Landesverteidigung

Positionierungssatz: Aufgrund der historischen Erfahrungen, ist es für Österreich umso besser, alle sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen einzuhalten und die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität

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1. Unsere Forderungen

Unsere Forderungen:

  1. Die UNO Charta als Richtschnur für die Sicherheits- und Außenpolitik Österreichs
  2. Beibehaltung der immerwährenden Neutralität
  3. Bekenntnis zur umfassenden Landesverteidigung nach Art 9a B-VG
  4. Bekenntnis zur 2013 abgeschlossenen Sicherheitsstrategie sowie Erstellen eines neuen Landesverteidigungsplanes und Gewährleistung seiner Umsetzung
  5. Aufrechterhaltung eines funktionierenden Bundesheers
  6. Entsprechende Ausrüstung und angemessene Finanzierung des Bundesheeres

Die geographische Lage Österreichs ist der Angelpunkt unserer Sicherheitspolitik. Heute sind wir als neutraler Staat mit Ausnahme der neutralen Schweiz von befreundeten EU-Staaten umgeben. Unsere Sicherheit ist somit eng mit der Sicherheit der Europäischen Union verbunden.

Zum Schutz des Landes und zur Verteidigung unseres demokratischen Gemeinwesens bedarf es eines gesamtstaatlichen Planes, also einer Gesamtstrategie. Während des Kalten Krieges wurde bereits ein gesamtstaatlicher Landesverteidigungsplan durch das Parlament ausgearbeitet und beschlossen – er wäre nun neu zu gestalten und den heutigen Rahmenbedingungen anzupassen.

2. Sicherheitspolitische Rahmenbedingungen

Nach der Katastrophe des zweiten Weltkrieges wurden die Vereinten Nationen (VN) gegründet, um zukünftige Generationen vor der Geißel des Krieges zu bewahren. Die Anwendung von Gewalt ist in der Charta der VN geregelt, und darf nur im Auftrag des VN-Sicherheitsrates zur Durchsetzung des Friedens erfolgen. Die einzige Ausnahme ist nach Art. 51 die individuelle oder kollektive Selbstverteidigung gegen einen Angriff, solange der Sicherheitsrat keine Maßnahmen zur Wiederherstellung des Friedens ergreift. Kriege wurden dennoch weltweit geführt, auch in unserer unmittelbaren Nähe wie zum Beispiel am Balkan oder in der Ukraine. 

Es ist in nächster Zeit mit keinem direkten Angriff auf Österreich durch Panzer und Luftstreitkräften, wie zu Zeiten des Kalten Krieges, zu rechnen. Die Bedrohungslage ist anders geworden. Hybrid agierende Feinde trachten danach, ihre Interessen, ohne offene militärische Konfrontationen durchzusetzen. Diese verdeckte Kriegsführung ist oft nicht gleich erkennbar. 

Die Ambitionen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure – dazu zählen religiöse Fundamentalisten und politische Extremisten sowie auch global agierende Konzerne und Unternehmen werden zunehmen. Globale Entwicklungen haben in Zukunft eine noch direktere Auswirkung auf die Sicherheit Österreichs. 

Jedes Land hat eine Armee – entweder die eigene oder eine fremde. Dieser Spruch ist auch heute noch gültig.

MFG tritt daher für ein gut ausgerüstetes, den neuen Bedrohungen angepasstes, modernes Bundesheer ein. Es ist nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten und muss über alle militärischen Fähigkeiten zur selbstständigen Landesverteidigung verfügen. 

Österreich ist Teil des europäischen Kulturraumes, der zum Großteil in politischer Hinsicht im Rahmen der Europäischen Union zu einem Staatenbund zusammengeschlossen ist. Die Verteidigung bleibt jedoch in der Verantwortung jedes Mitgliedstaates. Indem jeder Staat für seine Sicherheit in angemessener Weise vorsorgt, trägt er zur gemeinsamen Sicherheit und zum Schutz der Union bei. Die Entwicklung gemeinsamer Fähigkeiten zur Bewältigung von Krisen ist ein sinnvoller Schritt zur Erhöhung der äußeren Sicherheit. Daraus kann sich auch eine gemeinsame Anstrengung der Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Verteidigung des Unionsgebiets entwickeln, wobei die Selbstverteidigung der Staaten weiterhin gewährleistet sein muss. 

Die strikte Einhaltung, des in der UNO-Charta verankerten Gewaltverbotes, ist verpflichtend. Im Artikel 2 ist festgehalten: 

„Alle Mitglieder der UNO legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“.

Diese UNO-Charta gilt als Richtschnur der MFG für die Sicherheits- und Außenpolitik Österreichs. Eine effiziente österreichische Landesverteidigung ist essenziell. 

3. Neutralität

Die österreichische Neutralität ist ein Geburtsmerkmal der Zweiten Republik. Sie schützt die Republik nicht vor Aggressionen, aber sie präsentiert Österreich als ein friedliebendes und neutrales Land. Sie ist somit ein politisches Signal und damit ein Ausdruck des Wunsches, Konflikte nicht beginnen zu wollen und bei Konflikten zwischen anderen nicht Partei zu ergreifen. Ausgenommen davon sind jene Maßnahmen, die die Völkergemeinschaft im Rahmen der Vereinten Nationen beschließt, um den Frieden zu wahren oder wieder herzustellen. An Friedensmissionen soll sich Österreich daher im Rahmen der Vereinten Nationen solidarisch beteiligen. 

MFG bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung und zur Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Österreich ist vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.

4. Verfassung

Die Umfassende Landesverteidigung (ULV) ist in unserer Verfassung verankert. Sie ist damit ein schützendes Dach für Österreich und fußt auf der geistigen Landesverteidigung. Weiters wird sie von drei Säulen getragen: der wirtschaftlichen, der zivilen und der militärischen Landesverteidigung. 

Die geistige Landesverteidigung (Bildung, Erziehung) schafft und stärkt den Wehrwillen des Volkes. Dieser ist in Zeiten der Gefahr um Freiheit und zur Erhaltung seiner Lebensqualität relevant. Wirtschaft, Zivilgesellschaft (Kultur, Kunst, Wissenschaft, Verwaltung) und Militär erzeugen die Wehrfähigkeit des Gesamtstaates und bilden die Grundlage für ein freies und demokratisches Gemeinwesen. 

Die österreichische Verfassung bestimmt das Bundesheer zur Militärischen Landesverteidigung. Das bedeutet, auf einen Krieg in allen Dimensionen (Land, Luft, Cyber-Raum) bereits im Frieden (z.B. Luftraumüberwachung) vorbereitet zu sein. Das Bundesheer muss dazu in die Lage versetzt sein, allen seinen verfassungsmäßigen Aufgaben nachkommen zu können. Die militärische Landesverteidigung stellt in diesem Kontext die größte Herausforderung dar. Dazu bedarf es eines Heeres, das seinem verfassungsmäßigen Auftrag in vollem Umfange gerecht werden kann – sowohl hinsichtlich seiner Personalstärke als auch im Hinblick auf eine moderne Ausrüstung.

5. Umfassende Landesverteidigung (ULV)

1975 wurde die Umfassende Landesverteidigung (ULV) im Nationalrat einstimmig beschlossen (Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes). Dabei wurde auch die Wehrpflicht und die Möglichkeit des ersatzweisen Zivildienstes in den Verfassungsrang gehoben. Ziel war es, „die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.“

Zur umfassenden Landesverteidigung gehören nach Art. 9a der österreichischen Bundesverfassung:

  • Die militärische Landesverteidigung.
    Die Aufgaben des österreichischen Bundesheeres sind dabei im Wehrgesetz festgelegt.
  • Die geistige Landesverteidigung
    Im Zuge der geistigen Landesverteidigung ist das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Notwendigkeit der Landesverteidigung Österreichs zu bilden. An Österreichs Schulen und Universitäten soll die Bildung und Ausformung eines reflektierten und (selbst-)reflexiven Politikbewusstseins entwickelt werden.
  • Die zivile Landesverteidigung
    Darunter fällt der gesamte Zivilschutz, wie auch das Funktionieren der zivilen Behörden im Verteidigungsfall oder die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit durch die Polizei.
  • Die wirtschaftliche Landesverteidigung
    Unter diese fällt die Bevorratung von Lebensmitteln ebenso wie die Anlage von Energievorräten. Auch Maßnahmen, dass die Wirtschaft in Krisen- oder Kriegszeiten weiterarbeiten kann.

6. Geistige Landesverteidigung (GLV)

Die geistige Landesverteidigung hat die Aufgabe, die allgemein gültigen Grundwerte zu vermitteln, die für ein friedliches Zusammenleben von Bedeutung sind. Zu diesen Grundwerten gehören die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung und die Erhaltung der demokratischen Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Grund- und Freiheitsrechte. Der Wille diese Grundwerte mit Entschlossenheit zu verteidigen, bedingt die ständige Wachsamkeit jeder Bedrohung unseres Daseins in Freiheit und Menschenwürde zu begegnen. 

Die Verwirklichung der Ziele der Geistigen Landesverteidigung ist eine Aufgabe aller öffentlichen Bereiche. Insbesondere ist der Bereich der Bildung und Erziehung, der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Institutionen, aber auch Kultur, Kunst und Wissenschaft gefordert. 

Insgesamt soll die geistige Landesverteidigung die Widerstandskraft der Bevölkerung bei Krisen und äußeren Bedrohungen stärken. 

In der Bildung und Erziehung bildet die GLV ein Unterrichtsprinzip. Das alleine reicht jedoch nicht um ein ausreichendes Wissen über die ULV zu erwerben. Im Rahmen der politischen Bildung sind Unterrichtseinheiten oder Exkursionen vorzusehen, in denen Fachkräfte über die verschiedenen Teilbereiche der ULV informieren. 

Die öffentlichen und privaten Medien sind wichtige Multiplikatoren der geistigen Landesverteidigung und der ULV überhaupt. Die Medien spielen insbesondere in Krisenfällen eine entscheidende Rolle, um die Bevölkerung sachlich zu informieren und das Verständnis für erforderliche Maßnahmen zu gewährleisten. Die Mitwirkung der Medien ist in einem eigens eingerichteten Unterausschuss zu behandeln, in dem Medienvertreter über die Vorbereitungen und Absichten der Regierung umfassend informiert werden.

7. Militärische Landesverteidigung (MLV)

Die Militärische Landesverteidigung hat die Aufgaben, die im Wehrgesetz § 2 festgesetzt sind und werden im Einzelnen noch im Punkt 3 „Österreichisches Bundesheer“ näher ausgeführt.

8. Zivile Landesverteidigung (ZLV)

Die zivile Landesverteidigung hat die Aufgabe, den Schutz der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit der Staatlichen Organe sowie der lebenswichtigen Infrastruktur im Krisenfall und im Falle äußerer Bedrohungen sicher zu stellen. Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt den zivilen Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Eine Assistenzleistung des Bundesheeres ist nur in Ausnahmefällen vorzusehen, wenn der Bedarf die Kapazitäten der zivilen Verwaltung übersteigt. In kritischen Bereichen des Zivilschutzes ist eine zivil-militärische Zusammenarbeit vorzusehen. 

Der Zivilschutz umfasst die Gebiete Warnung und Alarmierung, Selbstschutzmaßnahmen, Objektschutz, Sanitätsvorsorgen und Strahlenschutz.  

Die Sanitätsvorsorgen sind unter Nutzung der Kapazitäten des Bundesheeres in einem integrierten Sanitätsdienst zu bündeln. Hierbei ist vorzusehen, dass durch die Erweiterung der Kapazitäten der Spitäler und durch den Einsatz regionaler mobiler Sanitätselemente ein erhöhter Anfall an Verletzten oder Kranken bewältigt werden kann. Dabei sind die Behandlung und Pflege aller Personen ohne Differenzierung vorzusehen.

9. Wirtschaftliche Landesverteidigung (WLV)

Die Aufgaben der wirtschaftlichen Landesverteidigung sind die Sicherstellung der Ernährung, der Rohstoffversorgung, die Gewährleistung der Beschäftigung, die Aufrechterhaltung des Außenhandels sowie die Aufrechterhaltung der Energieversorgung und des Verkehrswesens. Die Maßnahmen der Behörden und der Wirtschaft sind in Notfallplänen vorausschauend zu koordinieren. Die Anlage von Vorratslagern in lebenswichtigen Gütern dient der Notversorgung, um bei Ausfällen von Lieferketten eine Unabhängigkeit von 3 Monaten zu gewährleisten. Die Vorsorgen zur wirtschaftlichen Landesverteidigung sind von den zuständigen Organen laufend zu überwachen und entsprechend anzupassen. Die Regierung hat dem Parlament jährlich über den Stand der Vorsorgen zu berichten. 

Die wirtschaftliche Landesverteidigung umfasst alle Bereiche des wirtschaftlichen Lebens und ist in den jeweiligen Teilbereichen in Unterausschüssen zu behandeln, die sich aus Vertretern der zuständigen Behörden und der betroffenen Wirtschaftszweige zusammensetzen. 

Zur Verwirklichung der Umfassenden Landesverteidigung leistet das österreichische Volk unter Bedachtnahme auf seine Möglichkeiten den erforderlichen Beitrag. Darunter sind neben der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht und der Zurverfügungstellung entsprechender finanzieller Mittel des Staates insbesondere zivile Schutzvorkehrungen und wirtschaftliche Bereitschaftsmaßnahmen zu verstehen. Zu diesem Zweck ist das österreichische Volk über Notwendigkeit, Aufgaben und Ziele der Umfassenden Landesverteidigung ausreichend zu informieren. 

Die Umfassende Landesverteidigung erfordert ein staatliches Krisenmanagement, das im Krisen- und Bedrohungsfall unter der Leitung des Bundeskanzleramtes die Planung und Durchführung von Maßnahmen Ressort übergreifend koordiniert.

10. Der Landesverteidigungsplan

Von Beginn an war mit dem Konzept der ULV auch der Auftrag, einen Landesverteidigungsplan auszuarbeiten, gegeben. Es dauerte 10 Jahre, bis der Landesverteidigungsplan 1985 veröffentlicht wurde. 

Der Landesverteidigungsplan ist das bisher einzige Dokument, das in Übereinstimmung von politischer Führung und Experten aus allen Teilbereichen der Umfassenden Landesverteidigung im Einvernehmen erstellt worden ist. Im militärischen Teil sieht es den Aufbau einer zahlenmäßig starken Miliz vor. Obwohl mitbeschlossen wurde, den Landesverteidigungsplan entsprechend den Änderungen der Lage zu überarbeiten, erfolgt dies nicht. Spätestens nach der Neuordnung der politischen Landschaft in Europa nach 1989 wäre dies erforderlich gewesen. Er wird auch formal nie außer Kraft gesetzt, sondern ignoriert. Die Auswirkung dieser sicherheitspolitischen „Todsünde”  ist die heutige Lage der militärischen Landesverteidigung.

11. Neue Sicherheitsstrategie

2013 wurde eine neue „Sicherheitsstrategie” im Nationalrat beschlossen.

Folgende Interessen und politischen Ziele werden auszugsweise zitiert: 

  • Umfassender Schutz der österreichischen Bevölkerung.
  • Gewährleistung der territorialen Integrität und der Selbstbestimmung sowie der Handlungsfreiheit der Republik.
  • Schutz der rechtsstaatlich-demokratischen Verfassungsordnung samt den Grund- und Freiheitsrechten.
  • Förderung von Gemeinwohl und Schutz von Würde und Persönlichkeit.
  • Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und des Zusammenhaltes der Gesellschaft in Österreich sowie Förderung eines guten, sicheren Zusammenlebens.
  • Stärkung der demokratischen Gesellschaft gegenüber extremistischen und fundamentalistischen Strömungen und Einflussnahmen.
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit lebensnotwendiger Ressourcen.
  • Stärkung der Widerstandsfähigkeit des öffentlichen und privaten Sektors gegen natürliche oder von Menschen verursachte Störungen und Katastrophen.
  • Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Volkswirtschaft und Vorsorge gegen krisenbedingte Störungen der Wirtschaft; Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern sowie Schutz kritischer Infrastruktur.
  • Erhaltung einer lebenswerten Umwelt im Rahmen des umfassenden Umweltschutzes und Minimierung der negativen Auswirkungen von Natur- oder technischen Katastrophen.
  • Verstärkung und Ausbau der Maßnahmen zur nationalen sowie internationalen humanitären und Katastrophenhilfe.
  • Aus- und Aufbau effizienter ziviler und militärischer Kapazitäten und Strukturen entsprechend internationalen Standards zur Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben.
  • Stärkung des europäischen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und von partnerschaftlichen Beziehungen mit Ländern im sicherheitsrelevanten Umfeld der EU.
  • Beitragsleistung zu Sicherheit und Reisefreiheit im Schengenraum.
  • Umfassende Förderung von Stabilität und Sicherheit im Umfeld Österreichs sowie Verhinderung des Entstehens und der Eskalation von Konflikten.
  • Bekämpfung des internationalen Terrorismus, von Organisierter Kriminalität und Korruption.
  • Eindämmung der illegalen Migration und Bekämpfung der Schlepperei.
  • Unterstützung der internationalen Bemühungen um Krisenfrüherkennung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge.
  • Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, insbesondere von Frauen und Kindern.
  • Stärkung der Handlungsfähigkeit internationaler Organisationen.
  • Regionale und globale Abrüstung und Rüstungskontrolle, Sicherheitssektorreform sowie Verhinderung der Proliferation von Massenvernichtungswaffen.
  • Mitwirkung an der Entwicklungszusammenarbeit.
  • Sicherstellung konsularischer Hilfeleistung für österreichische Staatsbürger im Ausland.
  • Förderung eines breiten Sicherheitsbewusstseins der Bevölkerun.

 

 

Österreichs Verteidigungspolitik soll nachfolgenden Grundsätzen gestaltet werden:

  • Das ÖBH ist auf der Grundlage der österreichischen Bundesverfassung und somit auf Basis der allgemeinen Wehrpflicht in Konzeption, Struktur, Ausrüstung und Ausbildung konsequent auf die im Analyseteil definierten Aufgaben auszurichten, und die Bundesheerplanung ist im Rahmen der Teilstrategie Verteidigungspolitik, die darauf aufzubauen hat, dementsprechend zu detaillieren. Eine hinreichende personelle und qualitative Reaktionsfähigkeit ist sicherzustellen, damit das ÖBH seine Rolle als strategische Handlungsreserve der Republik Österreich erfüllen kann.
  • Die Ausbildung und der Dienstbetrieb der Grundwehrdiener müssen so gestaltet und weiterentwickelt werden, dass sie den geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen entsprechen, die Fähigkeiten und Interessen der jungen Staatsbürger bestmöglich berücksichtigen und für diese sinnvoll und motivierend wirken. Das muss so erfolgen, dass verstärkt schon während des Grundwehrdienstes Beiträge für die Sicherheit Österreichs erbracht werden und die Grundwehrdiener auch einen persönlichen Nutzen für ihr späteres Leben aus der Zeit beim Bundesheer ziehen können. Zudem sollen sie gezielt für die Übernahme von Milizfunktionen motiviert werden.
  • Bei der Ausbildung sind die Bereiche Militärische Landesverteidigung, Auslandsengagement, Katastrophenhilfe, Schutz kritischer Infrastrukturen, Grenzüberwachung und Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren im Sinne des Art. 79 B-VG, sowie Cybersicherheit besonders zu berücksichtigen.
  • Eine Doppel-/Mehrfachverwendung der Einsatzkräfte für die nationalen Aufgaben sowie für internationale Einsätze ist sicher zu stellen.

 

Militärische Landesverteidigung

  • Im Sinne dieser Sicherheitsstrategie ist die eigenständige militärische Landesverteidigung eine unabdingbare Voraussetzung für den Schutz der Souveränität und Integrität. Das bedeutet insbesondere die Gewährleistung bzw. Wiederherstellung der Funktions- und Überlebensfähigkeit bei Angriffen auf Staat, Gesellschaft und Lebensgrundlagen. Auf Grund der Möglichkeit überraschender Lage Eskalationen ist eine rasche und flexible Kräfteaufbietung sicherzustellen. Die Fähigkeit für einen Übergang essenzielle Schutzeinsätze in einen eigenständigen militärischen Einsatz ist zu gewährleisten. Als Grundlage dafür muss das ÖBH daher über ausreichende robuste und durchhaltefähige Kräfte verfügen.
  • Eine lageangepasste „Aufwuchsfähigkeit“ ist auf Basis der zu verbessernden Fähigkeit zum Kampf der verbundenen Waffen sicherzustellen. Eine wesentliche Voraussetzung hierzu ist die Fähigkeit zur Früherkennung von strategischen Lageänderungen. Die Ergebnisse sind in den gesamtstaatlichen Lagebildprozess einzubringen. Weiters ist eine flexible personelle Aufbietungsfähigkeit zu gewährleisten. Zudem ist der Erhalt bzw. die Schaffung von militärischen Kompetenzen sicherzustellen, die gesamteuropäischen Stabilitätserfordernissen sowie den zukünftigen Herausforderungen, z.B. im Bereich der technologischen Entwicklungen angemessen sind und dem erwartbaren Risikobild der nächsten Dekade entsprechen.
  • Das Gesamtkräfteerfordernis beträgt aus heutiger Sicht 55.000 Soldaten mit unterschiedlichen Bereitschaftsstufen, auch für kurzfristig abrufbare Assistenzeinsätze.
  • Luftraumsouveränität und Luftraumüberwachung sowie Luftunterstützung müssen gewährleistet werden.
  • Der Schutz militärischer Einrichtungen vor Cyber-Bedrohungen ist, auch in Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern, zu verbessern und die hierzu entwickelten militärischen Fähigkeiten sind auch in das gesamtstaatliche Cyber-Konzept einzubringen.
  • Die Fähigkeiten des ÖBH zur Unterstützung der politischen und militärischen Antizipations- und Führungsfähigkeit und zur gesamtstaatlichen Lagebeurteilung sollen qualitativ verbessert werden.

 

MFG tritt dafür ein, auf Grundlage der im Jahr 2013 im Nationalrat beschlossenen „Österreichischen Sicherheitsstrategie“, einen neuen Landesverteidigungsplan zu erstellen und dessen Umsetzung in weiterer Folge auch zu gewährleisten. Dem Parlament wäre hierzu jährlich ein Fortschrittsbericht vorzulegen.

12. Das Österreichische Bundesheer (ÖBH)

Die Aufgaben der Landesverteidigung und des Bundesheeres sind in der Verfassung und im Wehrgesetz geregelt. Gem. § 2 Wehrgesetz obliegen dem Bundesheer:

 

  1. die militärische Landesverteidigung,
  2. auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und der demokratischen Freiheiten der Einwohner sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt,
  3. die Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und
  4. die Hilfeleistung im Ausland bei Maßnahmen der Friedenssicherung, der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe sowie der Such- und Rettungsdienste (Auslandseinsatz)

 

 

Die Aufgaben nach den lit. b und c (Assistenzeinsätze) sind, sofern hierfür nicht ein selbständiges militärisches Einschreiten zulässig ist, nur insoweit wahrzunehmen, als die gesetzmäßige zivile Gewalt die Mitwirkung des Bundesheeres in Anspruch nimmt. Die Aufgabe nach lit. d ist nur insoweit wahrzunehmen, als die jeweils zuständigen Organe die Entsendung von Angehörigen des Bundesheeres in das Ausland beschließen.

Die militärische Landesverteidigung hat die Erfüllung der Aufgaben der umfassenden Landesverteidigung nach Art. 9a Abs. 1 B-VG mit militärischen Mitteln sicherzustellen.

13. Neues Leistungsprofil für das Bundesheer

Die grundlegenden Aufgaben des Bundesheeres, nämlich militärische Landesverteidigung, sicherheitspolizeiliche Assistenzleistung, Hilfeleistung in Katastrophenfällen, sowie solidarische Mitwirkung bei der internationalen Friedenssicherung wurden in der österreichischen Sicherheitsstrategie im Sinne der umfassenden Sicherheitsvorsorge angepasst. Diese Aufgaben können in drei unterschiedlichen Leistungsprofilen enger definiert werden.

14. Schutz der Souveränität und Integrität

Die Kernaufgabe des Bundesheeres im Inland ist der Schutz der staatlichen Souveränität und Integrität durch die militärische Kontrolle und Sicherung des Staatsgebietes zur Erde und in der Luft. Die militärische Verteidigung gegen konventionelle Angriffe ist als Aufgabe nicht mehr erkennbar. Hingegen erlangen der militärischen Raumschutz und die sicherheitspolizeiliche Assistenzleistung zum Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen, sowie der kritischen Infrastruktur infolge der neuen Gefahren des internationalen Terrorismus vorrangige Bedeutung. Raum- und Objektschutz sind personalintensive infanteristische Aufgaben, die in der Heeresstruktur entsprechend abgebildet sein müssen. Im Hinblick auf Überschneidungen von Zuständigkeiten mit zivilen Aufgabenträgern ist eine sorgfältige, einvernehmliche Aufgabenfestlegung im Rahmen einer umfassenden Sicherheitsvorsorge daher unumgänglich. Unsere Partner in der EU müssen sich darauf verlassen können, dass das österreichische Staatsgebiet den gleichen Sicherheitsstandard aufweist wie das Gebiet der übrigen EU-Staaten.

15. Hilfe für Menschen in Not – Katastrophenhilfe

Häufigkeit und Schwere von Katastrophen sind schon seit längerem im Zunehmen. Bevölkerungswachstum, Klimawandel, Umweltschäden und die Ausdehnung der Siedlungsgebiete auch in Gefahrenzonen verstärken diesen Trend. Immer mehr Menschen sind betroffen und geraten in Not. Eine weitere Verschärfung dieser Situation kann sich aus den Folgewirkungen möglicher terroristischer Anschläge ergeben. 

Komplexität, Gefährlichkeit und Ausmaß von Katastrophen übersteigen bereits jetzt immer öfter die Kapazitäten der verfügbaren zivilen Mittel, um den Menschen in Not rasch und wirksam helfen zu können. Eine wirksame Humanitär- und Katastrophenhilfe verlangt heute national und international nicht nur den Rückgriff auf zivile, sondern auch auf militärische Mittel. Militärische Mittel sollen zivile Kapazitäten nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Sinnvolle Ergänzung kann durch das Militär in zweifacher Hinsicht erfolgen. Einerseits durch Bereitstellung typisch militärischer Fähigkeiten (z.B. Hubschraubertransport, Bergemittel, Brückengerät etc.) oder andererseits durch den Einsatz von „Mannstärke“ zur Verrichtung einfacher, aber überlebensnotwendiger Arbeitsleistungen (z.B. Sandsackdämme). 

Die militärische Hilfeleistung in Katastrophenfällen hat in Österreich eine tief verwurzelte Tradition. Sie wird von der Bevölkerung als erlebbare Sicherheit geschätzt und hat bei internationalen Einsätzen dem Bundesheer und Österreich große Anerkennung gebracht. Eine effiziente militärische Assistenzleistung, die eng mit der zivilen Verwaltung der Bundesländer verbunden ist wird künftig noch bedeutender werden.

16. Mitwirkung in der Friedenssicherung

Die Sicherung des Friedens ist eine ständige internationale Aufgabe, die von den Mitgliedern der Weltgemeinschaft gemeinsam bewältigt werden muss. Die solidarische Mitwirkung des Bundesheeres zur Sicherung des internationalen Friedens erhöht den Stellenwert Österreichs in der Welt. Sie erfordert Anstrengungen auf diplomatischem, wirtschaftlichem, humanitärem und militärischem Gebiet. Die friedenssichernden Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen sowie die internationale Humanitär- und Katastrophenhilfe waren ein umfangreiches Aufgabengebiet, in dem das Bundesheer seit vielen Jahrzehnten großartige Leistungen erbracht hat. 

Die EU ist Willens, neben den bisherigen humanitären und wirtschaftlichen Maßnahmen auch auf militärischem Gebiet entweder selbständig oder unter Rückgriff auf Mittel der NATO einen entscheidenden Beitrag zu leisten. Das Bundesheer muss künftig befähigt sein im Rahmen des europäischen Krisenmanagements an diesen anspruchsvollen militärischen Einsätzen, den so genannten Petersberg-Aufgaben, angemessen mitwirken zu können. Die Stabilisierung von Krisenherden im europäischen Umfeld dient auch der Sicherheit Österreichs. 

Diese Einsätze erfordern neben militärischen Fähigkeiten zunehmend auch die Beherrschung sicherheitspolizeilicher Aufgaben. Die Erfahrungen in Bosnien und im Kosovo bestätigen, was wir bereits in früheren Einsätzen gelernt haben. Nach dem Abklingen der Kampfhandlungen folgt die Zeit der Friedenserhaltung. In dieser Zeit braucht man Soldaten zur Aufrechterhaltung der Stabilität, obwohl die Aufgaben vorwiegend keine militärischen mehr sind. Truppen in friedenserhaltenden Einsätzen unterhalten Kontakte mit den Einheimischen, stehen als Ansprechpartner zur Verfügung und leisten für zivile Organisationen „Assistenz”. Wenn es um Hilfeleistung geht, steht so wie im Inland die zivil-militärische Kooperation im Vordergrund.

17. Die Struktur der Streitkräfte

Ein Großangriff gegen Österreich, wie er zu Zeiten des Kalten Krieges jederzeit befürchtet werden musste, ist heute und in der näheren Zukunft sehr unwahrscheinlich geworden, dennoch sind Angriffe auf Österreich nicht auszuschließen. Dies betrifft im Rahmen der hybriden Kriegsführung die Domänen Land, Luft und Cyber-Raum. 

Für die territoriale Verteidigung Österreichs gilt es daher langfristig vorbereitet zu sein, vor allem wenn bedacht wird, dass der Aufbau von umfangreichen Streitkräften nicht in kurzer Zeit zu bewältigen ist. Vor allem der Schutz kritischer Infrastruktur, die Angelegenheiten des Zivilschutzes und die Militärische Landesverteidigung in der Domäne Land sind als äußerst personalintensiv zu bewerten. 

Diese Streitkräfte bestehen aus einem kleinen Anteil an Präsenzkräften, einer rasch aufbietbaren Miliz für territoriale Aufgaben. Die Miliz unterliegt einer Übungspflicht und soll auch in ihren jeweiligen Fachbereichen zu freiwilligen Übungen motiviert werden. Sie werden im Rahmen von Übungen einberufen und entsprechend geschult. Ausrüstung und Bewaffnung sind dafür bereit zu halten. 

Präsenzkräfte und Miliz umfassen 55.000 Soldaten und Bedienstete der Militärverwaltung. Dem besonderen Charakter eines Gebirgslandes und allen damit verbundenen besonderen Gefahren ist sowohl in der Streitkräfteentwicklung als auch im Bevölkerungsschutz entsprechend Rechnung zu tragen. 

Die Miliz stellt den harten Kern der Landesverteidigung, ihre Heimat bilden die präsenten Verbände. Die Miliz ist daher in allen Waffengattungen auszubilden, damit sie auch zur Auffüllung von präsenten Kräften herangezogen werden kann. Im Rahmen der Miliz sind auch entsprechende Verbände für den Katastrophenschutz, Objektschutz sowie Wach- und Sicherungsaufgaben aufzustellen. Die Miliz muss ihre Fähigkeiten in fortlaufenden verpflichtenden Übungen erhalten.

18. Die Organisation der Präsenzkräfte

Die Präsenzkräfte gliedern sich in:

  1. Eine Führungs- und Verwaltungsstruktur zur Ermöglichung eines geordneten militärischen Dienstbetriebes (BMLV Zentralstelle und nachgeordnete Dienststellen sowie Akademien, Schulen, Logistik- und Spezialkräfte).
  2. Militärkommanden und die permanent zu betreibenden Milizkomponenten (Ausbildungs- und Einsatzverbände).
  3. Ständig bereite Einsatzverbände im Rahmen von ca. 10.000 Soldaten in einer Struktur von Brigaden.
  4. Luftstreitkräfte zur Sicherung und Verteidigung des Luftraumes, für Luftaufklärung und Lufttransporte mit Kapazitäten für die Katastrophenhilfe und für die Versorgung von Truppen im Ausland, sowie eine Fliegerabwehr inkl. Fähigkeiten zur Drohnenabwehr.

Waffengattungsspezifisch wird das Bundesheer in Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte, Logistikkräfte und Sondertruppen wie ABC Truppe und Militärpolizei gegliedert.

Das Bundesheer muss in den nächsten Jahren in allen Waffengattungen einen erheblichen Investitionsrückstau abbauen, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können. Bis 2030 wird ein Investitionsvolumen von ca. € 16,2 Milliarden erforderlich sein.

Zusammengefasst bedarf es einer effizienten und schlanken Führungsorganisation sowie einen Umfang der Präsenzkräfte ausschließlich orientiert nach Notwendigkeiten. Die erforderlichen Investitionen wären sicherzustellen.

19. Personal

Das Personal des Bundesheeres besteht aus Berufs- Zeit- und Milizsoldaten, sowie Grundwehrdienern und Zivilbediensteten. Nur im Zusammenwirken all dieser Personengruppen können die Aufgaben des Bundesheeres erfüllt werden. 

Die Ausbildung des Kaderpersonales soll grundsätzlich wie bisher an der Heeresunteroffiziersakademie, der Militärakademie, der Landesverteidigungsakademie sowie in den Waffen- und Fachschulen erfolgen. Für erfahrene Unteroffiziere soll nach etwa 10 Jahren Berufserfahrung ein Offizierslehrgang in der Dauer von ca. einem Jahr angeboten werden. Absolventen dieses Lehrganges können dann auch ohne Matura Offiziersdienstgrade bis etwa Major erreichen. Funktionen wie zum Beispiel „Kompaniekommandant“ oder „Stabsfunktionen in einem kleinen Verband“ könnten dann auch mit älteren, erfahrenen Soldaten besetzt werden. Für diese Personengruppe soll eine eigene Verwendungsgruppe (MBO3) in der Gehaltstabelle „Militärischer Dienst“ eingerichtet werden. 

Der Grundwehrdienst in der Dauer von 6 Monaten sollte reformiert werden. Ein Grundwehrdiener erreicht nach 6 Monaten gerade seine „Feldverwendungsfähigkeit“ und steht dann nicht mehr zur Verfügung. Es gibt also praktisch keine „Nutzungsphase“. 

Der Grundwehrdienst und damit die Wehrpflicht, sollte nach „dänischem Beispiel“ geändert werden. In Dänemark gibt es die Wehrpflicht für alle Männer ab 18 Jahre. Frauen haben das Recht, Wehrpflichtdienste gleichberechtigt mit Männern durchzuführen. Die Dienstzeit der Wehrpflichtigen beträgt vier bis 12 Monate, je nach Verwendung. Nach Beendigung des Wehrdienstes in den Streitkräften sind Sie verpflichtet, fünf Jahre lang zur Verfügung zu stehen. Die Verfügbarkeit gilt für die Lösung von Gesamtverteidigungsaufgaben für die dänische Gesellschaft im Falle eines Krieges oder anderer außergewöhnlicher Bedingungen und in Katastrophenfällen. Bereits vor der Entlassung aus dem Wehrdienst wird Ihnen Hilfe bei der Arbeits- und Bildungssuche sowie Informationen zu Arbeitslosengeld und Sozialleistungen angeboten. 

MFG tritt daher dafür ein, den Wehrdienst und damit die „Wehrpflicht NEU“ nach „dänischen Modell“, den österreichischen Verhältnissen anzupassen und im Bundesheer einzuführen. 

Die Miliz bildet den Schwerpunkt der Landesverteidigung. Dabei ist die Freiwilligenmeldung in die Miliz von besonderer Bedeutung. Dieses freiwillige Engagement ist von staatlicher Seite zu honorieren und der Miliz ein besonderer Stellenwert zukommen zu lassen. Der Wehrgedanke soll daher bereits in der Grundschule vermittelt werden, um das Milizsystem in der Bevölkerung entsprechend zu verankern. 

Das Berufsbild des Soldaten wäre auf die Besonderheiten seines Dienstes anzupassen und auch entsprechend gesetzlich zu regeln.

20. Infrastruktur

Nach einem Bericht des BMLV „Unser Heer 2030“, muss angesichts der aktuellen Bedrohungen das ÖBH im Sinne kurzer Wege im gesamten Bundesgebiet stationiert sein. Daher müssen die Kasernen und Liegenschaften auch erhalten werden. Eine Reduktion der Standorte des ÖBH führt nicht nur zur Ausdünnung in den Regionen, sondern auch zu einer verminderten Reaktions-, Wirkungs- und Durchhaltefähigkeit. Dies hätte auch nachhaltig negativen Einfluss auf die gesamtstaatlichen Reaktionsmöglichkeiten im Falle von destabilisierenden Ereignissen. 

Durch die jahrelange unzureichende Dotierung des Baubudgets im BMLV ergab sich ein Investitionsrückstau in der Höhe von ca. 1,7 Mrd. Euro. Ausgehend von einem errechneten Neuwert des gesamten Infrastrukturvermögens – dieses wird mit ca. 7,6 Mrd. Euro beziffert – wären allein ca. 150 Mio. Euro (2 % des Substanzwertes) jährlich für den Erhalt aufzuwenden. Darüber hinaus bedarf es für Generalsanierungen, Neubauten und den Abbau des Investitionsrückstaus ca. 100 Mio. Euro pro Jahr. 

MFG fordert daher die Sicherstellung der zur Erhaltung der Infrastruktur des BMLV erforderlichen Budgetmittel.

21. Budget

Zur militärischen Landesverteidigung ist das Bundesheer entsprechend den Aufgaben auszurüsten und die hierzu angemessene Finanzierung sicherzustellen. 

Die aus den militärstrategischen Beurteilungen abgeleiteten Notwendigkeiten zur Erfüllung der Aufgaben des Heimatschutzes erzeugen einen bestimmten Kostenrahmen. Jede Unterlassung von Investitionen kann die Sicherheit und das Leben der Bürger gefährden. Dies trifft insbesondere für die Soldaten zu, wenn sie unzureichend ausgerüstet und ausgebildet Kriege, Krisen und Einsätze zu bewältigen haben. Für eine entsprechende Streitkräfteplanung ist, internationalen Vorbildern folgend, ein Finanzrahmenplan für vier Jahre zu entwerfen und budgetär abzusichern. Dieser vorgegebene Finanzrahmen bestimmt den Gestaltungsspielraum für die Streitkräfte; nicht eingeplante politische Sonderfälle, wie die plötzliche Entscheidung der politischen Verantwortungsträger zur Entsendung von Truppen ins Ausland, sind in Sonderfinanzrahmen zu organisieren. Die Höhe des Verteidigungshaushalts hat sich an den Verteidigungsaufgaben zu orientieren, um auch im Rahmen der EU glaubhaft und solidarisch wirksam sein zu können.

22. Besoldung der Soldaten

Die Besoldung der Soldaten soll sich grundsätzlich nach den Gehaltsrichtlinien für alle Staatsbediensteten ausrichten und je nach Ausbildung, Qualifikation, Alter und Funktion abgestuft werden. Durch spezielle Dienstzulagen oder steuerliche Begünstigungen soll den besonderen Anforderungen des Militärdienstes Rechnung getragen werden. Über diese Anreize erscheint ein entsprechender Zustrom in die Streitkräfte gewährleistet, andernfalls sind die Leistungsanreize weiter zu erhöhen.

Kernforderungen der MFG zur österreichischen Landesverteidigung

  • Ausbau der territorialen Miliz
  • Budget an den Aufgaben bemessen
  • Überarbeitung des Landesverteidigungsplanes
  • Offizierslehrgang für Unteroffiziere
  • „Wehrpflicht neu“ nach dänischem Modell