und oderSämtliche Höchstrichter (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, Oberster Gerichtshof) sowie alle Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesgerichte werden direkt bzw. indirekt vom Volk gewählt.
Dokumentation der Stimmauszählungen von allen Wahlen durch unbedenkliche Beweismittel, wie beispielsweise Videoaufnahmen.
Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Einführung einer umfassenden Informationserteilungs- und Auskunftspflicht durch Behörden, Selbstverwaltungskörper und Gerichte.
Dem Bundespräsidenten werden parlamentarische Antragsrechte wie Einbringung eines Gesetzesantrages oder Anhörungsrechte eingeräumt. Dem Bundespräsidenten soll das Recht zustehen, auch einzelne Mitglieder einer Bundes- oder Landesregierung abzuberufen.
Art. 20 B-VG: Grob rechtswidrige Weisungen dürfen von Beamten und Vertragsbediensteten, Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, nicht befolgt werden. Das Gehorsamsdenken im öffentlichen Dienst ist gänzlich zu beseitigen. Der Vorrang des Rechtstaates ist absolut.
Abschaffung der Zwangs- und Pflichtmitgliedschaften bei allen Kammern und sonstigen Berufsvertretungen, Auflösung solcher Monopolstellungen durch freien Wettbewerb.
Schaffung eines plebiszitären – direkt demokratischen – Misstrauensvotums des Volkes gegen Mitglieder der Bundesregierung, Landesregierungen, den Bundespräsidenten, Höchstrichter sowie Präsidenten und Vizepräsidenten der Landesgerichte.
Schaffung eines plebiszitären – direkt demokratischen – Anklagerechtes gegen Mitglieder der Bundesregierung, Landesregierungen und den Bundespräsidenten beim Verfassungsgerichtshof.
Ausbau der Mittel der direkten Demokratie, wie Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Volksbegehren.
Reduzierung des verwaltungsrechtlichen Normenbestandes durch Klarheit, Straffung, Eindeutigkeit, Transparenz, Ausgewogenheit und Aktualität.