Das Personal des Bundesheeres besteht aus Berufs- Zeit- und Milizsoldaten, sowie Grundwehrdienern und Zivilbediensteten. Nur im Zusammenwirken all dieser Personengruppen können die Aufgaben des Bundesheeres erfüllt werden.
Die Ausbildung des Kaderpersonales soll grundsätzlich wie bisher an der Heeresunteroffiziersakademie, der Militärakademie, der Landesverteidigungsakademie sowie in den Waffen- und Fachschulen erfolgen. Für erfahrene Unteroffiziere soll nach etwa 10 Jahren Berufserfahrung ein Offizierslehrgang in der Dauer von ca. einem Jahr angeboten werden. Absolventen dieses Lehrganges können dann auch ohne Matura Offiziersdienstgrade bis etwa Major erreichen. Funktionen wie zum Beispiel „Kompaniekommandant“ oder „Stabsfunktionen in einem kleinen Verband“ könnten dann auch mit älteren, erfahrenen Soldaten besetzt werden. Für diese Personengruppe soll eine eigene Verwendungsgruppe (MBO3) in der Gehaltstabelle „Militärischer Dienst“ eingerichtet werden.
Der Grundwehrdienst in der Dauer von 6 Monaten sollte reformiert werden. Ein Grundwehrdiener erreicht nach 6 Monaten gerade seine „Feldverwendungsfähigkeit“ und steht dann nicht mehr zur Verfügung. Es gibt also praktisch keine „Nutzungsphase“.
Der Grundwehrdienst und damit die Wehrpflicht, sollte nach „dänischem Beispiel“ geändert werden. In Dänemark gibt es die Wehrpflicht für alle Männer ab 18 Jahre. Frauen haben das Recht, Wehrpflichtdienste gleichberechtigt mit Männern durchzuführen. Die Dienstzeit der Wehrpflichtigen beträgt vier bis 12 Monate, je nach Verwendung. Nach Beendigung des Wehrdienstes in den Streitkräften sind Sie verpflichtet, fünf Jahre lang zur Verfügung zu stehen. Die Verfügbarkeit gilt für die Lösung von Gesamtverteidigungsaufgaben für die dänische Gesellschaft im Falle eines Krieges oder anderer außergewöhnlicher Bedingungen und in Katastrophenfällen. Bereits vor der Entlassung aus dem Wehrdienst wird Ihnen Hilfe bei der Arbeits- und Bildungssuche sowie Informationen zu Arbeitslosengeld und Sozialleistungen angeboten.
MFG tritt daher dafür ein, den Wehrdienst und damit die „Wehrpflicht NEU“ nach „dänischen Modell“, den österreichischen Verhältnissen anzupassen und im Bundesheer einzuführen.
Die Miliz bildet den Schwerpunkt der Landesverteidigung. Dabei ist die Freiwilligenmeldung in die Miliz von besonderer Bedeutung. Dieses freiwillige Engagement ist von staatlicher Seite zu honorieren und der Miliz ein besonderer Stellenwert zukommen zu lassen. Der Wehrgedanke soll daher bereits in der Grundschule vermittelt werden, um das Milizsystem in der Bevölkerung entsprechend zu verankern.
Das Berufsbild des Soldaten wäre auf die Besonderheiten seines Dienstes anzupassen und auch entsprechend gesetzlich zu regeln.