Strafanzeige gegen die Landeshauptfrau von NÖ – Johanna Mikl-Leitner

Dez 5, 2022 | Allgemein | 1 Kommentar

‼Strafanzeige gegen die Landeshauptfrau von NÖ – Johanna Mikl-Leitner
 
Wegen §89 StGB ( Gefährdung der körperlichen Sicherheit)infolge Implementierung und Durchsetzung der SARS CoV-2 Impfungen an Kindern im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren im Bundesland Niederösterreich.
 
‼Die MFG Österreich / drei Bundesvorstände namentlich/ und ein bekannter Gerichtsmediziner zeigen LH Mikl-Leitner an!
 
‼Angeordnete Impfkampagne bei Kindern gefährdet deren Gesundheit.
 
(St. Pölten, Wien, 4.12.22) Vom nationalen Impfgremium wurde die Empfehlung ausgesprochen, Kinder im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren gegen SARS-COV-2 mittels mRNA-Injektionen zu impfen. Das größte Bundesland Österreichs, Niederösterreich, setzt nun die umstrittene Kinderimpfung um.
 
Impfpropaganda mit gefährlichen Folgen Konkret sucht die Ärztekammer bzw. eine mit ihr assoziierte Werbeagentur Ärzte, die sich bereit erklären, motivierende medizinische Vorträge zur Impfung in Schulen abzuhalten. Entsprechendes Werbematerial soll zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieser Vorgehensweise erstattet der Gerichtsmediziner Prof. i.R. Dr. Johann Missliwetz nun Strafanzeige wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) gegen die Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Denn die mRNA-Impfkampagne werde auf ihre Anweisung in Schulen und Impfzentren umgesetzt.
 
Impfung richtet mehr Schaden als Nutzen an “Entgegen dem gängigen Narrativ von Politikern, sowie angeblicher Experten, den Printmedien, Staatsfernsehen und den Pharmafirmen sind die geplanten Impfungen gegen Covid-19 weder nebenwirkungsfrei noch harmlos”, sagt Missliwetz. “Wie inzwischen nahezu jedem bekannt ist, schützen sie nicht einmal zuverlässig vor der Erkrankung an sich oder der Übertragung der Erkrankung auf andere Personen. „Jeder medizinische Eingriff, auch Impfungen, seien nur dann indiziert, wenn das Nutzen – Risiko Verhältnis angemessen ist. Aber bei der Impfung junger Kinder ist aufgrund der verfügbaren wissenschaftlichen Daten davon auszugehen, dass diese schwere Nebenwirkungen mit bleibender Gesundheitsschädigung erleiden werden und einige wenige Kinder an kausalen Impfnebenwirkungen versterben”, so Missliwetz.
 
Nebenwirkungen mit Todesfolgen möglich Unterstützung erhält der bekannte Gerichtsmediziner von der MFG, denn Kinder überstehen eine SARS-CoV-2 Infektion problemlos. “Gesunde Kinder sterben nicht an SARS-CoV-2 Infektionen. Aber sie können an den Nebenwirkungen der SARS-CoV2-Impfungen versterben”, so der Rechtsanwalt und MFG Obmann Dr. Michael Brunner. Aus seiner Sicht müsste die Staatsanwaltschaft St. Pölten jetzt Ermittlungsschritte gegen die Landeshauptfrau setzen, weil der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, noch dazu von Kindern, objektiv erfüllt sei. Brunner verweist auch auf eine in der Schweiz eingebrachte, dreihundert Seiten umfassende Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic, die der Strafanzeigen gegen Mikl-Leitner beigelegt wurde. Die StA St. Pölten wurde somit umfassend informiert.
 
📌In Folge werden wir zwei Videos posten – einmal die medizinischen Hintergründe ( von und mit Univ.Prof.Dr.Johann Missliwetz) und die rechtliche Begründung der Strafanzeige ( von und mit Dr.Michael Brunner, Rechtsanwalt, Wien)
Auch das Original der Strafanzeige wird als pdf veröffentlicht.
 
✅MFG Menschen Freiheit Grundrechte – unser Land braucht eine Kurskorrektur
 
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