Tierschutz

Das österreichische Tierschutzgesetz hat sich im Laufe der Jahre sehr positiv weiterentwickelt, es gibt aber immer noch Bereiche, in denen Vieles nachzubessern ist.

Besonders im Nutztierbereich und in der Massentierhaltung ist ein echter „Tierschutz“ noch nicht angekommen.

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1. Unsere Forderungen

Zusammenfassend sind folgende Punkte wichtig für eine Änderung im Tierschutzgesetz: 

  1. Änderung der juristischen Bewertung der Tiere
  2. Das Bewusstsein der Gesellschaft hinsichtlich des Tierschutzes muss schon in frühem Alter Bestandteil der schulischen Bildung sein.
  3. Die Landwirtschaft sollte tiergerecht aufgestellt sein. Die Haltungsformen die Grundbedürfnisse der Tiere sicherstellen.
  4. Qualzuchten: Züchterische Auswüchse, die für die Tiere ein Leben voller Qual bedeuten, sollte beendet werden. Das gilt für Heimtiere UND Nutztiere.
  5. Tiertransporte sollten soweit als möglich minimiert werden, eine Höchstdauer festgelegt werden. Förderung mobiler Schlachthöfe sowie Hausschlachtungen.
  6. Schmerzhafte Eingriffe wie Amputationen sowie das Töten von männlichen Küken beenden.
  7. Artgerechte Fütterung mit gentechnikfreien und ökologisch nachhaltig produzierten Futtermitteln.
  8. Mehr Transparenz für Konsumenten und Konsumentinnen. Kennzeichnungspflicht über die Herkunft und Tierwohlkategorie.
  9. Neuregelung des Katzenschutzes für Streunerproblematik.

2. Tierrechte

Das derzeitige österreichische Tierschutzgesetz, das sicher eines der besten in Europa ist, bietet den Tieren zwar objektiven Schutz aber keine subjektive Rechtsposition. Es werden durch das geltende Tierschutzgesetz für alle Tiere zwar das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Integrität (§5 TschG. Verbot von Tierquälerei, §6 TschG. Verbot von Tötung und §7 TschG. Verbot von Eingriffen), das Recht auf Versorgung (§17 TschG. Füttern und Tränken) sowie auf Bewegungsfreiheit (§16 TSCHG. Bewegungsfreiheit) sichergestellt, die Realität in der Praxis sieht aber häufig anders aus. In vielen Fällen zeigen sich die geltenden Gesetze als „zahnlos“.

Beispielsweise wird das Verbot der Tötung von gesunden Tieren von einigen Tierärzten in Österreich regelmäßig umgangen. Auch Animal Hoarding ist ein Thema, das mehr ins öffentliche Interesse gerückt werden sollte. Gemeldeten Verstößen werden seitens der Amtstierärzte oft zu wenig oder gar nicht nachgegangen. Die Justitiabilität d.h. die Durchsetzung durch die Behörden müsste nachhaltiger erfolgen.

Auch Probleme, die sich in der Nutztierhaltung ergeben, wie beispielsweise das Auftreten massiver Verhaltensstörungen wie Federpicken, Kannibalismus bei Hennen, Stangenbeißen und Apathie bei Schweinen sowie die Frage, ob die Haltung bestimmter Tierarten (wie Delphinen, Menschenaffen oder Elefanten) in Zoos artgerecht ist, sollten weitere Diskussionsthemen sein.

Grundsätzlich sollte beim Umgang mit Tieren geklärt werden: Wo stehen wir juristisch? 

ABGB § 285a: Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.

Das heißt: Tiere sind juristisch weiterhin als Sachen zu behandeln solange keine anderen Regeln gelten. Tiere sind demnach Rechtsobjekte wie beispielsweise Gebrauchtwagen. Eine „Sachbeschädigung“ wird logischerweise auch mit geringfügigeren Strafen geahndet als Vergehen gegen Personen.

Um hier ein Umdenken zu bewirken sollte die bestehende juristische Bewertung der Tiere verbessert werden. Dazu müssten den Tieren Eigenrechte zugestanden werden. Eigenrechte sind Instrumente zur Durchsetzung eigener Interessen. Um diese Eigenrechte tatsächlich auch durchsetzen zu können, müssten Tiere gesetzlich zusammen mit Natürlichen Personen und Juristischen Personen in einer Gruppe zusammengefasst werden. Das heißt: Tiere werden aus der Gruppe der Gegenstände herausgenommen und den Personen zugeordnet. Bei den Personen gäbe es damit drei Gruppen: Die Natürlichen Personen, die Juristischen Personen (beispielsweise GmbH) und eine dritte Gruppe, die Tierlichen Personen. (1.) Für die Durchsetzung der Rechte der Tiere wären Tierschutzorganisationen zuständig. Das wäre ein erster Schritt, um die jetzige juristische Position der Tiere aufzuwerten. (2)

Hier stellen sich natürlich viele Fragen wie: Welche Tiere bekommen diesen Status? Nur Wirbeltiere? Wie schaut das bei den Nutztieren aus? Sollten nicht auch Nutztiere diesen Status erhalten? Fragen, die gesondert diskutiert werden müssen.

Lt. Jeremy Bentham, Gründer der reformierenden utilitaristischen Philosophie geht es nicht um die Frage, können Tiere denken oder sprechen wie Menschen, sondern: Können sie leiden? Die Fähigkeit unter Schmerzen, Einsamkeit etc. zu leiden ist für Bentham das wichtigste Kriterium um Tieren das Recht auf gleiche Berücksichtigung zu erlangen.

Für Heimtiere und Haustiere dürfte diese Beurteilung und die damit verbundenen Veränderungen durchführbar sein. In der Nutztierhaltung sieht das anders aus. Um eine Verbesserung der heutigen Situation der Massentierhaltung zu erwirken, wären grundlegende Änderungen, nicht nur im Tierschutzrecht notwendig. Um eine rentable Nutztierhaltung gewährleisten zu können, müssten größere gesellschaftliche Veränderungen stattfinden. Besonders die grundsätzliche Einstellung zum „Billigfleisch“ , die Hinterfragung der Fleischimporte generell u.v.a. mehr sollten Grundlagen weiterer Diskussionen sein.

Ziel sollte sein; Die regionale Produktion von Fleisch und Fleischerzeugnissen sollte vorrangig gefördert werden. Fleischproduzierende Betriebe sollten unabhängig von EU-Subventionen überlebensfähig sein, und vermehrt auf dem regionalen Markt ihre Produkte verkaufen können. Solange die Verbraucher im Supermarkt Fleisch, Milch, Eier und Butter zu Billigstpreisen erwerben können, wird der Bauer nicht glauben, dass mehr Tierschutz in seinem Betrieb dem Kunden mehr Geld wert ist.

Zwei der wichtigsten Themen des Tierschutzes sind demnach

 

  1. Dem Tier als Individuum und als Subjekt eine Stimme und damit einen Rechtanspruch auf körperliche Unversehrtheit zu geben und
  2. Das Bewusstsein der Bevölkerung- und das sollte schon im Kindergarten beginnen- für das Tierwohl zu schärfen. Damit die Sichtweise über die Tötung eines Tieres, egal welchem, das aus menschlicher Gedankenlosigkeit und Verrohung erfolgt, schon frühzeitig bei den Kindern ins richtige Licht gerückt wird.

3. Freigänger, Kastrationspflicht, Einschläfern

Seit 2005 gibt es in Österreich die gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Ausgenommen waren bis 2016 Katzen in „bäuerlicher Haltung“. Seit 2016 wurde zwar der Begriff „bäuerliche Haltung“ gestrichen, es wurde jedoch die offizielle Möglichkeit eingeführt, dass JEDER mit seinen Katzen (auch die, die im unkontrollierten Freigang sind) eine Zucht anmelden kann. Somit kann seit 2016 jeder Landwirt mit seinen Hofkatzen offiziell „züchten“.

Zu Beginn musste die „Zucht“ innerhalb von 6 Monaten von den Behörden kontrolliert werden, da es aber einen regelrechten Ansturm gab, wurde diese Kontrolle gestrichen. 2017 wurde dann der Gesetzestext dahingehend geändert, dass die sogenannten „Zucht“ Katzen gechipt und in der Heimtierdatenbank registriert werden müssen. Aber auch hier sind keine Kontrollen vorgesehen und wären auch für die Behörden schwer bis unmöglich umzusetzen. in Österreich und Deutschland müssen immer wieder, vorwiegend streunende Katzen, einen qualvollen Tod erleiden, da sie nicht kastriert werden und sich unkontrolliert vermehren.

Kastrationspflicht sollte österreichweit gelten und somit in Zukunft vielen Freigängern, Straßenkatzen und Bauernhofkatzen ein besseres und artgerechteres Leben ermöglichen.

4. Töten und schmerzhafte Eingriffe an Tieren

§6 TschG: „Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten“.

Die in diesem Tierschutzgesetz angeführte Ausnahme, die „fachgerechte Tötung im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung an wissenschaftlichen Einrichtungen“ zu erlauben, ist zu hinterfragen und zu diskutieren. Siehe Kapitel Tierversuche.

Tierärzte dürfen Tiere nicht ohne vernünftigen Grund einschläfern, weil der Besitzer mit dem Tier nichts mehr anfangen kann oder aus anderen fadenscheinigen Gründen. Hier sollte schon in der Ausbildung der Tierärzte das entsprechende Bewusstsein für das Tierrecht geschaffen werden.

Im Nutztierbereich ist es nach wie vor in Österreich erlaubt männliche Küken zu töten. Jedes Jahr werden in Österreich etwa 9 Millionen männliche Küken sofort nach dem Schlüpfen getötet. Es sollten Methoden gefunden werden, eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung schon im Ei durchführen zu können.

Die Kastration ohne Schmerzausschaltung oder das Kupieren der Schwänze von Schweinen sollte umgehend verboten werden.

5. Seuchen

Laut BfT (Bundesverband für Tiergesundheit e.V.) Special Nr.53/Juni 2011 gibt es auf europäischer Ebene die Bestrebungen, anstelle massiver Keulungen bei einem Seuchenausbruch andere Wege zu gehen. Es werden Alternativen gesucht, um diese Keulungen zu verhindern. Viel Tierleid könnte so verhindert, sowie auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden. Als wirksames Instrument zur Seuchenbekämpfung wird die heute sehr weit entwickelte Diagnostik genannt, mit der man sehr zielgerichtet und schnell den Erreger ermitteln kann. Auch verbesserte Kommunikationssysteme tragen zu einer erfolgreichen Seuchenbekämpfung bei. Auch Notimpfungen stehen als Alternative im Raum.

Die Frage „Impfen statt Keulen“ sollte baldmöglichst international gelöst werden.

6. Tierhaltung

Die Grundbedürfnisse der Tiere müssen bei der Haltung sichergestellt werden. Dazu gehören ausreichende Bewegungsmöglichkeiten sowie das Interagieren mit Artgenossen um angeborene Verhaltensweisen ausleben zu können. Ebenso braucht es genügend Ruheplätze. Zudem muss für eine artgerechte Ernährung gesorgt werden. Zurzeit wird immer noch der überwiegende Anteil der Schweine in Österreich auf Vollspaltenböden gehalten. Laut Studie können sich rund 29 % der befragten Bauern den Ausbau ihrer Infrastruktur im Interesse des Tierwohls für mehr Platzangebot vorstellen. 

Das führt natürlich zu erhöhten Produktionskosten, höhere Investitions- und Arbeitskosten, die den Bauern durch höhere Förderkosten abgegolten werden müsste. 

7. Kleintiere

Zu § 7 TschG: „Eingriffe, die nicht therapeutischen oder diagnostischen Zielen […] dienen, sind verboten.“

Hierzu zählt auch die Kastration von Hunden und Katzen. Im Gegensatz zum deutschen Tierschutzgesetz, in dem die Kastration von Hunden nur aus medizinischen Indikationen, bei hormonbedingter Aggressivität oder wenn Mensch oder Tier gefährdet sind (§ 1 deutsches TschG), durchgeführt werden darf, ist es in Österreich deutlich leichter, gesunde Hunde in Privathaltung ohne medizinische Gründe zu kastrieren. Lt §7 dürfen Hunde zur Verhütung der Fortpflanzung und wenn der Eingriff (Kastration) für die vorgesehene Nutzung des Tieres oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist kastriert werden.

Die momentane Praxis sieht folgendermaßen aus: In Deutschland werden (trotz Verbots) genauso wie in Österreich gesunde Hunde ohne medizinische Indikation kastriert. Nach Udo Gansloßer und Sophie Strodtbeck „Kastration und Verhalten beim Hund“, sowie nach eigener Erfahrung, kommt es bei der Kastration von Rüden und Hündinnen, vor allem wenn die Kastration vor dem vollendetem 3. Lebensjahr vorgenommen wird, zu massiven Verhaltensstörungen, sowie zu vermehrten gesundheitlichen Problemen, die besonders die Gelenke, das Herz und die Schilddrüse betreffen, führen.

Übernimmt ein Tierhalter einen Hund, so liegt es in dessen Verantwortung, diesen entsprechend dem derzeitigen Wissensstand zu erziehen. Mit dieser Verantwortung ist auch der Umgang mit der Läufigkeit und Scheinträchtigkeit der Hündin, sowie des pubertierenden Rüden verbunden. Eine Kastration darf nicht aus Bequemlichkeit des Tierhalters erfolgen. Die Tierärzte sollten dahingehend besser aufgeklärt werden, und sich bewusst werden, dass sie bei Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Ein Missstand, der ebenfalls nicht im Sinne des Tierschutzgesetzes liegt ist die Frühkastration von Rassekatzen, um deren Weiterzucht zu verhindern. Vielfach werden diese Katzen schon im Alter von 3 Monaten kastriert, was erheblich gesundheitliche Probleme nach sich zieht.

8. Großtiere und Tierfabriken

Das Ende des Vollspaltenbodens für Schweine soll ab 2023 für alle Neu- und Umbauten nach dem dänischen Modell gelten. Die derzeitigen Zustände in Schweinefabriken in Dänemark, in denen 2015 eine Verbesserung des Vollspaltenbodens beschlossen wurde, gibt aber zu Denken. „Ein Blick in diese Schweinefabriken zeigt, dass ein „Liegebereich“ mit nurmehr der Hälfte der Spalten im Vergleich zur Restbucht nicht als Fortschritt gewertet werden kann. Dieselbe Enge, derselbe Dreck, dieselben Verletzungen.“

Österreich sollte diesem Vorbild nicht folgen, tragen diese geplanten Umbauten nicht zur Verbesserung der Situation bei. Hier wäre die verpflichtende Stroheinstreu der erste Schritt in die richtige Richtung. Dazu muss der für ein 110kg schweres Schwein vorgesehener Platz von 0,7m² vergrößert werden. 

Die Käfighaltung für Schweine in Kastenständen, Kälber in Einzelboxen, Wachteln, Kaninchen, Enten, Gänse, Jung- und Mastküken in Käfigen ist von der EU beendet worden. Das Gesetz tritt aber erst Ende 2027 in Kraft. Ein früherer Termin wäre anzustreben. 

Legehennenhaltung: In Österreich ist die Käfighaltung von Legehennen zwar verboten, die meist praktizierte Bodenhaltung aber auch nicht tierschutzgerecht. Tageslicht ist nicht verpflichtend, die Anzahl der Tiere zu groß. 

Der Import von Käfigeiern aus Deutschland, Ungarn, Polen und Kroatien ist aber immer noch erlaubt und die Zahlen sind hoch. 50% der Legehennen in der EU müssen noch immer in Käfigen leiden. Es besteht keine Kennzeichnungspflicht für Eier und Eierprodukte aus diesen Betrieben. 

Millionen eingesperrter Tiere produzieren Unmengen an Exkrementen, die auf Äckern und im Grundwasser landen. Dreiviertel der neu auftauchenden Krankheitserreger, die den Menschen bedrohen sind Zoonosen. 2009 bestätigten die Landwirtschaftsorganisationen FAO und die Weltorganisation für Tiergesundheit OIE diese Zahlen mit 70%. Die FAO wies schon 2008 darauf hin, dass die Industrialisierung der Nutztierhaltung eine große Gefahr für die Bildung neuer Krankheitserreger darstellt. Vor allem die hohen Besatzdichten von Geflügel oder Schweinen sind Faktoren, die die Entstehung von besonders Influenzaviren fördern.

Aufgrund dieser Fakten wäre die endgültige Abkehr von der industriellen Nutztierhaltung das angestrebte Ziel, nicht nur für den Schutz der Tiere, sondern auch zum Schutz des Menschen. 

9. Tiertransporte

Nach wie vor werden Millionen von Hühnern, Puten, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen quer durch Europa gefahren. Aus Österreich erfolgten im Jahr 2019 knapp 15000 Tiertransporte. Die Wasserversorgung der Tiere ist meist unzureichend, große Temperaturschwankungen unvermeidlich, die Tiere leiden an Platzmangel und körperlichen Schmerzen, sowie Angst und Erschöpfung bis zum Tod. Die Tierschutzkontrollen enden an der EU-Außengrenze. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, was mit den Tieren danach geschieht. 

Tiertransporte sollten, wenn möglich zum nächstgelegenen Schlachthof führen und/oder eine Höchstdauer für den Transport eingeführt werden. Transportvermeidende Schlachtungen wie Hausschlachtungen und mobile Schlachtungen sollten gefördert werden. Fleischtransporte sollten Lebendtransporte ersetzen, Jungtiere in Österreich aufgezogen und nicht schon im Säuglingsalter transportiert werden. Auch hier ist eine Änderung im Bewusstsein der Bevölkerung betreffs Fleischkonsum notwendig. Die Förderung der Vermarktung regionaler und saisonale Produkte müsste vorangetrieben werden.

10. Tierversuche

§ 10 TschG Tierversuche

Tierversuche werden in der Gesellschaft, von der Politik sowie der Wissenschaft leider noch weitgehend akzeptiert. Viele Tierversuche sind auch für die Zulassung von Medikamenten und Chemikalien vorgeschrieben.

Allein in Österreich gibt es 400 Tierversuchslabore. 2018 wurden Versuche an 237.727 Tieren im Rahmen von ca. 20.000 Tierversuchsprojekten durchgeführt. Die Tierversuche 2018 sind im Gegensatz zu 2017 um ca. 10% zurückgegangen, aber es werden nach wie vor zu viele Tierversuche durchgeführt. Die deutsche Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche weist darauf hin, dass Ergebnisse von Tierversuchen für Medikamente nicht auf den Menschen übertragbar sind. Wir sollten uns tierfreien Methoden zuwenden, die mittlerweile schon in vielen Bereichen im Einsatz sind. Doch erhalten diese vielversprechenden Maßnahmen keine oder nur wenig Fördergelder um weiterentwickelt zu werden. Im Gegensatz zu Tierversuchen, die weiterhin stark unterstützt werden. Es wird weiterhin aus reiner Gewohnheit an Tierversuchen festgehalten. Zudem steckt eine millionenschwere Industrie hinter der Zucht von Labortieren.

Tierversuche werden heute auch noch in der Forschung, im Studium, und in der Produktentwicklung sowie für die Tiernahrung durchgeführt.

Gerade für die Herstellung von Hunden und Katzenfutter sind Tierversuche überflüssig. Die Tierschutzorganisation PETA hat im Jahre 2003 mittels einer under cover Recherche über 9 Monate aufgedeckt wie die Tiere in den Labors gequält werden. Es existieren heute unzählig viele verschiedene Sorten Hunde- bzw. Katzenfutter am Markt, dass es keine Rechtfertigung für solche Tierversuche gibt. Nur einer der großen Hersteller von Tierfutter geht auf das Thema überhaupt ein, bei allen anderen werden Tierversuche nicht erwähnt.

Seit 1999 gilt für alle in Österreich hergestellten Kosmetika ein generelles Durchführungsverbot für Tierversuche am kosmetischen Fertigprodukt, geregelt im österreichischen Tierschutzgesetz von 1999 BGBL.Nr 501/1989 in der Änderung von 1999 BGBL nr.169/1999. Darüber hinaus ist seit 2004 auch das Inverkehrbringen von Kosmetika verboten, wenn das Mittel selbst oder einer seiner Bestandteile im Tierversuch getestet wurde. Seit 2013 besteht in der EU ein umfassendes Verbot für Kosmetika aber – die Verbote beziehen sich nur auf Inhaltsstoffe, die ausschließlich für kosmetische Zwecke verwendet werden. Sobald ein Inhaltsstoff auch in anderen Produkten wie z.B. Arzneimitteln, Reinigungsmittel u.a. eingesetzt werden, fällt er gleichzeitig unter das Arzneimittelgesetz bzw. Chemikaliengesetz. Hier sind Tierversuche für eine Zulassung gesetzlich vorgeschrieben. Davon sind aber etwa 90 % der Inhaltsstoffe betroffen.

Mittlerweile gibt es tierversuchsfreie Alternativen im Bereich der Kosmetika die von der OECD anerkannt werden. Damit gibt es keine Rechtfertigung mehr für Tierversuche im Bereich der Kosmetika. Firmen, die tierversuchsfreie Produkte anbieten sollten gefördert werden, und die Konsumenten mehr sensibilisiert werden.

Tierversuche sollten aus Tierschutzgründen in allen Bereichen verboten werden.

11. Jagd

Die Jagd hat in Österreich eine lange Tradition, ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und trägt zu einem Arten- und Individuenreichen Wildbestand bei. Ohne Jäger würden sich nur die Interessen der Land- und Forstwirtschaft durchsetzen, die in den Wildtieren häufig nur „Schädlinge“ sehen. Manche Auswüchse der Jagd sind jedoch klar abzulehnen. 

Treibjagden auf gezüchtete und ausgesetzte Tiere bedeuten für diese oft einen qualvollen Tod und müssen verboten werden. Jegliche Jagd zur reinen Unterhaltung der Jäger ist nicht tolerierbar.  

12. Bienenhaltung

Den Bienen verdanken wir die enorme Entwicklung der Erdvegetation mit über 200 000 Arten verschiedenster Blütenpflanzen. Bienen bestäuben unsere Früchte und Beeren. Das bedeutet, dass das menschliche Überleben vom Überleben unserer Bienen abhängt. Deshalb sollten wir Sorge tragen für dieses wunderbare Wesen!

Nun wird auf der ganzen Welt seit vielen Jahren ein massives Bienensterben beobachtet. Österreich hatte im Winter 2014/2015 ein Bienensterben von 28,5%. In Amerika gab es schon Verluste von über 80%. Die Wissenschaft nennt dieses Bienensterben den Namen CCD „Colony Collapse Disorder“.

Die Verluste werden oberflächlich betrachtet der Varroamilbe zugeschrieben sowie den Insektiziden, Fungiziden oder Nahrungsmangel. Obwohl all diese Faktoren einen Einfluss auf das Überleben unserer Honigbiene haben, überzeugen diese Argumente nicht, da an den toten Bienen keine Vergiftungen oder Krankheiten festgestellt werden können.

Neben des geschwächten Immunsystems kommt es durch die Mikrowellenstrahlung auch zur Störung der Orientierung, denn sie überlagern das natürliche Erdmagnetfeld. Bienen orientieren sich aber über dieses Erdmagnetfeld.

Die Nahrung unserer Bienen wird immer knapper. Eine reichhaltige Futterquelle stellen die Rapsfelder bereit. Raps wird, obwohl die Bestäubung über den Wind passiert, um 30 -50% ertragreicher, wenn Bienen eine zusätzliche Bestäubung vornehmen. Gleichzeitig erhalten die Bienen durch die Pollen ihr notwendiges Futter.

Um das Bienensterben (bzw. Insektensterben) zu vermeiden, braucht unsere Landschaft Flächen, die speziell auf die Bedürfnisse der Bienen abgestimmt sind wie z.B. Bienenweiden, die das ganze Jahr über eine gesunde Nahrung für die Bienen darstellen.

13. Singvogelfang

Trotz Verbots (seit Einführung des Bundestierschutzgesetzes 2005, §5 Abs.10) werden Singvögel weiterhin aus Brauchtumsgründen mit Netzen und Fallen gefangen, in kleinen Käfigen eingesperrt, auf Adventsmärkten verkauft und im Frühjahr, soweit die Vögel diese Tortur überleben, freigelassen. Dieses Verbot sollte vom zuständigen Amtstierarzt bzw. Tierschutzombudsmann stärker kontrolliert und geahndet werden.

14. Fiakerpferde

Pferde sind sensible Fluchttiere, die als Fiakerpferde in der Großstadt massivem Stress ausgesetzt sind. Um den Lärm, die Autos und die Menschenmassen auszuhalten, müssen die Tiere Scheuklappen tragen. Langes Stehen auf Asphalt führt zur Entwicklung von Knochen-, Gelenks- und Sehnenproblemen. Hier ist eine zeitgemäße Lösung anzustreben, wie es andere Großstädte wie Rom, London, Berlin und viele weitere vormachen. E-Fiaker ohne vorgespannte Pferde, Segways, Hop On Off Busse, da gibt es Alternativen.

15. Tierzucht – Qualzuchten

Laut § 5 TschG. „Verbot der Tierquälerei“ sind sogenannte „Qualzüchtungen“ von Hunden und Katzen verboten.

„Hunde und Katzen mit einem oder mehreren dieser genannten Symptome dürfen weder importiert noch erworben, nicht vermittelt, nicht weitergegeben und auch nicht auf Ausstellungen präsentiert werden“.

Obwohl dieses Gesetz sehr deutlich das Verbot der Zucht von beispielsweise Pekinesen, französischen Bulldoggen sowie Möpsen und bestimmten Rassekatzen mit extrem kurzen Köpfen und verkürzten Kieferknochen und damit einhergehender Atemnot ausspricht, werden diese Qualzuchten und natürlich auch noch weitere wie beispielsweise Taubheit, Blindheit u.v.a. immer noch durchgeführt. Es gibt zwar für diese Rassezuchten vom ÖKV vorgeschriebene Zuchtordnungen, deren erklärtes Zuchtziel Gesundheit ist, viele „Hobbyzüchter“ halten sich aber nicht an diese Vorgaben. So können trotz dieser Vorgaben weiterhin Hunde gezüchtet werden, die schwere gesundheitliche Probleme mitbringen. „Hobbyzuchten“ einfach zu verbieten ist wohl der falsche Weg, hier sollte besonders seitens der Tierärzte eine entsprechende Aufklärung stattfinden, um das Bewusstsein der zukünftigen Tierbesitzer auf diese Missstände zu lenken.

Auch die Aufmerksamkeit der Gesellschaft sollte dahingehend geschärft werden, Besitzer solcher Hunde auf die gesundheitlichen Nachteile hinzuweisen, sodass ein langsames Umdenken stattfinden kann. Seit 2005 ist das Kupieren der Ohren und des Schwanzes (§ 7 TschG) ebenfalls verboten und mittlerweile auch von der Gesellschaft anerkannt und akzeptiert. Da im § 5 TschG nur die Qualzüchtungen selbst, der Import, die Vermittlung, Weitergabe sowie Ausstellung, nicht aber die Haltung dieser Tiere verboten ist – im Gegensatz zum §7 TschG, in dem auch die Haltung kupierter Tiere verboten ist- sollte auch hier ein neuer gesetzlicher Rahmen geschaffen werden.

Bei Masthühnern sollte die Züchtung von Tieren, die so viel Brustfleisch ansetzen, dass sie kaum noch stehen können verboten werden. Auch die Züchtung von Kühen, die extreme Milchleistungen erbringen müssen bedeutet für die betroffenen Tiere enormes Leid.

Hier ist das Augenmerk auf die Züchtung von robusteren und gesünderen Rassen vorrangig.

 

 

16. Mehr Transparenz für Konsumenten

Alle tierischen Lebensmittel sollten einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, sodass es dem Konsumenten möglich ist, die Herkunft sowie die Haltung der Tiere nachvollziehen zu können. Das gilt für den Lebensmittelhandel, für die Gastronomie sowie für öffentlichen Küchen.