Auch Probleme, die sich in der Nutztierhaltung ergeben, wie beispielsweise das Auftreten massiver Verhaltensstörungen wie Federpicken, Kannibalismus bei Hennen, Stangenbeißen und Apathie bei Schweinen sowie die Frage, ob die Haltung bestimmter Tierarten (wie Delphinen, Menschenaffen oder Elefanten) in Zoos artgerecht ist, sollten weitere Diskussionsthemen sein.
Grundsätzlich sollte beim Umgang mit Tieren geklärt werden: Wo stehen wir juristisch?
ABGB § 285a: Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen.
Das heißt: Tiere sind juristisch weiterhin als Sachen zu behandeln solange keine anderen Regeln gelten. Tiere sind demnach Rechtsobjekte wie beispielsweise Gebrauchtwagen. Eine „Sachbeschädigung“ wird logischerweise auch mit geringfügigeren Strafen geahndet als Vergehen gegen Personen.
Um hier ein Umdenken zu bewirken sollte die bestehende juristische Bewertung der Tiere verbessert werden. Dazu müssten den Tieren Eigenrechte zugestanden werden. Eigenrechte sind Instrumente zur Durchsetzung eigener Interessen. Um diese Eigenrechte tatsächlich auch durchsetzen zu können, müssten Tiere gesetzlich zusammen mit Natürlichen Personen und Juristischen Personen in einer Gruppe zusammengefasst werden. Das heißt: Tiere werden aus der Gruppe der Gegenstände herausgenommen und den Personen zugeordnet. Bei den Personen gäbe es damit drei Gruppen: Die Natürlichen Personen, die Juristischen Personen (beispielsweise GmbH) und eine dritte Gruppe, die Tierlichen Personen. (1.) Für die Durchsetzung der Rechte der Tiere wären Tierschutzorganisationen zuständig. Das wäre ein erster Schritt, um die jetzige juristische Position der Tiere aufzuwerten. (2)
Hier stellen sich natürlich viele Fragen wie: Welche Tiere bekommen diesen Status? Nur Wirbeltiere? Wie schaut das bei den Nutztieren aus? Sollten nicht auch Nutztiere diesen Status erhalten? Fragen, die gesondert diskutiert werden müssen.
Lt. Jeremy Bentham, Gründer der reformierenden utilitaristischen Philosophie geht es nicht um die Frage, können Tiere denken oder sprechen wie Menschen, sondern: Können sie leiden? Die Fähigkeit unter Schmerzen, Einsamkeit etc. zu leiden ist für Bentham das wichtigste Kriterium um Tieren das Recht auf gleiche Berücksichtigung zu erlangen.
Für Heimtiere und Haustiere dürfte diese Beurteilung und die damit verbundenen Veränderungen durchführbar sein. In der Nutztierhaltung sieht das anders aus. Um eine Verbesserung der heutigen Situation der Massentierhaltung zu erwirken, wären grundlegende Änderungen, nicht nur im Tierschutzrecht notwendig. Um eine rentable Nutztierhaltung gewährleisten zu können, müssten größere gesellschaftliche Veränderungen stattfinden. Besonders die grundsätzliche Einstellung zum „Billigfleisch“ , die Hinterfragung der Fleischimporte generell u.v.a. mehr sollten Grundlagen weiterer Diskussionen sein.
Ziel sollte sein; Die regionale Produktion von Fleisch und Fleischerzeugnissen sollte vorrangig gefördert werden. Fleischproduzierende Betriebe sollten unabhängig von EU-Subventionen überlebensfähig sein, und vermehrt auf dem regionalen Markt ihre Produkte verkaufen können. Solange die Verbraucher im Supermarkt Fleisch, Milch, Eier und Butter zu Billigstpreisen erwerben können, wird der Bauer nicht glauben, dass mehr Tierschutz in seinem Betrieb dem Kunden mehr Geld wert ist.
Zwei der wichtigsten Themen des Tierschutzes sind demnach
- Dem Tier als Individuum und als Subjekt eine Stimme und damit einen Rechtanspruch auf körperliche Unversehrtheit zu geben und
- Das Bewusstsein der Bevölkerung- und das sollte schon im Kindergarten beginnen- für das Tierwohl zu schärfen. Damit die Sichtweise über die Tötung eines Tieres, egal welchem, das aus menschlicher Gedankenlosigkeit und Verrohung erfolgt, schon frühzeitig bei den Kindern ins richtige Licht gerückt wird.