Große Aufregung verursacht die neue Verordnung indem der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch Genesenen ein Ultimatum für das Impfen stellen will.
📌Vollkommener Schwachsinn: Der grüne Gesundheitsminister Rauch stuft die Schutzwirkung einer überstandenen Covid-Infektion auf „Ramsch-Status“ herab. Die Vorbereitungen für das Scharfmachen der Impfpflicht im Herbst laufen offenbar schon auf Hochtouren.
📌Zig-Millionen Impfdosen müssen weg!
Schwarz-Grün versucht inzwischen alles, um die zig-Millionen eingekauften Impfdosen an den Mann beziehungsweise an die Frau zu bringen – unabhängig davon, ob dieses Vorhaben für die Betroffenen Sinn ergibt.
📌Wie berichtet, soll die Kombination aus einer Impfung und Genesung von einer Covid-Erkrankung für den im Rahmen des “grünen Passes” erforderlichen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr mit dem 23. August entfallen. Danach würden auch alle Genesenen drei Stiche für den Status der Vollimmunisierung brauchen – egal, ob man kürzlich eine Corona-Infektion hatte, oder nicht.
📌Dieses Klammern an der nur bedingt zugelassenen Corona-Impfung als alleiniges Heilmittel hat bei dieser Bundesregierung leider System. Schon beim Thema Antikörper hat der jeweils aktuelle Gesundheitsminister stets abgewunken. Es wurde erst gar nicht versucht, zu forschen und einen Antikörper-Grenzwert zu erarbeiten, ab dem jemand als vor Covid sicher gilt. „Impfen, impfen, impfen“ lautete die einzige Antwort der Bundesregierung, die am Ende in einer europaweit einzigartigen Impfpflicht gipfelte.
📌Fazit: Es ist wissenschaftlich nicht zu erklären, warum jemand, der einmal oder oft sogar zwei- oder dreimal mit verschiedenen Corona-Viren infiziert war, einen schlechteren Immunstatus haben soll als jemand, der sich „nur“ dreimal impfen habe lassen. Aktuelle Studien beweisen das Gegenteil!
Schlussfolgerung einer Studie der Oxford Universität: Eine natürlich erworbene Immunität verleiht einen stärkeren Schutz gegen Infektionen und symptomatische Corona-Erkrankungen als zwei Behandlungen mit einem bedingt zugelassenem Wirkstoff.