„Nicht nachvollziehbar“ – MFG kritisiert VfGH Entscheidung zum Ungeimpften-Lockdown

Mrz 30, 2022 | Innenpolitik

Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird geprüft

Wien (OTS)  Harte Kritik an der jüngsten VfGH-Entscheidung, wonach der erste “Ungeimpften-Lockdown” im November 2021 legal gewesen sei, kommt von RA Dr. Michael Brunner, Bundesparteiobmann der MFG.

So kritisiert Brunner – nach erster Durchsicht – insbesondere, dass

  1. der VfGH seiner Entscheidung die Darstellung der epidemiologischen Situation im Verordnungsakt des Gesundheitsministers zugrunde legt, diese nicht hinterfragt, sondern ohne Prüfung als gegeben annimmt (d.h. der VfGH hat den Sachverhalt rechtlich beurteilt, den ihm der Gesundheitsminister „geliefert“ hat),
  2. der VfGH die im Verordnungsakt vorhandene Dokumentation (formell) prüft, nicht aber, ob diese überhaupt (materiell) zutrifft,
  3. der VfGH nicht beurteilt, ob tatsächlich eine Gefahrenlage bestanden hat, sondern „lediglich“, ob der Gesundheitsminister Prognosen annehmen durfte, die derart gravierende Grundrechtseinschränkungen notwendig machen würden,
  4. der VfGH die „Qualifikation“ von PCR-Tests, Impfungen, der Wirksamkeit von Mobilitätsbeschränkungen, Neuinfektionen etc. ohne Prüfung als gegeben annimmt und diese nicht in Zweifel zieht, also selbst prüft,
  5. der VfGH die Anzahl der (unbelegten/ belegten) Normal- und Intensivbetten in den Spitälern nicht darstellt, schon gar nicht zwischen wegen oder mit Covid-19 hospitalisierten Personen unterscheidet, ebenso wenig bei „Neuinfektionen“ zwischen symptomatischen und asymptomatischen Personen (laborbestätigte Fälle) differenziert.

Verfassungsgerichtshof muss entpolitisiert werden

Das Erkenntnis zeigt eindeutig, dass der Verfassungsgerichtshof dringend reformiert und vollständig entpolitisiert werden muss. So muss ein reformierter Verfassungsgerichtshof beispielsweise dazu verpflichtet werden, wie auch in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit gesetzlich vorgesehen, seine Entscheidungsgrundlagen durch Beweisaufnahmen selbst zu erheben. Es muss ihm verwehrt werden, den mit dem Verordnungsakt gelieferten „Sachverhalt“ eines Bundesministers als nicht zu hinterfragende Realität hinzunehmen.

Gang zum EGMR?

“Wir prüfen – für abweisende Erkenntnisse, die von unseren Rechtsanwälten eingebracht worden sind – jetzt den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Generell kann die Diskriminierung einer breiten Bevölkerungsgruppe nur verhindert werden, wenn sich die politischen Verhältnisse ändern. Dazu sind wir angetreten und das werden wir auch konsequent umsetzen” so Brunner in einer ersten Reaktion.

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