MFG-OÖ-Landesparteiobmann fordert konsequente Prüfung und verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Geldern
Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen den Freispruch des ehemaligen Linzer Bürgermeisters Klaus Luger Berufung angemeldet. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Nun wird sich das Oberlandesgericht Linz mit dem Fall befassen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein von der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA bezahltes Rechtsgutachten, dessen Kosten sich auf rund 19.000 Euro beliefen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Luger vorgeworfen, das Gutachten vor allem in seinem eigenen Interesse beauftragt zu haben. Am 21. August 2026 wurde Luger in erster Instanz vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.
LAbg. Joachim Aigner, MFG-OÖ-Landesparteiobmann, begrüßt die Berufung der Staatsanwaltschaft:
„Ich begrüße, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht einfach auf sich beruhen lässt, sondern die Rechtsfragen nun vom Oberlandesgericht prüfen lässt.
Ich habe diesen Fall seinerzeit mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft herangetragen, weil für mich eine zentrale Frage im Raum stand: Darf ein politischer Amtsträger ein Gutachten mit öffentlichen Geldern finanzieren lassen, das einen Sachverhalt untersuchen soll, bei dem er selbst weiß, dass er maßgeblich daran beteiligt war?
Genau solche Vorgänge müssen unabhängig und konsequent geprüft werden. Es geht dabei nicht um persönliche Vorverurteilung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld und das Vertrauen der Bürger in Politik und öffentliche Institutionen.
Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Jetzt ist das Oberlandesgericht am Zug – und dessen Entscheidung ist selbstverständlich zu respektieren.“
Rückfragehinweis:
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