Menschen & Gesellschaft
Die wertvollen Unterschiede der Andersartigkeit der Geschlechter und deren Position in der Gesellschaft sind Basis für unser aller Zusammenleben. Nur durch einen achtsamen Umgang und eine Rückkehr zum Bewusstsein, dass wir alle Teil der Menschheitsfamilie sind, lassen sich die komplexen Themen des Alltags gerecht und nachhaltig lösen.
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Inhaltsverzeichnis
- Unsere Forderungen
- Männerrechte in Erziehungsfragen nach Trennung
- Forderungen für getrennt erziehende Väter
- Besuchsrecht für Großeltern
- Gender Pay Gap schließen
- Genderfragen und Geschlechteridentität
- Gleichstellung für Männer und Frauen
- Antisexismus & Antidiskriminierung
- Zivilcourage
- Schutz vor Diskriminierung
- Kindeswohl und Kinderrechte
- Förderung gewollter Kinder und Prävention ungewollter Schwangerschaften
- Sterberecht / Sterbehilfe
- Karriere bei Homeworking
- Integration / Inklusion und Ausgrenzung
1. Unsere Forderungen
Unsere Forderungen:
- Männerrechte in Erziehungsfragen nach Trennung stärken
- Das Recht auf Kontakt zu Großeltern auch nach Trennung im Sinne des Kindeswohles verankern
- Gender Pay Gap schließen
- Uneingeschränkte Gleichstellung der Geschlechter von allen Menschen
- Wachsames Augenmerk auf die Einhaltung von Antidiskriminierung und Antisexismus
- Freie und selbstbestimmte Entscheidung in medizinischen Fragen auch beim Sterben
- Keine mediale Instrumentalisierung von sexueller Ausrichtung und Gendern
- Wir fordern öffentliche Kampagnen zur Sensibilisierung gegen Diskriminierung
- Politische Entscheidungen dürfen nur im Einvernehmen mit dem Kindeswohlvorrangigkeitsprinzip getroffen werden
2. Männerrechte in Erziehungsfragen nach Trennung
In der gesellschaftlichen Auseinandersetzung finden sich laufend die Themen um alleinerziehende Mütter, Frauenrechte, Kindeswohl, und den erzieherischen Umgang mit Kindern nach einer Scheidung oder Trennung. Der mediale Fokus liegt dabei größtenteils bei den alleinerziehenden Müttern. Ob freiwillig oder unfreiwillig, wird nicht thematisiert. Wie die Situation der getrennt erziehenden Väter aussieht, ist hingegen wenig bis gar nicht wissenschaftlich aufgearbeitet worden.
Das Thema „Gleichstellung der getrennt erziehenden Familienväter“ ist derzeit nicht präsent. Weder auf legislativer, judikativer, exekutiver noch medialer Ebene.
Kinder haben einen Anspruch auf Gleichberechtigung gegenüber Vater und Mutter.
3. Forderungen für getrennt erziehende Väter
Wir fordern die gänzliche Gleichstellung der getrennt erziehenden Väter auf Grund des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes.
Wir fordern die Gleichberechtigung der getrennt erziehenden Väter auf allen Ebenen der Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens).
Alle Väter und Mütter müssen gleiche Rechte und Pflichten besitzen.
Wir fordern eine Doppelresidenz mit zwei Hauptwohnsitzen – das Kind fordert Gleichberechtigung gegenüber Vater und Mutter. Die gemeinsame elterliche Verantwortung für das Kind steht an oberster Stelle.
Wir fordern zentrale, niederschwellige Beratungsstellen für getrennt erziehende Väter auf Bundesebene und kommunale Familienberatungsstellen, die auf Trennung und Scheidung fokussiert sind (wie z.B. Familienzentrum Linz-Pichling).
Wir fordern die organisatorische, raumtechnische und pekuniäre Förderung von Selbsthilfegruppen für getrennt erziehende Väter.
Der österreichische Staat hat die gemeinsame Obsorge ab Feststellung der Elternschaft als gesetzlichen Normalfall bei verheirateten und unverheirateten Eltern zu verankern.
Wir fordern den Ausbau von umfassenden Bildungsprogrammen und Öffentlichkeitsarbeit, in der schulischen und außerschulischen Bildung sowie in der medialen Darstellung zum Thema „getrennt erziehende Väter“.
Wir fordern den Ausbau der Beratungseinrichtungen dahingehend, da insbesondere in der Vorscheidungsphase eine verpflichtende, neutrale und umfassende juristische Beratung über alle Möglichkeiten und Konsequenzen von Scheidungen und Obsorge Vereinbarungen unumgänglich sind. Wir fordern umfassende, kostenlose Beratung hinsichtlich Unterhaltsrecht.
Wir fordern einen einheitlichen Beratungszwang bei streitigen und einvernehmlichen Scheidungen, um dem Gang zum kostenintensiven und langwierigen Gerichtsverfahren mit Rechtsanwälten zu verhindern.
Wir fordern den gesetzlichen Anspruch auf Wohnungen im geförderten Wohnbau mit ausreichendem Platzangebot für das Kind sowohl für den getrennt erziehenden Vater als auch für die alleinerziehende Mutter im gleichen Ausmaß (Wohnungsgröße). So wird derzeit in Wien eigens geförderter Wohnraum für alleinerziehende Elternteile, jedoch nicht für getrennt erziehende Elternteile geschaffen. Bei Bauträgerwettbewerben des Wohnfonds Wien gibt es bauliche Schwerpunkte für Alleinerzieher, jedoch keinen Schwerpunkt für getrennt erziehende.
Wir fordern eine umfassende Rechnungslegung für Verwendung des Kindesunterhalts. Der getrennt erziehende Vater muss regelmäßig sein Einkommen offenlegen, der getrennt erziehende Elternteil hat keine rechtlich durchsetzbare Möglichkeit die Verwendung des Geldes durch das Gericht überprüfen zu lassen. Derzeit ist der getrennt erziehende Familienvater bloß Zahler, aber es gibt keine Kontrollmechanismen.
Wir fordern die Einführung eines gesetzlich verpflichtenden Reißverschlusssystems (Mann/Frau in erster Instanz) im Familienrecht, derzeit in der ersten Instanz bis zu 85 %(!) weibliche Richter.
Wir fordern eine 50:50 Quotenregelung im Familienrecht, derzeit 85 (!) % weibliche Einzelrichter im Familienrecht. Forderung einer Quotenregelung! Die Bundesregierung soll sich selbst dazu verpflichten, einen 50% Männeranteil (“Männerquote”) in den Abteilungen im Familienrecht an den jeweiligen Bezirksgerichten einzuführen.
Wir fordern wesentlich kürzere Verfahren für Gerichtsbeschlüsse in der ersten Instanz. Derzeitige Verfahrenszeiten gehen über Jahre ohne verbindliche Beschlüsse im Außerstreitverfahren mit langatmigen Antragsrecht. Binnen sechs Monaten muss ab Erstantrag entschieden sein, ansonsten besteht ein verpflichtendes Devolutionsrecht zur nächsten, höheren Instanz.
4. Besuchsrecht für Großeltern
Jedes Kind hat auch das Recht nicht nur seine leiblichen Eltern, sondern auch die Großeltern dazu kennenzulernen, das Recht auf regelmäßigen Besuch vor allem dann, wenn das Kind zur Adoption freigegeben, verstoßen/abgelegt oder durch Scheidung aus dem Familienverband getrennt wurde. Dabei ist es unerheblich was sich der obsorgende Elternteil über den anderen denkt bzw. der Grund der Trennung ist. Natürlich muss auch hier zum Wohle des Kindes Rücksicht genommen werden, wie z.B. bei Gewalttätern.
5. Gender Pay Gap schließen
Die MFG Österreich hat ihren Fokus auf „Menschen-Freiheit-Grundrechte“: Somit fordern wir die kompromisslose Gleichbezahlung von Männern und Frauen in allen Branchen.
Für 2022 wurde auf Basis des bereinigten Gender-Pay-Gap österreichweit eine Entgelt-Differenz von -12,7% zu Lasten der Frauen berechnet, somit müssen die Frauen in Österreich durchschnittlich 46 Tage im Jahr 2022 ohne Entgelt arbeiten (Datenbasis BPW Austria bzw. https://equal-pay-day.at).
Erschreckend ist auch der Unterschied zwischen den Bundesländern: In Österreich folgt der Grad der Lohndiskriminierung von Frauen einem Ost-West-Lohngefälle: In Wien erhalten Frauen für die gleiche Arbeit 4,2% weniger bezahlt – sie arbeiten also 15 Tage im Jahr 2022 gratis – der Vergleich zu Vorarlberg ist mit 22,2% weniger Lohn für gleiche Arbeit noch gravierender – die Vorarlberger Frauen werden im Jahr 2022 durchschnittlich für 81 Arbeitstage nicht bezahlt.
Mangelnde Lohn-Transparenz macht diese Benachteiligung der Frauen erst möglich, weshalb die MFG Österreich die transparente Erhebung und jährliche Veröffentlichung der Gender Pay Gap Daten von Firmen fordert, um eine geschlechterunabhängige Wertschätzung von Arbeitsleistungen zu gewährleisten.
6. Genderfragen und Geschlechteridentität
In der Pubertät eines Kindes eröffnet sich erstmals ein Entwicklungsfenster, dass die Festigung der Geschlechteridentität ermöglicht. Diese Phase ist eine der wichtigsten in der menschlichen Entwicklung überhaupt. Dabei spielt die zu dem Zeitpunkt vorherrschende Sozialisierung und auch die von außen einwirkenden Prägungen eine große Rolle. Äußere Reize können Kinder in dieser sensiblen Phase verunsichern.
Die Geschlechterdiskussion hat sich zu einem Politikum entwickelt, in der die Proponenten eine neue Welt ohne klarer Geschlechtertrennung suggerieren. Künftig gibt es nicht nur Mann oder Frau, sondern alles. Der Mensch als Hybrid seiner Selbst. Selbstverständlich dürfen die von medialer Hand zusätzlich befeuerten Gedanken und damit einhergehende Ängste von Kinder und Jugendlichen nicht unterschätz werden.
MFG setzt sich daher dafür ein, familienfördernde Maßnahmen zur Stärkung des analogen Zusammenlebens in der Kernfamilie zu setzten. Eine intakte Kernfamilie in der Verständnis und bedingungslose Liebe als Grundwerte gelten, ermöglichen unseren Kindern Fragen zu Sexualität und Identität in Abwesenheit von medialen Einflüssen gemäß der natürlich angedachten Geno- und Phänotypen zu entwickeln.
Ein jedoch voreiliger Zugang zu medizinscher irreversibler Hormonbehandlung ist in Anbetracht des hochsensiblen endokrinologischen Vorgängen im heranwachsenden menschlichen Körper kritisch zu bewerten.
Die von der „Verfassung der Natur“ also die evolutionären Tatsachen, dass es einen Unterschied zwischen Mann und Frau gibt kann keine politische Instanz aushebeln. Die besondere Rolle der Frau, in der Gesellschaft und der damit einhergehende Versuch die millionenalte „Verfassung der Natur“ umstoßen zu versuchen, hat in letzter Zeit ein bedenkliches Ausmaß in der öffentlichen Diskussion angenommen.
Wir sprechen hier keinesfalls über eine Diskussion zu den Themen Chancengleichheit am Arbeitsplatz, Aufstiegschancen im Beruf, andere Chancen und Möglichkeiten im gesellschaftlichen oder staatlichen Zusammenleben. Das wir zu Beginn der 20-iger Jahre des dritten Jahrtausend überhaupt noch diese Grundlagen diskutieren müssen ist beschämend.
7. Gleichstellung für Männer und Frauen
Gleichstellung steht für die gleiche Chance auf Möglichkeiten im täglichen Leben, wie Ausbildung, Job, Gehalt/Verdienstmöglichkeiten oder Karriere, verbunden mit allen RECHTEN und PFLICHTEN dem gemeinsamen Gesetz gegenüber, unabhängig von Geschlecht, Religion oder politischer Einstellung.
Die Anerkennung und Entlohnung muss nach LEISTUNG erfolgen, d.h. 45 Jahre Arbeit für ALLE bis zum Übergang in die Pension, mit entsprechenden anrechenbaren Ersatzzeiten für die Kindererziehung. Wobei auch hier wie im Sport auch differenzierte Maßstäbe definiert, angepasst und eingesetzt werden müssen, da manches auch im “schweren” Job anatomisch, so wie auch für Menschen mit Beeinträchtigungen, entweder nur eingeschränkt bzw. unmöglich ist.
Sämtliche Förderungen und Unterstützungen gehören einheitlich geregelt bei jedem GLEICH angewandt und sollen nicht wie derzeit in jedem Bundesland anders, wie z.B. die Sozialleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen unterschiedlich umgesetzt werden.
Gleichbehandlung hingegen ist in der Tat nicht immer leicht umzusetzen, da aus rein körperlichen (wie z.B. Größe oder Gewicht) bzw. auch bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. Sehschwäche) schon Einschränkungen, allein zwischen den Geschlechtern durch den Körperbau selbst, existieren, die die Natur auch so sinnvoll vorgesehen hat.
Sie muss und soll damit auch die Gleichstellung in der Gesellschaftspolitik, darum mit Klischees und Stereotypen brechen, wie etwa, dass ein guter Manager horrende Überstunden leistet oder mit dem Bild berufstätiger Rabenmütter, denn kein Unternehmen kann es sich leisten auf 50% des Potentials zu verzichten. Wir müssen umdenken, wenn es um die Organisation von Arbeitszeit oder von Führungsfunktionen geht, denn was zählt, ist Flexibilität. Wir müssen dazu übergehen, die Leistung zu bezahlen, nicht die Anwesenheit im Unternehmen. Einstellungstests und persönliche Vorstellungsgespräche sind nach nicht diskriminierenden Prinzipien zu gestalten und auf Gleichstellungsziele in allen Bewerbungssituationen und Ausschreibungen besonders hinzuweisen.
Die Gleichbehandlungs- bzw. Gleichstellungsgesetze verbieten verschiedene Formen der Diskriminierung insbesondere in der Arbeitswelt und gehen in ihrer heutigen Form im Wesentlichen auf europäische Rechtsakte zurück.
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) umfasst die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Es trifft darüber hinaus jedoch spezifische Regelungen einschließlich entsprechender Diskriminierungstatbestände betreffend Fördermaßnahmen für Frauen (Frauenförderungsgebot § 11, Frauenförderungspläne § 11a und Vorrang bei der Aufnahme § 11b, bei Aufstieg § 11c sowie Aus- und Weiterbildung § 11d) und verpflichtet zur Bestellung von Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen sowie zur Einrichtung von Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen.
Das österreichische Recht kennt keinen einheitlichen Behindertenbegriff.
Für Gleichstellungsfragen gilt die Definition des § 3 Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG): „Behinderung (…) ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren.“
Die Gleichstellung gilt auch für persönliche Religionswahlfreiheit und Akzeptanz aller anderen – nicht radikalen – Einstellungen dazu. Sie steht jedoch nicht für einen Kopftuchzwang auf Grund von Unterdrückung sei es im Haushalt, der Familie oder der Gesellschaft wegen anderer Religionsansichten bzw. Religionsauslegungen.
8. Antisexismus & Antidiskriminierung
In den Medien finden wir tagtäglich Berichterstattungen über Diskriminierung, Ausgrenzung, Gewalt, Rassismus etc. gegen Menschen, die anders sind oder anders denken als die Mehrheit. Solche Handlungen haben viele Gesichter und finden an den verschiedensten Orten, wie in Geschäften, auf der Straße, auf dem Schulhof, am Arbeitsplatz, in der Bahn, im Bus, aber auch innerhalb von Vereinen oder bei anderen Gelegenheiten, wenn Menschen zusammenkommen als auch im eigenen Hause statt.
9. Zivilcourage
MFG fordert umfassende Maßnahmen zur Etablierung von Zivilcourage in Schulen und Elementarbildungseinrichtungen. Zivilcourage beginnt bereits im Kleinen, nämlich in der Familie und im Freundeskreis. Immer dann, wenn Menschen als anders oder fremd empfunden, ausgegrenzt, verbal verletzt, bedroht oder tätlich angegriffen werden, braucht es diesen zivilen Mut, um hinzusehen und einzuschreiten.
Zivilcourage ist sichtbarer Widerstand aus Überzeugung bei deren Handlungen es um alltägliche Meinungsfreiheit geht, um das Akzeptieren von Widerspruch, um das Engagement gegen Diskriminierung von Menschen, die sich für Recht und Gerechtigkeit einsetzen und um die Achtung der Menschenwürde.
Diese WERTE sind dabei einzuhalten:
- Freiheit, die freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Gleichheit, Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit
- Demokratie, Toleranz, soziale Verantwortung
- Frieden und Völkerverständigung
- Gemeinwohlorientierung, dass Wohl aller Beteiligten
- Vermindern von Leid, Abwenden von Schaden, Lindern von Notlagen
- Bewahrung der physischen und psychischen Unversehrtheit/Integrität
- Engagement gegen Diskriminierung und Verfolgung von Minderheiten sowie Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Sexismus
- Einsatz gegen psychische und physische Gewalt, gegen gesellschaftliche und politische Repression sowie gegen Autoritarismus und Totalitarismus
- Erfüllung bestimmter Grundbedürfnisse für alle Menschen, insbesondere gegen Hunger, Armut und Krankheit
10. Schutz vor Diskriminierung
Eine Diskriminierung liegt dann vor, wenn sexistische, rassistische bzw. ausländerfeindliche Kommentare geäußert werden sowie benachteiligende Handlungen gesetzt werden.
Aufgrund einer Behinderung darf im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis gem. § 7a Abs. 1 Z 1, Abs. 2 und 4 sowie in der sonstigen Arbeitswelt im Sinne des § 7a Abs- 1 Z 2 bis 4 niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
- bei der Begründung eines Dienstverhältnisses
- bei der Festsetzung des Entgeltes
- bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt sind
- bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung
- beim beruflichen Aufstieg
- bei den sonstigen Arbeitsbedingungen
- bei der Beendigung des Dienstverhältnisses
- bei der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmer-/Arbeitgeberorganisation
- bei den Bedingungen für den Zugang zu selbständiger Erwerbstätigkeit
- bei der Benutzung von Gebäuden als auch technischen Möglichkeiten durch gegebene Barrieren
Der Diskriminierungsschutz gilt für körperliche, geistige, psychische oder sinnesbehinderte Menschen, als auch deren Angehörigen.
Es gilt ein Benachteiligungsverbot innerhalb der gesamten Bundesverwaltung auch beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Unmittelbare Diskriminierung wie durch Verweigerung eines Zutrittes zu einer Veranstaltung, als auch mittelbare durch unmögliche Teilnahme auf Grund von Barrieren sind genauso abzulehnen, wie die Belästigung durch Lustig machen über Schwächen und Anstiftung als Anweisung an eine Person zur Diskriminierung eines anderen Menschen.
MFG fordert umfassende öffentliche Aufklärungskampagnen von Seitens der zuständigen Landesantidiskriminierungsstellen für alle Fälle von Diskriminierung die im Zuge der Covid-19 Pandemie stattgefunden haben. Dies gilt sowohl für Betretungsverbote als auch für Benachteiligungen im Arbeitsalltag.
11. Kindeswohl und Kinderrechte
Kinder sind unsere Zukunft. MFG bekennt sich daher dazu, für unseren Kindern eine Zukunft nach bestem Wissen und Gewissen optimal zu gestalten. Dafür gibt es in den verschiedenen Altersstufen jeweils wichtige Ansätze:
- Vater und/oder Mutter soll eine tatsächliche Wahl geboten werden, entweder bei dem/n Kind/er 2 – 3 Jahr zuhause zu bleiben oder arbeiten zu gehen. Der Beruf Mutter oder Vater muss durch ein staatliches Gehalt anerkannt werden.
- Ein Großteil der Kinder hat den natürlichen Drang, sich zu bewegen, zu laufen, zu springen, zu tanzen. Schon in der elementarpädagogischen Bildung muss das unbedingt unterstützt werden. Die Ambition, dass Kinder bis zum Schulalter das „Stillsitzen“ lernen müssten, muss aufgegeben werden. Es müssen Rahmenbedingungen für das Erleben der Natur geschaffen werden. Das ist am Land wesentlich leichter als in Städten, aber auch dort gibt es durchweg größere Parks mit zumindest kleinen Wäldern, in denen die Kinder eine Beziehung zur Natur und seinen Lebewesen aufbauen können.
- Kinder sind von Natur aus wissbegierig; das wird im heutigen Bildungssystem kaum gefördert sondern eher zerstört. Die Schule stillt dieses Verlangen nur sehr rudimentär, vor allem fördert sie nicht die NEUGIER in ihrem ureigensten Sinn. Es gibt einen Lehrplan, der im Wesentlichen seit Jahrzehnten gleich geblieben ist. Die Sinnhaftigkeit von Vielem, was den Kindern unter dem Synonym „Allgemeinbildung“ vorgesetzt wird, erschließt sich leider oft nicht.
- Kritische, eigenständig denkende Kinder (leider immer mehr die Ausnahme) hinterfragen berechtigterweise, wofür sie dies oder jenes lernen müssen, und es fällt als Elternteil nicht leicht, den Lehrplan zu verteidige.
- Unsere Kinder müssen die Fähigkeit erlernen eine Diskussionskultur zu Themen von verschiedenen Gesichtspunkten zu sehen und auch andere Argumente gelten zu lassen. Dies ist generell nicht Teil des Lehrplans. Nur einzelne Lehrkräfte, für die dieses Thema ein privates Anliegen ist, bauen das mit in ihren Unterricht ein – leider immer weniger.
- Musik und heimische Lieder sind – außer im Kindergarten – kaum mehr Teil des Unterrichts, obwohl erwiesen ist, dass Musik nicht nur die Kreativität fördert, sondern auch die Lernfähigkeit verbessert. Wünschenswert wäre es, wenn Kinder in der Schule verschiedene Instrumente ausprobieren und auch lernen könnten.
- Doch die Zukunft unserer Kinder erschöpft sich nicht in der Bildung, die unbestritten ganz wesentlich ist.
In welche Welt wachsen unsere Kinder hinein? Können sie große Träume träumen? Sind sie begrenzt durch Fehler, die wir machen?
Wie können Kinder und Jugendliche träumen, sich selbst finden, andere kennenlernen und ihre sozialen und empathischen Fähigkeiten entwickeln und schließlich konkret ihre persönliche Zukunft planen, wenn ihnen von der Politik (und derzeit per einfacher Verordnung) Steine in den Weg gelegt werden, die ihnen unbeschwerte Jugendjahre verunmöglichen, eine freie Studienwahl, ad hoc geplante Auslandsjahre verunmöglichen, u.a.m.?
Das Thema Umwelt begleitet uns seit Jahrzehnten, doch ein freier Ideen- und Forschungswettbewerb sowie ein Denken im Großen (!) ist scheinbar unerwünscht, da sich Politik und Journalismus nur auf Teilaspekte und enge Themen beschränken – im Thema Wirtschaft wird aber global gedacht. Wie passt das zusammen?
Das Thema bedroht aber in immer größerem Ausmaß die Lebensfähigkeit auf unserem Planeten – wir scheinen aber aktiv und voller Inbrunst daran zu arbeiten, dass die Umwelt für unsere Kinder immer krankmachender wird:
- Immer mehr Hochspannungsleitungen
- 5G-Ausbau und -Aktivierung
- Stetige Ausweitung von Pistenkilometern
- Endlich zur Verfügung stehende Landfläche wird immer schneller sinnlos verbaut
12. Förderung gewollter Kinder und Prävention ungewollter Schwangerschaften
Die Familienpolitik der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass wir eine der niedrigsten Geburtenraten in Europa haben und eine der höchsten Raten an Schwangerschaftsabbrüchen. Schlechter kann man Familienpolitik nicht machen. Deshalb müssen endlich die realen Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt gerückt werden, um Menschen bei ihrem Wunsch nach gewollten Kindern zu unterstützen, ebenso wie in ihrem Bemühen ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.
Die meisten Menschen in Österreich wünschen sich Kinder, im Durchschnitt etwa 2. Tatsächlich bekommen Frauen jedoch nur ca. 1,4 Kinder. Nach dem ersten Kind geht der Wunsch nach weiteren Kindern dramatisch zurück. Der Grund ist die fehlende reale Unterstützung von Leben mit Kindern, welche in starkem Gegensatz steht zu den zahlreichen öffentlichen Stellungnahmen von Politikern und Religionsvertretern über die angebliche Unterstützung von Familien. Spätestens nach dem 1. Kind realisieren die Menschen, wie einschneidend die fehlende Unterstützung ist und verzichten meist auf weitere Kinder. Ganz im Gegensatz zu Schweden oder Frankreich, wo es eine deutlich höhere Geburtenrate gibt.
Deshalb muss eine zukünftige Familienpolitik anstelle ideologischer Überzeugung die realen Bedürfnisse von Menschen mit Kindern in den Mittelpunkt stellen. Damit die Menschen so viele Kinder bekommen, wie sie sich tatsächlich wünschen.
In ähnlicher Weise muss Familienpolitik die Menschen auch unterstützten ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.
Wichtige Aspekte dazu sind Bildung und Beratung, sowie gegebenenfalls Kostenübernahmen.
Ungewollte Schwangerschaften entstehen bekanntlich aus der heterosexuellen Aktivität zweier Menschen. Folglich sollte auch die Vorbeugung von beiden getragen werden. Leider ist Österreich ein Land, welches die Kosten der Verhütung alleine den Frauen aufbürdet. Jede Frau ist damit alleine gelassen und muss auf Einsicht ihres Partners hoffen, zumindest die Hälfte der Kosten zu übernehmen.
Die aktuelle Situation ist sowohl sozial, als auch hinsichtlich der Geschlechteraufteilung, ungerecht. Frauen, die sich die Kosten für eine wirksame Verhütung nicht leisten können, weichen häufig auf weniger wirksame Methoden aus, mit dem Risiko, dass sie ungewollt schwanger werden. Immerhin kostet eine Spirale ca. 400-500€. Somit führt die fehlende Kostenübernahme der Verhütung vorhersehbar zu unnötig vielen ungewollten Schwangerschaften. Dies kann nicht das Ziel einer Familienpolitik sein.
Nirgendwo in Österreich darf eine ungewollt schwanger gewordene Frau in ihrer verzweifelten Situation alleingelassen werden.
Wir als Gesellschaft müssen uns von seiner Zeugung an um jedes Kind bemühen. Es braucht niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Frauen in die Lage versetzen trotz widriger Umstände mit Freude und Stolz Leben zu schenken, selbst wenn das Kind dann in andere liebevolle Hände gegeben werden sollte. Letztendlich obliegt die Entscheidung natürlich der Frau, aber uns als Gesellschaft sollte das Leben jedes Kindes alle Anstrengung wert sein.
Selbstverständlich ist es aber zu akzeptieren, wenn eine Frau trotz Hilfsangeboten für sich die Entscheidung trifft, die Schwangerschaft zu beenden. Oft ist sie dann gezwungen, selbst die 500 – 800 € für einen Abbruch zu bezahlen. Die meisten Frauen, die sich zum Abbruch entschließen haben jedoch bereits Kinder und viele sind von ihren Partnern getrennt. Somit trifft diese soziale Ungerechtigkeit hauptsächlich alleinerziehende Frauen. Auch dies kann nicht Ziel einer Familienpolitik sein.
Neben dem Fokus auf die Prävention ungewollter Schwangerschaften unterstützen wir den Ausbau der bereits vorhandenen und bewährten Härtefallfonds für Betroffene und deren Einrichtung in jedem Bundesland.
13. Sterberecht / Sterbehilfe
MFG – Österreich tritt dafür ein, dass Individuen auf der Basis detaillierter und vollständiger Information selbst über medizinische Eingriffe am eigenen Leib entscheiden dürfen. Dies betrifft prophylaktische wie therapeutische Maßnahmen (wie zum Beispiel Immunisierungen) genauso wie die Entscheidung, in schwerer und irreversibler Krankheit den Tod den Vorzug zu geben. Vormünder tragen die Entscheidungen für minderjährige Schutzbefohlene, und zwar auch bereits vor und während der Geburt.
14. Karriere bei Homeworking
Arbeiten von zu Hause ist seit Corona-Pandemie und Lockdown eine günstige Form der Arbeit für Arbeitgeber, ist nur ein ERSATZ-Arbeitsplatz des Arbeitgebers, der aber auch von diesem voll ausgestattet werden muss, wie im Büro auch. Sämtliche (Sonder-) Leistungen wie am üblichen Arbeitsplatz selbst haben auch hier Anwendung zu finden und sind mit Kostenersatz abzugelten, denn die Firmen sparen sich hiermit Unmenge an Geld.
Des Weiteren ist dafür auch noch ein Ausgleich an Unkosten wie Strom/Licht, Wasser (Kochen, WC), Gas (Heizung, Kochen), Internet (oft wesentlich schlechter Leistungsmöglichkeiten und Tarife, da oft am Land, ohne entsprechender Infrastruktur, als Einzelkunde lebt), Telefonkosten (oft auch hier Verbindungsprobleme wegen Abgeschiedenheit) etc. zu gewähren, weil diese normalerweise Teil des Gehaltes im Büro am Arbeitsplatz sind. Weiters ist hier auch eine Einschränkung bzw. sogar der Verlust der Pendlerpauschale mit verbunden, aber wenn man einmal zu einem Meeting ins Büro kommen muss, hat man diese Kosten dann ganz allein zu tragen.
Teleworking ist eine Form der Arbeitsleistung die überall (also auch außerhalb von zu Hause ohne entsprechender Arbeitsplatz-Ausstattung) erbracht werden kann/soll, jedoch auch hier ist die uneingeschränkte Erreichbarkeit vom Arbeitgeber eingefordert und verlangt viel Leistungen ab, selbst oft beim Autofahren.
Hinzu kommt noch die zusätzliche Belastung der Lärm im Hintergrund durch Kinderbetreuung und die parallele Versorgung/Unterstützung dieser. Kinderlose jedoch hingegen vereinsamen zusehends ohne persönliche Kontakte und sind isoliert und abgeschottet. Bei lang andauernder Situation verfallen diese vermehrt in einen schlechtem psychischem Zustand.
15. Integration / Inklusion und Ausgrenzung
Die Intergrationspolitik hat in vielen Bereichen kläglich versagt. Das kann man bei einigen Unternehmen sehen, die Teilzeitkräfte, Menschen mit Beeinträgtigungen, Mütter/Alleinerzieher, Ältere oder andere Gruppen oft gar nicht in ihrem Betrieb aufnehmen oder sie dort in eigenen Arbeitsbereichen zusammenziehen und damit vom Rest isolieren. So geschieht es auch bei der Aufnahme von Flüchtlingen und das ist in jedem Fall zu vermeiden.
Innovation entsteht nur durch Inklusion, also einen Schritt auf die Menschen mit besonderen Fähigkeiten/Einschränkungen einzugehen. Flexible Arbeitsplätze sind das Zauberwort, es fordert aber auch ein hohes Maß davon durch die Unternehmen. Viele Firmen möchten zwar, dass Menschen mit Beeinträchtigungen bei ihnen arbeiten, haben aber genau vorgefertigte, standardisierte Arbeitsplätze, die sie für „perfekt“ erachten. Menschen brauchen aber nicht einen vorgefertigten Arbeitsplatz, in den sie sich einfügen müssen, sondern den umgekehrten Weg: Der Arbeitsplatz muss für den Menschen maßgeschneidert werden. Erst in persönlichen Gesprächen kann man Wünsche und Möglichkeiten miteinander abgleichen und darauf eingehen, also eine gemeinsame Lösung auch für den eigenen Live-Cycle schaffen.
Es muss passend gemacht werden, d.h. es muss als dynamischer Prozess gesehen werden. In diesem lösen sich Barrieren/Einstellung auf, und den Menschen wird mehr zugetraut, als sie sich oft selber zutrauen.
Um ein Umdenken zu ermöglichen, wird der Vorschlag eingebracht, dass es in der Gesellschaft notwendig wäre, schon sehr früh mit Menschen mit Beeinträchtigungen in Kontakt zu kommen, um Barrieren abzubauen. So sollten beispielsweise Kindergartengruppen und Schulklassen mit Kindern mit/ohne Behinderungen zum Alltag werden. Dadurch würde der Kontakt mit Menschen mit Beeinträchtigung schon von Kindesbeinen an dazugehören.