Öffentlicher Dienst

Jeder Mensch, der sich für den öffentlichen Dienst entscheidet, ist sich seiner enormen Verantwortung gegenüber dem Volk bewusst. Diese Verantwortung darf zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen von unethischen und diskriminierenden Verhalten beeinflusst werden. Menschen im Beamtendienst begegnen allen Bürgern mit Achtung und demselben Respekt. Entscheidungen werden stets transparent und unabhängig getroffen.

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1. Unsere Forderungen

Unsere Forderungen:

  1. Beamte müssen uneingeschränkt unabhängig und unpolitisch sein
  2. Abschaffung von Amtsgeheimnissen, Schweigepflicht und Disziplinarfunktion
  3. Die Tätigkeit von Beamten kennt keine Diskriminierung
  4. Beamte handeln uneingeschränkt im Sinne des Gemeinwohls

2. Kein Weisungsrecht für Politiker

Das Beamtenrecht fordert unrechtmäßige parteipolitische Machtansprüche zu verhindern und dem Primat der Politik entgegenzutreten. Im Gegensatz zu „politischen Beamten“ wie Bürgermeister, Minister etc. nehmen diese Staatsdiener eine besondere rechtsstaatliche Stellung ein, denn sie bilden mit ihrem uneingeschränkten Vertrauensverhältnis und ihrer Loyalität dem Staat gegenüber ein Schutzschild für die Bürger und ihr Gemeinwohl, insbesondere bei politischen Willkürakten. Somit sind Beamte von Amts wegen Kontrolleure der Macht und der Gewaltenteilung. Ihre fachlich fundierten Entscheidungen müssen ausschließlich aus der Loyalität und dem Wohle gegenüber dem Volk und den geltenden Gesetzen entspringen. 

Wir treten dafür ein, dass jedwede unrechtmäßige Einflussnahme aus Politik und Wirtschaft auf leitende Bedienstete und Beamte gesetzlich geahndet wird. Dazu zählen auch politisch motivierte Weisungen von „höherer Stelle“ sowie damit im Zusammenhang stehende Einflussnahmen, wie der Stopp von Beförderungen oder die Neueinstellung willfähriger Beamter etc. Erfahren Beamte rechtswidrige Weisungen oder erhalten von politischen Willkürmaßnahmen und Unrechtmäßigkeiten Kenntnis unterliegen sie der Anzeigepflicht.

Die Verwirklichung von Vorhaben und Maßnahmen aus politischen oder rein wirtschaftlichen Interessen unterliegen der eingehenden fachlichen Prüfung der dafür qualifizierten Beamtenschaft und leitenden Bediensteten. Ihre Entscheidungen sind zukünftig den Bürgern in geeigneter Form offenzulegen und zu begründen und sie an bestimmten Entscheidungsprozessen zu beteiligen. 


3. Abschaffung von Amtsgeheimnis, Schweigepflicht und Disziplinarfunktion

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass willfährige Behördenleitungen politisch suspekte Vorgänge zu Amtsgeheimnissen erklärten, wodurch dem Bürger wichtige Informationen, Vorgänge und Zusammenhänge vorenthalten wurden. Dadurch entstand der Eindruck eines in sich geschlossenen Zirkels von Politik und staatlicher Verwaltung; ein Grund mehr für die ständig steigende Behörden- und Politikverdrossenheit in der Bevölkerung. 

Wir fordern, dass gesetzestreue Staatsdiener zum rechten Zeitpunkt gegen politische Willkürakte und Unrechtmäßigkeiten, ohne jedwede Benachteiligung, Widerspruch erheben müssen. Auch sind Disziplinarverfahren abzuschaffen, zumal sie gern als politisches Instrumentarium für unliebsame Beamte mit fragwürdigen Begründungen missbraucht werden, um sie auf diesem Wege kaltzustellen und loszuwerden. Im Übrigen entsprechen Disziplinarverfahren nicht annähernd rechtsstaatlichen Standards, denn es ist abwegig, dass die Anklagebehörde gleichzeitig als beurteilende Behörde wie in Inquisitionsprozessen auftritt. 

Neben der Abschaffung der Disziplinarfunktion müssen auch die Amtsgeheimnisse und die Schweigepflicht in allen Behörden und Körperschaften der Selbstverwaltung wie Kammern sowie in Hochschulen, Sozialversicherungsträgern etc. aufgehoben werden. Darüber hinaus dürfen Dienstaufsichtsbeschwerden nicht mehr zu den internen Angelegenheiten zählen und müssen inhaltlich und im Ergebnis dem Bürger offengelegt werden. 

Befangene und willfährige Beamte und Vertragsbedienstete, die sich mit ihrem schuldhaften öffentlich-rechtlichen Handeln als Erfüllungsgehilfen von Politik oder Wirtschaft erweisen bzw. die sich im Außenverhältnis gegenüber Dritten schuldhaft rechtswidrig verhalten, können nicht mehr die Fürsorge- und Haftpflicht des Dienstherrn in Anspruch nehmen. 

4. Beamte bilden einen Schutzschild für die Menschen

Die staatliche Verwaltung hat stets auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften zu arbeiten. Sie kontrolliert pflichtgemäß politische Entscheidungen und trägt zu konsensfähigen Lösungen in politischen Entscheidungsprozessen bei. Das Primat der Politik existiert dabei nicht und es gibt auch keine Loyalität gegenüber Politikern. Insofern haben leitende Beamte und Bedienstete im öffentlichen Dienst als Teil der Gesellschaft wie ein Schutzschild für die Bürger zu fungieren. 

Wir fordern, dass der vielfach verlorengegangene Vertrauensverlust in die Behördenarbeit und in den demokratischen Rechtsstaat in der Bevölkerung wiederhergestellt werden muss. Die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung zur Neutralität und vollständigen Transparenz muss insbesondere bei Entscheidungen zum Allgemeinwohl gelten. Dabei müssen die Erkenntnisgewinnung und die Auswirkungen von Entscheidungen für jeden Bürger nachvollziehbar und öffentlich zugänglich sein, damit eine eigene Meinungsbildung und fundierte Widersprüche erleichtert werden. 

5. Beamte erfüllen ihre Aufgaben parteipolitisch unabhängig

Die Parteizugehörigkeit eines Beamten als Privatperson ist zwar rechtmäßig, doch wie gewissenhaft werden seine politischen Überzeugungen von seinen staatlichen Aufgaben getrennt, insbesondere dann, wenn Ermessensspielräume gegeben sind? Parteibuchbeamte und -bedienstete stehen unter Generalverdacht, als willfährige Erfüllungsgehilfen einer unlauteren Politik zu agieren, die ihnen als Dank entsprechende berufliche Aufstiege ermöglichen. Zuverlässige Zahlen über die Parteizugehörigkeit von Beamten und Bediensteten im öffentlichen Dienst sind schwer zugänglich. Allerdings ist die Hälfte aller Parlamentarier Beamte, was eine eigene Sprache spricht. 

Wir fordern, dass Beamte und Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst ihre Parteimitgliedschaft und ihre dortige Funktion offenlegen. Es muss deutlich gemacht werden, dass sie dem ganzen Volk und nicht einer Partei verpflichtet sind, ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen und bei ihrer Amtsführung stets das Wohl der Allgemeinheit in den Mittelpunkt stellen.  Wie es das Dienstrecht verlangt, hat der Beamte „in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.“ Hierzu gehört die Pflicht zur Neutralität und zum gemeinwohlorientierten Handeln. 

Wir lehnen die parteipolitische Ämterpatronage mit der Bevorzugung von Bewerbern bei der Besetzung von Positionen sowie bei Beförderungen und Abberufungen im öffentlichen Dienst ab. Sie ist gesetzeswidrig und verstößt gegen das Leistungsprinzip, Diskriminierungsverbot, Demokratieprinzip und die Neutralitätspflicht. Interessenskonflikte von Parteibuch-Beamten sind vorprogrammiert, denn wer prüft, ob ihre gemäß ihrem Diensteid ausschließlich an Recht und Gesetz, Neutralität und Unabhängigkeit von politischen und wirtschaftlichen Einflüssen stattfinden. Derartige Verfilzungen von Exekutive und Legislative missachten zudem das Gewaltenteilungsprinzip und unterwandern die Demokratie. 

Wir fordern eine parteipolitische Neutralisierung der Beamtenschaft und der Bediensteten im öffentlichen Dienst. So muss bei jeder Stellenbesetzung in der staatlichen Verwaltung die fachlich und menschlich geeignetste Person zum Zuge kommen. Dabei ist der gerichtliche Schutz bei der Stellenbesetzung oder Abberufung zu verstärken, sodass eine Konkurrentenklage auch über Gewerkschaften und Verbände möglich ist. Die Gründe bei der Auswahl von Bewerbern mit Parteizugehörigkeit für die Stellenbesetzung müssen transparent offengelegt werden, zu dessen Überprüfung z.B. der Rechnungshof eingeschaltet werden kann. Zu verfolgen ist zudem die Ämterpatronage als strafrechtlicher Tatbestand der Untreue. Außerdem werden alle Parteien zur verpflichtenden Selbstbeschränkung in dieser Sache aufgerufen. 

Im Umkehrschluss darf es nicht sein, dass gesetzestreue fachkompetente Beamte und Bedienstete erst sehr viel Zivilcourage aufbringen müssen, um politischen Willkürakten und fragwürdigen politischen Entscheidungen entgegenzutreten, um am Ende doch kaltgestellt zu werden. Wir treten dafür ein, dass die Betroffenen zukünftig nicht mehr an die Schweige- und Treuepflicht gegenüber ihren Dienstherren gebunden sind und das Recht haben, relevante Sachverhalte öffentlich sachlich und fachlich fundiert darzulegen.

Wir fordern den „einstweiligen Rechtsschutz“ 

Die zahlreich erlassenen verfassungs- und gesetzeswidrigen Verordnungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie und das COVID-19-Impfpflichtgesetz haben überdeutlich gemacht, dass die Bürger keine kurzfristig wirkenden gesetzlichen Handhabungen haben. Es ist in einer freiheitlichen Demokratie unvertretbar, dass eine hohe Zahl der Verordnungen vom Verfassungsgerichtshof oft erst ein Jahr später oder gar länger als gesetzeswidrig und für nichtig erklärt werden. Ein Beispiel dafür ist die am 3. April 2020 erlassene COVID-19-Verordnung des ÖVP-Bürgermeisters von Graz, die das Betreten von Kinderspielplätzen untersagte, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach über einem 1 Jahr und 8 Monate am 15.12.2021 aufgehoben wurde, da sie gesetzeswidrig war. 

Nach Überprüfung der vom VfGH offengelegten „ausgewählten Entscheidungen“ wurden weit über ein Dutzend COVID-19-Verordnungen zwischen Juni 2020 bis Dezember 2021 als verfassungs- und/bzw. gesetzeswidrig eingestuft und aufgehoben. In über zehn Fällen betrafen es Maßnahmen-Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Wir fordern einen „einstweiligen Rechtschutz“ bei allen Verwaltungsakten und Gesetzgebungen, die in die Grund- und Freiheitsrechte des Bürgers eingreifen. Derartige vorläufige Entscheidungen haben als Eilverfahren eine aufschiebende Wirkung, wodurch die Effektivität des Rechtschutzes gewährleistet ist.