Die Parteizugehörigkeit eines Beamten als Privatperson ist zwar rechtmäßig, doch wie gewissenhaft werden seine politischen Überzeugungen von seinen staatlichen Aufgaben getrennt, insbesondere dann, wenn Ermessensspielräume gegeben sind? Parteibuchbeamte und -bedienstete stehen unter Generalverdacht, als willfährige Erfüllungsgehilfen einer unlauteren Politik zu agieren, die ihnen als Dank entsprechende berufliche Aufstiege ermöglichen. Zuverlässige Zahlen über die Parteizugehörigkeit von Beamten und Bediensteten im öffentlichen Dienst sind schwer zugänglich. Allerdings ist die Hälfte aller Parlamentarier Beamte, was eine eigene Sprache spricht.
Wir fordern, dass Beamte und Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst ihre Parteimitgliedschaft und ihre dortige Funktion offenlegen. Es muss deutlich gemacht werden, dass sie dem ganzen Volk und nicht einer Partei verpflichtet sind, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen und bei ihrer Amtsführung stets das Wohl der Allgemeinheit in den Mittelpunkt stellen. Wie es das Dienstrecht verlangt, hat der Beamte „in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.“ Hierzu gehört die Pflicht zur Neutralität und zum gemeinwohlorientierten Handeln.
Wir lehnen die parteipolitische Ämterpatronage mit der Bevorzugung von Bewerbern bei der Besetzung von Positionen sowie bei Beförderungen und Abberufungen im öffentlichen Dienst ab. Sie ist gesetzeswidrig und verstößt gegen das Leistungsprinzip, Diskriminierungsverbot, Demokratieprinzip und die Neutralitätspflicht. Interessenskonflikte von Parteibuch-Beamten sind vorprogrammiert, denn wer prüft, ob ihre gemäß ihrem Diensteid ausschließlich an Recht und Gesetz, Neutralität und Unabhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen stattfinden. Derartige Verfilzungen von Exekutive und Legislative missachten zudem das Gewaltenteilungsprinzip und unterwandern die Demokratie.
Wir fordern eine parteipolitische Neutralisierung der Beamtenschaft und der Bediensteten im öffentlichen Dienst. So muss bei jeder Stellenbesetzung in der staatlichen Verwaltung die fachlich und menschlich geeignetste Person zum Zuge kommen. Dabei ist der gerichtliche Schutz bei der Stellenbesetzung oder Abberufung zu verstärken, sodass eine Konkurrentenklage auch über Gewerkschaften und Verbände möglich ist. Die Gründe bei der Auswahl von Bewerbern mit Parteizugehörigkeit für die Stellenbesetzung müssen transparent offengelegt werden, zu dessen Überprüfung z.B. der Rechnungshof eingeschaltet werden kann. Zu verfolgen ist zudem die Ämterpatronage als strafrechtlicher Tatbestand der Untreue. Außerdem werden alle Parteien zur verpflichtenden Selbstbeschränkung in dieser Sache aufgerufen.
Im Umkehrschluss darf es nicht sein, dass gesetzestreue fachkompetente Beamte und Bedienstete erst sehr viel Zivilcourage aufbringen müssen, um politischen Willkürakten und fragwürdigen politischen Entscheidungen entgegenzutreten, um am Ende doch kaltgestellt zu werden. Wir treten dafür ein, dass die Betroffenen zukünftig nicht mehr an die Schweige- und Treuepflicht gegenüber ihren Dienstherren gebunden sind und das Recht haben, relevante Sachverhalte öffentlich sachlich und fachlich fundiert darzulegen.