schüler Masken tragen müssen, da bei ihnen ein erhöhtes Übertragungs-Risiko besteht, ist spätestens durch den GECKO-Report vom 18.02.2022 nicht mehr zutreffend („Nach allen bisherigen wissenschaftlichen Ergebnissen schützt weder eine oder mehrere durchgemachte Infektionen noch einer der Impfstoffe auch nach mehrmaliger Verabreichung eine bestimmte, einzelne Person zuverlässig und langfristig gegen Infektion und Transmission des Virus“.). Abschnitt 17.2.3, Seite 148-149, Seite 156-157.

5. Die Hypothese der „asymptomatischen Übertragung von Corona-Viren“, der Grundlage für die Massentestungen, beruht auf einem folgenschweren Irrtum im Jänner 2020. Dieser wurde zwar bereits im Februar 2020 offiziell aufgeklärt (RKI), aber nicht mehr korrigiert! Abschnitt 3.1.6, Seite 25-29 (Link zu Servus-TV, Dr. Yeadon).

6. Die Sinnlosigkeit der Massentestungen wird noch deutlicher durch die wissenschaftlichen Belege, dass PCR-Tests keine Infektion nachweisen können. Es werden nur „Fallzahlen“ generiert, die in der weiteren Folge fälschlich als „Infektionen“ gedeutet werden. Abschnitt 17.2.1, Seiten 143-146., Seite 156 (Link zu Servus-TV, Prof. Kämmerer).

7. Nicht im „zusammenfassenden Gutachten“ enthalten sind Hinweise auf die, durch die Unternehmens-Plattform „Wir-EMUs“, in den Testsubstanzen nachgewiesenen Giftstoffe. Diese sind aber eine gute Argumentationshilfe gegen die sinnbefreiten Massentestungen an Schulkindern.

 

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