Polizei & sicherheit
Von entscheidender Bedeutung ist, dass das Vertrauen in die Exekutive im Speziellen und die Sicherheitsverwaltung im Allgemeinen im größten möglichen Umfang gegeben und faktisch begründet sein muss.
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Inhaltsverzeichnis
- Unsere Forderungen
- Entpolitisierung der Besetzung von Planstellen
- Kontrolle rechtskonformer Weisungen
- Bedingungslose Beibehaltung der Pragmatisierung
- Entlastung der Exekutive hinsichtlich Statistik und Administration
- Vereinfachung des Besoldungsschema in der Exekutive
- Verbesserung der Aus- bzw. Weiterbildung im Bereich der Sicherheitsverwaltung
- Stärkere Anbindung der Staatsanwälte an die Exekutive
- Verfahrensbeschleunigung im Asyl- und Fremdenwesen
- Exekutivdienstgesetz
1. Unsere Forderungen
Unsere Forderungen:
- Komplette Entpolitisierung bei Besetzung von Planstellen
- Kontrolle rechtskonformer Weisungen
- Entlastung der Exekutive bei Administrationsaufgaben
- Stärkere Anbindung der Exekutive an die Staatsanwaltschaften
- Verfahrensbeschleunigung im Asyl- und Fremdenwesen
2. Entpolitisierung der Besetzung von Planstellen
Einer unserer Kernforderungen ist die Gewährleistung, dass die Besetzungen von Planstellen transparent, objektiv und nach fachlicher Qualifikation erfolgt und nicht zur Spielwiese parteipolitischer Interessen verkommt. Zu diesem Zweck sollten unabhängige Gremien sowohl in Ministeriumsebene als auch bei den einzelnen Landespolizeidirektionen auf Basis eines Wertekataloges den bestgeeigneten Bewerber ermitteln. Die Entscheidungsgrundlagen müssen transparent sein. Die Besetzungen in den Führungsebenen sind mit Möglichkeit der Wiederbestellung zeitlich zu befristen. In diesem Zusammenhang ist das Instrument der Personalvertretung zu überdenken, da diese derzeit ebenso unter massivem parteipolitischem Einfluss steht.
3. Kontrolle rechtskonformer Weisungen
Bedenken von Beamten der Exekutive bzw der Sicherheitsverwaltung gegen Weisungen oder Entscheidungen/Vorgaben der Dienstbehörde müssen eine Aufwertung bzw Stärkung erfahren. Bei allen Landespolizeidirektionen sollen weisungsunabhängige Stellen eingerichtet werden, welche sich mit den rechtlichen Bedenken in Zusammenhang mit Weisungen und Verordnungen auseinandersetzen.
4. Bedingungslose Beibehaltung der Pragmatisierung
Entscheidend ist auch die Beibehaltung der Pragmatisierung und Verkürzung der Probezeit im Exekutivdienst auf vier Jahre anstelle von sechs Jahren. Die Anforderungen im Aufnahmeverfahren, in Kombination mit der zweijährigen Ausbildungsphase sowie einer zweijährigen Beobachtungsphase im Praxisbetrieb sind als Maßstab für eine Pragmatisierung ausreichend und dient der Sicherheit gegen Einflussnahme bei der Vollziehung. Auch eine Pragmatisierung im Verwaltungsdienst soll wieder möglich werden.
5. Entlastung der Exekutive hinsichtlich Statistik und Administration
Besonders Polizeiinspektionen, welche die Basis der gesamten polizeilichen Arbeit darstellen müssen von den ausufernden administrativen Aufgaben (Gebäudeverwaltung, Gehaltskontrolle, Statistik, usw…) entbunden werden. Sofern derartige Aufgaben überhaupt notwendig sind, können diese von geschulten Verwaltungsbediensteten erledigt werden, sodass sich die Exekutivorgane wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Die Polizei hat im Allgemeinen kein Personalproblem sondern ein Aufgabenverteilungs- bzw ein Ressourcenverwendungsproblem.
6. Vereinfachung des Besoldungsschema in der Exekutive
Das monatliche Einkommen eines Exekutivorganes setzt sich seit Jahrzehnten aus einem Sammelsurium unzähliger Zulagen und sonstiger Parameter zusammen. Die Besoldung gehört schlicht weg vereinfacht. Eine höheres Einstiegsgehalt mit flacherer Gehaltskurve, einer Pauschalierung von Zulagen und auch die gänzliche Streichung diverser Vergütungen (zB: Reisekosten) sind schon lange notwendig. Daraus ergäbe sich höhere Transparenz als auch größere Sicherheit im Falle von längerer Dienstunfähigkeit.
7. Verbesserung der Aus- bzw. Weiterbildung im Bereich der Sicherheitsverwaltung
Im Bereich der Sicherheitsverwaltung ist es wichtig die Ausbildung in den einzelnen Funktionsverwendungen zu verbessern und auszudehnen. Die Fachmaterien werden durch die zunehmenden Verschränkungen mit internationalem Recht und Verträgen immer komplexer. Dieser Herausforderung soll durch eine erweiterte und verlängerte Ausbildung und einem verbesserten Weiterbildungsangebot Rechnung getragen werden. Vorrangig soll das Ausbildungsprogramm im Wege von Onlinekursen absolviert werden können.
8. Stärkere Anbindung der Staatsanwälte an die Exekutive
Mit der letzten Reform der Strafprozessordnung wurde durch das Instrument der Anfalls- und Anlassberichte eine gewisse Annäherung von Staatsanwaltschaft und Exekutive bereits erreicht. Derzeit sind bei den Staatsanwaltschaften landesweit Journaldienste installiert. Die Einbindung der Staatsanwaltschaft in die unmittelbare kriminalpolizeiliche Ermittlungstätigkeit muss jedoch noch forciert werden. Auf der Ebene der Bezirks- und Stadtpolizeikommanden sollen 24-Stunden Journalstaatsanwälte eingesetzt werden, welche von den ermittelnden Beamten kontaktiert werden können und auch an den Ort des Geschehens kommen.
9. Verfahrensbeschleunigung im Asyl- und Fremdenwesen
Im Falle von strafrechtlichen Verurteilungen ab einer gewissen Schwere (Deliktskatalog) muss eine Abschiebung, einschließlich Schubhaft jedenfalls durchsetzbar sein. In Bezug auf die derzeitige Coronasituation ist eine Abschiebung im Moment nicht möglich, wenn der Zielstaat einen Test oder eine Impfung verlangt, dies der Schübling jedoch verweigert. Im Falle von augenscheinlich aussichtslosen Asylansuchen (Asyltourismus), muss eine sofortige Zurückweisung oder Abschiebung möglich sein. Das geltende Asylrecht soll strikt und engmaschig umgesetzt werden können. Im Gegenzug könnten Einwanderungsbestimmungen gelockert werden, sofern einwanderungswillige Personen sich selbst erhalten können und im Stande und willens sind, einen Beitrag am gesellschaftlichen System zu leisten.
10. Exekutivdienstgesetz
Gerade die Exekutive ist mit der sonstigen allgemeinen Verwaltung (Lehrer, medizinisches Personal, usw…) nicht zu vergleichen. Die Exekutive muss aus dem gesamten staatlichen Verwaltungssystem herausgelöst und dies in einem eigenen Exekutivdienstgesetz verankert und geregelt werden.