Änderung des Epidemiegesetzes für Überwachung und Grünen Pass beim Parlament beeinspruchen

Mai 16, 2021 | Anti-Korruption, Europapolitik, Innenpolitik

Mit der geplanten Änderung des Epidemiegesetzes soll eine Art von Gesundheits-Apartheid, eine Zweiklassen-Gesellschaft und eine ausgedehnte Überwachung der Gesellschaft und aller BürgerInnen eingeführt werden. Ein Überwachungsstaat im Orwellschen Sinn wird die Folge sein.

Bis zum 19. Mai 2021 hat man die Möglichkeit dazu eine Stellungnahme abzugeben:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00122/index.shtml#tab-Stellungnahmen

Protest und Aktion ist nötiger denn je angesichts der laufenden Gängelungs- und Unterdrückungshandlungen der im Machtrausch befindlichen Regierung, die in der nunmehrigen Einführung der Gesundheits-Apartheid und dem Überwachungsstaat gipfeln.

Auf der Seite der Rechtsanwälte für Grundrechte findet sich dazu eine ausführliche Information über das was geplant ist. Hier einige Auszüge daraus:

Die Bevölkerung ist durch die dauernden Maßnahmenschikanen, begleitet durch die Beeinflussung der gekauften regierungstreuen Propagandamedien und die bewusst geschürte Angst mittlerweile schon müde. Wie sonst wäre es möglich, dass kaum einer merkt, dass mit 19.5.2021 nicht die propagierte Freiheit zurückgegeben wird, sondern die weiteren Schritte in Richtung Gesundheitsdiktatur gesetzt werden.

Wie frei sind jene, die aus gerechtfertigten Gründen die sinnlosen Tests und die als Impfung bezeichnete, großteils noch nicht erforschte Gentherapie ablehnen? Sie dürfen nicht ins Gasthaus oder Kino. Damit bringt man Leute, die einfach nur noch vor den behördlichen Schikanen Ruhe haben wollen, dazu, die Zwangsmaßnahmen zur Erreichung der „3G Freiheit“ über sich ergehen zu lassen. Das ist aber ein gewaltiger Irrtum, weil die systematisierte Unterdrückung solange nicht aufhören wird, solange sich die Mehrheit das gefallen lässt. Mit der vorliegenden EpiNov und der Einführung der elektronischen Überwachungszertifikate („Grüner Pass“) schafft man unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes letztendlich die Grundlage für ein Sozialkreditsystem, wonach entzogene Grund- und Freiheitsrechte nur dann in Anspruch genommen werden dürfen, wenn man kritiklos obrigkeitliche Vorgaben befolgt, deren Erfüllung durch die Ausgestaltung des jeweiligen elektronischen Zertifikates überprüft wird.

Und wenn der Impfpass zum Verbrauch der Millionen gekaufter Impfdosen nicht ausreicht, kommt eine direkte Impflicht. Schon bei den als „sicher immer freiwillig“ propagierten Tests wurden alle schamlos getäuscht; es gibt mittlerweile Testpflichten für Schüler, Lehrer und viele andere Bereiche. Mit den elektronischen Zertifikaten wird nur die Überwachung viel leichter und der Zwang viel effektiver. Es wird ohne gültiges Zertifikat am Handy keine Bewegungsfreiheit, keine Teilnahme am öffentlichen Leben und bei vielen Unternehmen auch keine Anstellung, dafür aber die Kündigung geben!

…..

Trotz Durchführung von mehr als 300.000 Tests pro Tag und trotz Testung der Schüler 3 x wöchentlich findet man kaum mehr positiv Getestete, geschweige denn erkrankte Personen, was im Wesentlichen auf den saisonalen Rückgang der Virusverbreitung zurückzuführen ist. Es hat auch nie eine ernsthafte, objektive Gefährdung unseres Gesundheitssystems gegeben. Es bestand niemals eine Situation, welche die massiven Einschränkungen und die Zerstörung ganzer Wirtschaftsbereiche gerechtfertigt hätte und es besteht insbesondere auch derzeit keine Situation, welche die Einführung der Zertifizierung der Bürgerrechte erforderlich macht.

Wie wird nun die elektronische Überwachung laut vorliegender Novelle aussehen:

a) Die zentralen Regeln der Gesundheitsüberwachung finden sich hinsichtlich Testzertifikat in § 4c, hinsichtlich Genesungszertifikat in § 4d und hinsichtlich Impfzertifikat in § 4e.  Darin sind jeweils umfassende Pflichtangaben, zusammengefasst zur Person des Zertifikatinhabers, zum Zertifikatsgrund, zum Mittel der Zertifikatsgrundlage und zur Zertifikatsdauer festgelegt. All diese personenbezogenen Daten sind von verschiedenen beteiligten Stellen zu sammeln und in das Register einzugeben. Die wesentlichen Verwaltungsaufgaben übernimmt die ELGA GmbH. Was hier an mangelnder Datensicherheit gegeben ist, wird jeden Datenschützer das Gruseln lehren.

b) Das Grauen wird noch intensiviert, wenn man sich die Möglichkeiten des Gesundheitsministers unter dem Deckmantel eines „effektiven Pandemiemanagements“ (EB) oder zum Zwecke der epidemiologischen Überwachung sowie des Monitorings der Wirksamkeit der Maßnahmen (§ 8a) ansieht. Demnach darf der Minister nicht nur die Daten von der ELGA GmbH (Impfregister usw) anfordern und verknüpfen, sondern gem § 8a auch vom Dachverband der Sozialversicherungsträger die Daten aus der Arbeitsmarktstatistik (Anzahl der Erwerbstätigkeiten, Beitragsgrundlagen), der Krankenstandsstatistik (Anzahl und durchschnittliche Dauer der Krankenstände, Rehabilitationsaufenthalte) und von der Bundesanstalt Statistik Austria aus dem Bildungsstandsregister (die höchste abgeschlossene Ausbildung samt Beendigungsdatum) sowie aus den registerbasierten Erwerbsverläufen (Arbeitsmarktstatue inklusive aller Statuswechsel, Episodendauer, Einkommen, Arbeitsorte und ÖNACE Code der Arbeitsstätten). Der gläserne Mensch und die Visionen von George Orwell lassen grüßen.

c) Letztlich ist noch erwähnenswert, dass alle Wirte, Frisöre, Badewaschl, Theater Billeteure usw zur Kontrollpolizei für unseren höchst-persönlichen Gesundheitsstaus (Zertifikatsstatus) befördert werden. Vorläufig befristet bis 31.12.2021 hat zudem der Gesundheitsminister die Möglichkeit, Wirte, Beherbergungsbetreiber, Betreiber von Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen, Sportstätten, Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen und sogar Organisatoren von Zusammenkünften  gem § 5c quasi als Hilfssheriffs  zu verpflichten, Name, TelNr, Email, Datum, Ort und Uhrzeit von Beginn und Ende des Aufenthaltes samt nähere Angaben, wo sich die Person aufgehalten hat, zu ermitteln und bekanntzugeben.

Und wer es nicht glaubt, dass es sich bei den „Impfungen“ um eine Gentherapie handelt, soll sich bitte ansehen, was in der EU-Verordnung vom 15. Juli 2020 steht. Damit wurden die Einschränkungen der Gentechnik-Gesetze aufgehoben, damit die klinischen Versuche mit den Gentechnik Präparaten ermöglicht wurden. Mittlerweile werden Millionen in diesem klinischen Versuch einbezogen, denn nichts anderes ist es. Und der Grüne Pass dient neben der persönlichen Überwachung auch dazu Druck aufzubauen um in diesen klinischen Großversuch möglichst viele Teilnehmer hineinzuzwingen.

Bildnachweis: „iStock.com/RobertAx

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