100 Euro Impf-Bonus für Jugendliche: Rattenfänger mit Spritze statt Flöte

Aug 7, 2021 | Gesundheitspolitik

Tausche grünen Schein gegen Injektion mit genbasierter experimenteller Substanz: Ein perfider, an unsere Jugend gerichteter Bestechungsversuch, den die Wirtschaftskammer als Heilsbringer zum Zünden des Impfturbos verkauft.

Wien – Deutschland 2021: „Impfansturm dank Bratwurst: Was es mit dem kulinarischen Impfanreiz in Thüringen auf sich hat“; Schlagzeile von stern.de vom 2. August.
Österreich 2021: „Aus Solidarität impfen! Jeder Jugendliche zwischen 12-25 Jahren, der am 7. August ins forumKloster zur Covid-19 Impfung geht, erhält am Tag der Impfung ein Cheeseburger- oder Hamburger Menü bei McDonald’s Gleisdorf gratis“; Posting auf der Facebook-Seite der Stadtgemeinde Gleisdorf vom 4. August.

Wenn das nicht misstrauisch macht: Angeblich geht es um Gesundheit, ums Bekämpfen einer Pandemie. Wäre die Bedrohungslage tatsächlich so schlimm wie tagtäglich dargestellt, bräuchte es dann wirklich schäbige Lockangebote wie Bratwurst und Burger? Wohl kaum. Vielmehr erinnert all das an die Geschichte des Rattenfängers von Hameln, der mithilfe betörenden Flötenspiels Kinder anlockte, nur um sie im Nachhall einem ungewissen Schicksal zuzuführen. Es stellt sich also die Frage, warum die Regierung uns in die Irre führt.

Latent verstörend: Die Liste der „Corona-Fänger“ wird Woche für Woche länger. So setzt auch Harald Mahrer, seines Zeichens immerhin Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) auf fragwürdige Bestechungsversuche, um Jugendliche am Ende des Tages doch noch an die Spritze zu kriegen. Seine Forderung: Jugendliche, die sich gegen SARS-CoV-2 impfen lassen, sollten einen Gutschein im Wert von 100 Euro bekommen … für Nachtlokale, Kinos oder Veranstaltungen.

Und er bekommt Unterstützung … und das reichlich. Etwa von Christian Dörfler, Obmann im Fachverband der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe. Zitat: „Das (Anm.: also der Impf-Hunderter) würde sicher mithelfen, die Impfbereitschaft unter den Jugendlichen zu steigern.“ Oder wie wär’s mit Wolfgang Suitner, WKO-Branchensprecher der Veranstaltungsbetriebe, der kosmopolitisch inspiriert anmerkte, dass „auch in vielen anderen Ländern die Steigerung der Durchimpfungsrate mittels Incentives bereits praktiziert oder vorbereitet“ werde. Das Traurige daran: Diese Liste ließe sich noch lange weiterführen …

Dazu ein kurzer Faktencheck getreu der Devise „Einfach zum Nachdenken“:

  • Allen Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 in der EU wurde seitens der EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) lediglich eine bedingte Zulassung erteilt, weil wesentliche Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit fehlen. Und das sowohl für Erwachsene als auch Minderjährige.
  • Jedes Kind und jeder Jugendliche, die sich in den nächsten Monaten einer Impfung unterziehen, sind somit automatisch Teilnehmer einer Studie, um die fehlenden Daten zu erstellen. Die EMA selbst spricht in diesem Zusammenhang von einer „Real World Safety Study“. D.h. nach zwei Jahren, wenn alle geimpft sind, wird die EMA feststellen, ob die Impfung überhaupt eine Zulassung hätte bekommen sollen.
  • In der Personengruppe unter 40 Jahren gab es im Jahr 2020 insgesamt 14 „Corona-Tote“. In Anführungsstrichen, da hier – historisch einmalig – bekanntlich die Zählweise „verstorben MIT oder AN“ gilt. Bei ca. 4 Millionen Menschen in Österreich im Alter von 0 bis 40 Jahren lag die Wahrscheinlichkeit zu versterben also bei 0,000035 Prozent.
  • Zu guter Letzt muss angemerkt werden, dass es aufgrund der Zulassungsdokumente als erwiesen gilt, dass Geimpfte das Virus trotzdem weitergeben können. Es wird lediglich damit argumentiert, dass diese Injektionen vor einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf schützen sollen. Das allerdings gilt als NICHT erwiesen, da Geimpfte auch schwer erkranken können und versterben.

Dr. Michael Brunner, Parteiobmann von MFG, der EINZIGEN politischen Kraft im Land mit klarem NEIN zum Impfzwang, zeigt sich ob dieses erneuten Rechtsbruchs erbost. „Das Grundrecht auf Bildung und Freiheit davon abhängig zu machen, dass sich Schüler und Jugendliche entweder eine genbasierte experimentelle Substanz – die nur über eine Notfallzulassung verfügt, weil essentielle Studien nicht vorliegen – spritzen lassen oder sich wahlweise dauerhaft aussagelosen, medizinisch kontraindizierten Testungen unterziehen, verstößt nicht nur schwerwiegend gegen das Kindeswohl und ist himmelschreiend diskriminierend, sondern schlichtweg auch ein handfester, politischer Skandal.“

Brunner weiter:

„§ 42 Arzneimittelgesetz verbietet überdies grundsätzlich die Teilnahme von Minderjährigen an klinischen Prüfungen für Arzneimittel. Und falls doch, MUSS der Nutzen für den Minderjährigen das Risiko eindeutig und nachweislich übersteigen … und das ist hier nie und nimmer der Fall! Und was die Bestechungsversuche unserer Jugend mit Impf- Hunderter und Burger betrifft, fehlen mir schlicht die Worte. Nur soviel: Das ist absolut verantwortungslos!“

Rückfragen & Kontakt:
MFG – Menschen Freiheit Grundrechte
Dagmar Häusler
Tel.: 0660 63 16 224
office@mfg-oe.at

Image by Katja Fuhlert from Pixabay

Unterstütze uns: Werde jetzt Mitglied!