Wir fordern die gänzliche Gleichstellung der getrennt erziehenden Väter auf Grund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes.
Wir fordern die Gleichberechtigung der getrennt erziehenden Väter auf allen Ebenen der Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens).
Alle Väter und Mütter müssen gleiche Rechte und Pflichten besitzen.
Wir fordern eine Doppelresidenz mit zwei Hauptwohnsitzen – das Kind fordert Gleichberechtigung gegenüber Vater und Mutter. Die gemeinsame elterliche Verantwortung für das Kind steht an oberster Stelle.
Wir fordern zentrale, niederschwellige Beratungsstellen für getrennt erziehende Väter auf Bundesebene und kommunale Familienberatungsstellen, die auf Trennung und Scheidung fokussiert sind (wie z.B. Familienzentrum Linz-Pichling).
Wir fordern die organisatorische, raumtechnische und pekuniäre Förderung von Selbsthilfegruppen für getrennt erziehende Väter.
Der österreichische Staat hat die gemeinsame Obsorge ab Feststellung der Elternschaft als gesetzlichen Normalfall bei verheirateten und unverheirateten Eltern zu verankern.
Wir fordern den Ausbau von umfassenden Bildungsprogrammen und Öffentlichkeitsarbeit, in der schulischen und außerschulischen Bildung sowie in der medialen Darstellung zum Thema „getrennt erziehende Väter“.
Wir fordern den Ausbau der Beratungseinrichtungen dahingehend, da insbesondere in der Vorscheidungsphase eine verpflichtende, neutrale und umfassende juristische Beratung über alle Möglichkeiten und Konsequenzen von Scheidungen und Obsorge Vereinbarungen unumgänglich sind. Wir fordern umfassende, kostenlose Beratung hinsichtlich Unterhaltsrecht.
Wir fordern einen einheitlichen Beratungszwang bei streitigen und einvernehmlichen Scheidungen, um dem Gang zum kostenintensiven und langwierigen Gerichtsverfahren mit Rechtsanwälten zu verhindern.
Wir fordern den gesetzlichen Anspruch auf Wohnungen im geförderten Wohnbau mit ausreichendem Platzangebot für das Kind sowohl für den getrennt erziehenden Vater als auch für die alleinerziehende Mutter im gleichen Ausmaß (Wohnungsgröße). So wird derzeit in Wien eigens geförderter Wohnraum für alleinerziehende Elternteile, jedoch nicht für getrennt erziehende Elternteile geschaffen. Bei Bauträgerwettbewerben des Wohnfonds Wien gibt es bauliche Schwerpunkte für Alleinerzieher, jedoch keinen Schwerpunkt für getrennt erziehende.
Wir fordern eine umfassende Rechnungslegung für Verwendung des Kindesunterhalts. Der getrennt erziehende Vater muss regelmäßig sein Einkommen offenlegen, der getrennt erziehende Elternteil hat keine rechtlich durchsetzbare Möglichkeit die Verwendung des Geldes durch das Gericht überprüfen zu lassen. Derzeit ist der getrennt erziehende Familienvater bloß Zahler, aber es gibt keine Kontrollmechanismen.
Wir fordern die Einführung eines gesetzlich verpflichtenden Reißverschlusssystems (Mann/Frau in erster Instanz) im Familienrecht, derzeit in der ersten Instanz bis zu 85 %(!) weibliche Richter.
Wir fordern eine 50:50 Quotenregelung im Familienrecht, derzeit 85 (!) % weibliche Einzelrichter im Familienrecht. Forderung einer Quotenregelung! Die Bundesregierung soll sich selbst dazu verpflichten, einen 50% Männeranteil („Männerquote“) in den Abteilungen im Familienrecht an den jeweiligen Bezirksgerichten einzuführen.
Wir fordern wesentlich kürzere Verfahren für Gerichtsbeschlüsse in der ersten Instanz. Derzeitige Verfahrenszeiten gehen über Jahre ohne verbindliche Beschlüsse im Außerstreitverfahren mit langatmigen Antragsrecht. Binnen sechs Monaten muss ab Erstantrag entschieden sein, ansonsten besteht ein verpflichtendes Devolutionsrecht zur nächsten, höheren Instanz.