3G-Pflicht am Arbeitsplatz könnte schon ab 15. Oktober kommen. Künftig nur noch mit 3G-Nachweis in die Arbeit!

Okt 12, 2021 | Innenpolitik

Dr. Michael Brunner / Rechtsanwalt / Bundesparteivorstand der MFG Menschen Freiheit Grundrechte nimmt in diesem Video dazu Stellung und zitiert einen Brief an die Sozialpartner.

Das Gesundheitsministerium plant strengere Corona-Regeln am Arbeitsplatz.Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabeihaben, heißt es in dem Entwurf.

Wer die 3G-Regel nicht einhält, den kann der Arbeitgeber wohl in Zukunft nach Hause schicken – für diese Zeit müsste das Entgelt nicht mehr bezahlt werden. Auch Kündigungen wären wohl möglich heißt es im Bericht.

Dr. Michael Brunner:

Eine 3G Regel entbehrt jeder evidenzbasierten Grundlage, jeder Eingriff in Grund -und Freiheitsrechte muss verhältnismäßig sein, eine 3G Regel verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie diskriminierend ist, gegen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Achtung der Privatsphäre, Erwerbsfreiheit und weil weder Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffs begründbar sind.
Der VfGH wird mit hoher Wahrscheinlichkeit diese Regelung als verfassungswidrig aufheben.

Das Schreiben von Dr. Brunner an die Sozialpartner finden Sie hier.

Fazit:
Wir als MFG sind der Bevölkerung verpflichtet und unterstützen die Menschen, die sich um Hilfe an uns gewandt haben.

MFG Menschen Freiheit Grundrechte – wir sind gekommen, um zu bleiben

Photo by Markus Winkler on Unsplash

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